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Asylpolitik
Referat

Die derzeitigen Asylmissstände: Eine Standortbestimmung

Im schweizerischen Asylwesen herrscht der Notstand, insbesondere in den Bereichen Abschreckung, Diplomatie, Verwaltung und Vollzug. Daraus ergibt sich der Befund, dass die Schweiz ihre Souveränität…

Referat von Kantonsrätin Colette Adam, Derendingen (SO)

Im schweizerischen Asylwesen herrscht der Notstand, insbesondere in den Bereichen Abschreckung, Diplomatie, Verwaltung und Vollzug. Daraus ergibt sich der Befund, dass die Schweiz ihre Souveränität im Asylbereich aufgegeben hat. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Es braucht eine Verbesserung und Effizienzsteigerung des Managements der Migra¬tionsbehörden des Bundes, eine glaubwürdige Prävention vor Ort, die Durchsetzung von Rückübernahmeabkommen und mehr Druck auf die Herkunftsländer. Diese Massnahmen sind – nebst der von der SVP ver¬langten Verschärfung des Asyl- und Ausländergesetzes zur Senkung der Anzahl Asylsuchenden – unabdingbar.

1. Abschreckungsnotstand

Wir müssen uns vom Bild des Wüsten, Flüsse und Gebirge im Alleingang überwindenden, an Leib und Leben bedrohten Asylbewerbers lösen. Vielmehr müssen wir uns vergegenwärtigen, dass die meisten Asylbewerber heute durch professionelle und effizient organisierte Schlepperorganisationen in die Schweiz geschleust werden. Skrupellos erschliessen sich diese Banden neue Kunden und Transportrouten in diesem hoch profitablen Geschäft. Der Bund hingegen tut vor Ort wenig oder nichts zur Abschreckung und Verhinderung dieser kriminellen Machenschaften.

2. Verwaltungsnotstand

Die Migrationsbehörde des Bundes befleissigt sich seit rund einem Jahr einer seltsamen Verwaltermentalität. Sie zeigt sich ausserstande, eine saubere Planung auf die Beine zu stellen und ihre Kapazitäten so auszurichten, dass die Durchlaufzeit der Asylanträge wenigstens konstant bleibt. Vielmehr ziehen sich die Verfahren unnötig in die Länge. Insbesondere lange Verfahren gelten in der Schlepperindustrie als attraktiv – Rückschaffungen sind nach verschleppten Verfahren kaum mehr möglich. Eine komplizierte, langwierige Verwaltung macht sich so beinahe schon zur Erfüllungsgehilfin der Schlepper und ihrer Helfershelfer in gewissen Anwaltskreisen und Hilfsorganisationen.

3. Vollzugsnotstand

Die Kantone haben sich an die guten Zeiten weniger Asylgesuche der letzten Jahre gewöhnt. Auch sie haben die Asylstrukturen heruntergefahren, zumal der Bund schon vor einiger Zeit wesentliche ursprüngliche Aufgaben der Kantone im Asylverfahren übernommen hat. Im letzten Herbst haben zwei BDP-Bundesräte es fertiggebracht, eine Vereinbarung des EJPD und des VBS betreffend Nutzung von Unterkunftskapazitäten des VBS in Schall und Rauch aufgehen zu lassen. Man schob die heisse Kartoffel so lange hin und her, bis es dem EJPD einfacher erschien, die Kantone an ihre frühere Rolle im Asylverfahren zu erinnern. Die Kantone zeigen sich nun wenig erpicht, sich ohne konkrete Zusagen und Massnahmen des Bundes erneut in die Pflicht nehmen zu lassen; auch wenn die Sozialkosten für abgewiesene, aber nicht ausschaffbare Asylbewerber mit der Nothilferegelung tragbar wären. Unabhängig von der Haltung der Kantone wird ein grosser Teil der abgewiesenen Asylbewerber die Schweiz nicht mehr verlassen. Der Vollzug von Wegweisungsverfügungen ist problematisch und die Umsetzung von Rückübernahmen scheitert oft an der Weigerung der zur Übernahme verpflichteten Staaten. Die SVP fordert deshalb, dass den nicht kooperierenden Staaten Entwicklungshilfe und andere Unterstützungen zu streichen sind.

Die finanziellen Kosten des schweizerischen Asylwesens

Die Kosten von über 1 Milliarde Franken – und dabei habe ich keine Vollkostenrechnung gemacht – wird die Schweiz auch weiterhin tragen müssen, wenn es nicht gelingt, die Anzahl der Asylgesuche zu senken. Im ersten Quartal 2008 wurden insgesamt 2786 neue Asylgesuche eingereicht. Während der ersten drei Monate in diesem Jahr sind es aber bereits 4938 neue Gesuche. Das entspricht einer Zunahme gegenüber dem letzten Jahr von 77 %. Ein Asylbewerber verweilt im Durchschnitt 4,7 Jahre in der Schweiz und verursacht wäh¬rend dieser Zeit – vorsichtig gerechnet – Kosten von etwa 62’000 Franken. Die ganzen Asylverfahren kosten den Bund und die Kantone pro Jahr – wiederum vorsichtig geschätzt – 950 Millionen Franken. Wenn man bedenkt, dass die Kosten der Gemeinden für die Unterbringung noch hinzukommen, ist die Milliardengrenze längst überschritten. Es ist somit wohl zulässig, auch von einem finanziellen Notstand zu sprechen.

Schengen/Dublin als Rohrkrepierer?

Das Schengen/Dublin-Konstrukt wäre für eine Reduktion der Asylgesuche in der Schweiz eigentlich prädestiniert. Die Schweiz grenzt nicht an das Meer und auf dem Landweg ist sie nur über Partnerländer erreich¬bar. Dies müsste doch bedeuten, dass die Zahl der Asylgesuche drastisch kleiner wird und gegen Null tendiert. Das Gegenteil ist der Fall. Die Leute kommen trotzdem, weil an¬dere Schengen/Dublin-Länder sie einfach durchreisen lassen, ohne dass sie dort einen Asylantrag stellen müssen. Das ist ver¬tragswidrig.

Und es ist nicht auszuschliessen, dass die Vertragspartner im Schengen/Dublin-Raum künftig noch mehr Asylbewerber in die Schweiz durchwinken. Hier manifestiert sich der Nachteil des Kleinstaates im internationalen Kontext. Wenn die Partner die Regeln nicht einhalten, wird der Kleinstaat einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Asylbewer¬ber kommen somit trotz Schengen/Dublin, die Schweiz trägt die Kosten und wird die ab¬gewiesenen Asylbewerber trotz aller Vernetzung und Massnahmen nicht mehr los.

Fazit: Alle Massnahmen, welche bisher eingeleitet worden sind helfen nichts, wenn der Wille zur harten Durchsetzung fehlt. Der Wille dazu fehlt im Bundesamt für Migration, ein Druck von oben ist nicht spürbar. Genau dies würde jetzt dringend benötigt, damit die eingeleiteten Massnahmen in Zahlen messbare Resultate erzielen würden.

 
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