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Die 6. IV-Revision ist sofort an die Hand zu nehmen

Als Unternehmer weiss ich genau, dass man eine defizitäre Unternehmung nur sanieren kann, wenn man zuerst die strukturellen Probleme beseitigt. Erst dann kann man mit Finanzspritzen neue Innovationen

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)

Als Unternehmer weiss ich genau, dass man eine defizitäre Unternehmung nur sanieren kann, wenn man zuerst die strukturellen Probleme beseitigt. Erst dann kann man mit Finanzspritzen neue Innovationen oder neue Produkte lancieren, um die Unternehmung wieder auf Kurs zu bringen. Ansonsten versickert Finanzspritze um Finanzspritze im laufenden Betrieb, man schiebt die notwendigen Korrekturen hinaus und das Unternehmen landet schliesslich im Konkurs.

Bereits 18 Milliarden ausserordentliche Sanierungsbeiträge verpufft
Bei der IV verhält sich die Sache genau gleich: Seit Jahren gibt die IV viel mehr Geld aus als sie einnimmt. Im letzten Jahr betrug das Defizit über 2 Milliarden Franken. Per Ende 2005 sind die gesamten Schulden auf über 8 Milliarden Franken angestiegen. Dies trotz eines Rückgangs der Neurenten in den letzten zwei Jahren um 18 Prozent. Jeder Tag kostet die IV sechs Millionen Franken mehr als sie einnimmt. Absolute Minimalvoraussetzung für die IV muss daher sein, dass sie ausgeglichene Ergebnisse vorweisen kann, bevor neue Finanzmittel zur Deckung der Schulden gesprochen werden.

Es wäre fatal zu glauben, dass die Erhöhung der Steuern und die Anhebung von Lohnprozenten zu einer nachhaltigen Lösung der IV-Probleme führen würden. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vergangenheit hat abermals gezeigt, dass zusätzliche Finanzspritzen in der IV schmelzen, wie Schnee an der Frühlingssonne, ohne auch nur die geringste nachhaltige Wirkung zu erzielen. Zuerst muss eine strukturelle Sanierung der IV vorgenommen werden, sprich: Es müssen die Löcher gestopft werden, die uns täglich sechs Millionen Franken Schulden bereiten.

IV-Zusatzfinanzierung seit 1988:  
1988:
Lohnprozente von 1.0 auf 1.2% (+500 Mio./Jahr)
+ CHF 9.0 Milliarden
1995:
Lohnprozente von 1.2 auf 1.4% (+500 Mio./Jahr)
+ CHF 5.5 Milliarden

1998:
Transfer von EO in IV-Kasse

+ CHF 2.2 Milliarden
2003:
Transfer von EO in IV-Kasse
 + CHF 1.5 Milliarden
Total ausserordentliche IV-Gelder 1988 – 2005 = ca. CHF 18 Milliarden

1988 und 1995 wurden die Lohnbeiträge für die IV zweimal um 0.2 Prozent erhöht. Ausserdem wurden 3.7 Milliarden Franken von der (damals noch vollen) EO-Kasse in die IV transferiert. Die bisher eingeschossenen ausserordentlichen Mittel entsprechen rund einem Drittel einer Jahresausgabe des Bundes. Trotz diesen zusätzlichen IV-Beiträgen von insgesamt über 18 Milliarden Franken, wurde die IV aber alles andere als saniert. Die Invalidenversicherung steht heute finanziell schlechter da als je zuvor.

Wir sehen aus den erfolglosen Finanzierungsversuchen der Vergangenheit, dass jeder ohne strukturelle Sanierung eingesetzte Steuer- oder Lohnfranken in kurzer Zeit verpufft ist. Das einzige was bleibt, sind die massiven Probleme in der IV. Daher wäre es fatal, wenn man den Sirenenklängen der linken Parteien nachgeben würde und Mehrwertsteuer sowie Lohnprozente zu Gunsten der IV erhöhen würde. Denn es waren Leute aus denjenigen Parteien, welche heute lautstark nach einer Zusatzfinanzierung der IV rufen, die das IV-Desaster verursacht haben. Immerhin war es das rote Trio Dreifuss, Piller und Breitenmoser, welche die IV über Jahre mit Zusatzfinanzierungen in immer grössere Schwierigkeiten brachten.

