Referat

Die Ausschaffungsinitiative ist ein erster Schritt

Aus dem Ausland sind wir uns Schreckensmeldungen gewohnt: Am Bahnhof München wird ein 76-jähriger Rentner spitalreif geschlagen, Jugendbanden prügeln sich, und einem Studenten wurde vorgestern das Ges

Natalie Rickli
Natalie Rickli
Nationalrätin Winterthur (ZH)

 

Aus dem Ausland sind wir uns Schreckensmeldungen gewohnt: Am Bahnhof München wird ein 76-jähriger Rentner spitalreif geschlagen, Jugendbanden prügeln sich, und einem Studenten wurde vorgestern das Gesicht aufgeschlitzt.

Aber auch in der Schweiz häufen sich Meldungen von Gewalttaten: Ende Januar wird ein Rentner am Basler Bahnhof von einem Türken spitalreif geprügelt. Wenige Tage später wird ein friedlicher Fasnächtler von drei aggressiven Jugendlichen aus dem Balkan totgeschlagen. Auch die Vergewaltigungsfälle im letzten Jahr sind uns noch in Erinnerung. All diese Vergehen haben etwas gemeinsam: Fast alle Täter sind Ausländer. Zahlreiche stammen aus Balkanstaaten. Und einige hatten seit kurzer Zeit auch einen Schweizer Pass.

Ausschaffungsinitiative: ein wichtiger Schritt
Der Ausländeranteil bei Gewaltdelikten dokumentiert das Problem klar. Und die Tatsache, dass unter den Tätern solche sind, die kürzlich das Bürgerrecht erhalten haben, zeigt, dass wir auch im Bereich Einbürgerungen die Hausaufgaben nicht gemacht haben. Die Probleme mit schlecht integrierten Ausländern haben wir bereits an den Schulen, sie zeigen sich bei Jugendlichen und schliesslich auch in den Kriminalstatistiken.

Diese Entwicklungen dürfen wir nicht tolerieren. So machen wir unser Land kaputt: Die Schweiz, welche weltweit als attraktiver Wirtschaftsstandort eingestuft wird – ein Land, dass bekannt ist für seine Sicherheit sowie für Fleiss und Ordnung. Wir dürfen uns unseren guten Ruf nicht einfach so kaputt machen lassen. Die Ausschaffungsinitiative, welche wir heute eingereicht haben, ist darum ein wichtiger Schritt in der schweizerischen Sicherheits- und Ausländerpolitik. Sie ist eine Massnahme neben anderen: Es gibt weitere Punkte, wo dringender Handlungsbedarf besteht. Dies unter anderem in den Bereichen des Strafrechts, des Jugendstrafrechts und vor allem der Einbürgerungspraxis.

Massnahmen gegen lasche Einbürgerungspraxis
Dass die Kriminalität bei Ausländern enorm hoch ist, wissen wir. Dass aber immer mehr Täter, welche in der Statistik als „Schweizer“ erscheinen, einen so genannten „Migrationshintergrund“ aufweisen, ist erschreckend. Im Klartext heisst dies: Sie wurden eben erst eingebürgert. Diese Täter waren offensichtlich nicht integriert – und trotzdem haben sie das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Schaut man gleichzeitig die Entwicklung der Einbürgerungszahlen an, so stellt man fest, dass diese innert 10 Jahren von gut 19’000 auf über 45’000 (2007) explodiert sind. Da stellt sich die Frage:

  • Warum werden Ausländer, die nicht integriert sind oder sich nicht an unsere Regeln halten wollen, eingebürgert?
  • Warum steigt die Zahl der Einbürgerungen derart rasant an.

Die zunehmend unseriös getroffenen Einbürgerungsentscheide sind primär darauf zurückzuführen, dass sich heute kaum mehr jemand traut, ein Einbürgerungsbegehren abzulehnen. Obwohl die Rechtslage anders ist, spricht das Bundesgericht von Rekursmöglichkeiten und Begründungspflichten. Die Folge: Immer mehr Ausländer erhalten unbesehen den Schweizer Pass.

Auf dieses Problem hat die SVP eine Antwort: Über unsere Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ wird am 1. Juni abgestimmt. Diese Initiative schafft Rechtssicherheit und ermöglicht, dass auch weiterhin die Stimmbürger über Einbürgerungen abstimmen können.

Entzug des Bürgerrechts klarer regeln
Doch auch auf parlamentarischer Ebene war die SVP aktiv. Heute ist es als Ausländer fast einfacher, mit einer B-Bewilligung oder auch bei vorläufiger Aufnahme zum Schweizer Bürgerrecht zu gelangen als zu einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung (C-Ausweis). Aus diesem Grund hat die SVP einen Vorstoss eingereicht, der fordert, dass eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung seit 7 Jahren für eine Einbürgerung zwingend ist.

Sodann stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen das Schweizer Bürgerrecht wieder entzogen werden kann. Entsprechende Vorstösse sind hängig. Aber auch hier bin ich der Auffassung, dass wir noch einen Schritt weiter gehen müssen: Die Verurteilung wegen eines in unserer Initiative genannten Delikts muss meines Erachtens zwingend zum Verlust des Schweizer Bürgerrechts führen. Nehmen Sie das Beispiel von Locarno: Diese Täter gehören wieder in ihre Heimat zurückgeschafft. Für dieses Anliegen werde ich mich mit Überzeugung einsetzen.

Ordnung schaffen – Strafrecht verschärfen
Auch im Bereich Strafrecht sind SVP-Vorstösse hängig. Wir müssen bezüglich der jüngsten Strafrechtsrevision – v.a. wegen der Strafensystematik – noch einmal über die Bücher (bedingte Geldstrafen u.dergl.). Seit Dezember 2006 ist ein Vorstoss hängig, der eine Strafverschärfung bei Vergewaltigungen fordert. Sodann müssen wir den Fall Pöschwies unter die Lupe nehmen: Wie kommt es, dass ein verwahrter Straftäter einen Mithäftling bedrohen und umbringen kann? Ich bin nicht bereit, solche Zustände zu akzeptieren.

Ausserdem fordert die SVP die Revision des Jugendstrafrechts (Senkung der Alterslimiten, Verschärfung der Strafen) wie auch die Stärkung der Aufsichtspflicht von Eltern und Erziehungsberechtigten.

Wir müssen wieder den Mut haben, Grenzen zu setzen. Grenzen, damit unsere Schweiz wieder lebenswert wird. Grenzen, damit in den Schulen nicht einfach das Faustrecht gilt und die Schwächeren das Nachsehen haben. Grenzen, damit wirklich nur eingebürgert wird, wer integriert ist.

 

Natalie Rickli
Natalie Rickli
Nationalrätin Winterthur (ZH)
 
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