Keine Entschuldungsmassnahmen ohne ausgeglichene Rechungen
Aus Sicht der SVP soll die 5. IV-Revision schnell umgesetzt werden. Ob diese tatsächlich die vorgesehenen Verbesserungen bringt, wird sich erst in drei bis fünf Jahren zeigen. Auch nach der 5. IV-Revision bleibt ein Sanierungsbedarf in der Grössenordnung von etwa einer Milliarde Franken pro Jahr bestehen. Um mit den bestehenden Einnahmen einen ausgeglichenen IV-Haushalt zu erreichen braucht es daher weitere Anstrengungen.

Die SVP fordert den Bundesrat auf, eine 6. IV-Revision vorzubereiten, um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu beseitigen. Erst nach einer ausgabenseitigen Sanierung der IV, dürfen die Fragen der Entschuldung im Parlament behandelt werden.

Würden zusätzliche Mittel für die IV gesprochen bevor die IV ausgeglichen wirtschaftet, wären die Mittel innert kurzer Zeit wieder in neue IV-Renten investiert. Die Finanzierungssituation würde in wenigen Jahren noch schlimmer aussehen als sie es heute schon tut. Die SVP ist nicht bereit, einen einzigen Rappen in die IV zu investieren, bevor die IV ausgeglichen wirtschaftet und nicht jedes Jahr neue Schulden produziert. Einer allfälligen Referendumsdrohung von linker Seite sieht die SVP dabei gelassen entgegen, würde diese doch Gelegenheit bieten, intensiv über den Missbrauch bei der IV und die Scheininvalidität zu diskutieren.

Frage der Entkoppelung der IV vom AHV-Fonds prüfen
Zusammen mit der ausgabenseitigen Sanierung der IV, muss auch die Frage der Entkoppelung der IV vom AHV-Fonds geklärt werden. Immerhin verzichtet die AHV heute jährlich auf ca. 300 Millionen Franken Zinseinnahmen zu Gunsten der IV. Zudem wird versucht, die IV über die AHV zu sanieren, etwa im Rahmen der 11. AHV-Revision mit dem Konzept der Überbrückungsrenten. Die SVP erwartet, dass der BR im Rahmen der 6. IV-Revision Vorschläge zur Entkoppelung der IV vom AHV-Fonds macht.

Kein Volksvermögen in die IV
Mit der Frage der Entkoppelung der IV vom AHV-Fonds eng verbunden ist die Frage der Verteilung der ausserordentlichen Goldreserven der Nationalbank. Es bestanden zunächst starke Bestrebungen von Mitte-Links, die Goldreserven für die IV zu verwenden. Die SVP lehnt eine Verwendung der Goldreservenerlöse für die IV strikte ab. Aus Sicht der SVP muss das Volksvermögen dem Volk zu Gute kommen und nicht nur einer äusserst begrenzten Nutzergruppe. Glücklicherweise sind in den letzten Wochen auch von Seiten der Mitteparteien klare Signale zu verspüren, welche die ausserordentlichen Goldreserven ebenfalls der AHV zu Gute kommen lassen möchten.

Die 6. IV-Revision ist unumgänglich
Die IV braucht eine nachhaltige ausgabenseitige Sanierung. Die Zeiten für hauruckartige Scheinsanierungsaktionen über Steuergelder sind definitiv vorbei. Es ist endlich Zeit, die Probleme am Schopf zu packen und die IV nachhaltig zu sanieren. Packen wir es an, mit einer schnellen Verabschiedung der 5. IV-Revision und einer umgehenden Inangriffnahme der 6. IV-Revision.

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)
 
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