Referat

Die EU-Angriffe auf unsere Souveränität sind unhaltbar

Der Begriff der staatlichen Souveränität beschreibt die Selbstbestimmungsfähigkeit durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. So grenzt sich die Souveränität vom Zustand der Fremdbestimmung ab. Zur st

Jean-Pierre Graber
Jean-Pierre Graber
Nationalrat La Neuveville (BE)

Der Begriff der staatlichen Souveränität beschreibt die Selbstbestimmungsfähigkeit durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. So grenzt sich die Souveränität vom Zustand der Fremdbestimmung ab. Zur staatlichen Souveränität gehört nicht nur die Souveränität gegen aussen (staatliche Unabhängigkeit), sondern auch die Selbstbestimmung in Fragen der staatlichen Gestaltung. Die gegenseitige Achtung der staatlichen Souveränität ist zentrale Voraussetzung für internationale Beziehungen.

Völkerrechtliche Ausgangslage ist klar
Damit ist die völkerrechtliche Ausgangslage klar: Es hat kein Staat das Recht, von einem anderen Staat zu verlangen, dass dieser sein Recht in einem bestimmten Sinne ändert. Die staatliche Souveränität ist gegenseitig zu achten. Oder wie es vor ein paar Tagen ein Kollege formuliert hat: Unter zivilisierten Nachbarn betreibt man keine Kanonenbootdiplomatie.

Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn ein Staat einen Wettbewerbsnachteil gegenüber einem anderen erleidet. Wenn also die Schweiz flächendeckende Rauchverbote einführt und die Tourismusbranche darunter leidet, sind wir nicht berechtigt, von unseren Nachbarstaaten eine entsprechende Gesetzgebung zu verlangen. Wenn die Schweiz ein Gentechmoratorium einführt und aus diesem Grund Unternehmungen abwandern, gibt uns dies nicht das Recht, von anderen Staaten auch ein solches Moratorium zu verlangen, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern.

Unsinnige Argumentationsgrundlage der EU
1972 hat die Schweiz mit der EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Ziel des Freihandelsabkommens war die Schaffung eines umfassenden Freihandelsraumes EFTA-EWG für Industrieprodukte. Bei diesem Vertrag handelt es sich völkerrechtlich eindeutig nicht um einen Integrationsvertrag, sondern um einen normalen Freihandelsvertrag. Das Abkommen verbietet für die vom Abkommen abgedeckten Produkte Zölle und mengenmässige Beschränkungen sowie wirkungsgleiche Massnahmen. Auch das Bundesgericht hat das Freihandelsabkommen in ständiger Rechtssprechung als ein reines Handelsabkommen qualifiziert, das nicht wie der EG-Vertrag einen einheitlichen Binnenmarkt mit überstaatlicher Wettbewerbsordnung, sondern bloss eine Freihandelszone schaffen will. Mit dem schweizerischen Steuerwettbewerb hat dieser Vertrag nach wie vor nichts zu tun.

Es ist nicht zu erklären, warum die Auslegungspraxis zum Übereinkommen während 30 Jahren zu keiner Kritik Anlass gegeben hat und nun plötzlich rechtswidrig sein soll. Juristisch ist klar, dass ein Vertrag nicht einseitig abgeändert werden kann. Dies bedeutet auch, dass eine Begriffsbedeutung, die sich erst nachträglich in der Rechtsentwicklung der EU ergeben hat, nicht massgebend sein kann. Der Vorwurf der EU, welche Steuererleichterungen mit „staatlichen Subventionen“ gleichsetzt, mutet deshalb entsprechend absurd an. Und es ist auch allzu offensichtlich: Der EU geht es nur darum, missliebige Konkurrenz auszuschalten und die Schweiz zu zwingen, sich dem (hohen) Steuerniveau der EU anzupassen.

Angriff auf das schweizerische Staatssystem
Die Freiheit, die Verfassungsordnung selbständig zu gestalten, ist zentraler Bestandteil der staatlichen Souveränität. So zeichnet sich das schweizerische Regierungssystem – im Gegensatz zur Ordnung anderer Staaten – durch eine starke föderalistische, freiheitliche und demokratische Prägung aus. Vor diesem Hintergrund ist auch das schweizerische Steuersystem zu erklären, welches auf die föderativen Grundsätze und den interkantonalen Wettbewerb baut. Teil der kantonalen Selbständigkeit, aber auch der Gemeindeautonomie ist die selbständige Bestimmung über die Höhe der Steuerbelastung. Die einzelnen Kantone unterscheiden sich nicht nur in der Höhe der Steuersätze, sondern auch in der Berechnung des steuerbaren Einkommens. In der direkten Demokratie der Schweiz werden alle kantonalen Steuergesetze vom Volk bestimmt.

Die Ausgestaltung des schweizerischen Systems entspringt einer freiheitlichen Überlegung: Jeder Kanton und jede Gemeinde soll nur so viel Steuern, Abgaben und Gebühren erheben, wie es zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nötig ist. Dieser Bedarf an finanziellen Mitteln kann am besten auf Gemeinde- oder kantonaler Stufe definiert werden. Die föderalistische Regelung garantiert gleichzeitig eine Kontrolle der Stimmbürger über die ihnen auferlegte steuerliche Belastung, welche sie mittels ihrer demokratischen Mitwirkungsrechte selber beeinflussen bzw. festlegen können.

Letztlich ist die Erhebung von Steuern vor allem auch ein staatlicher Eingriff ins Privateigentum. Aus diesem Grund – zum Schutz der Bürger vor zu weit gehenden Eingriffen des Staates – ist es in der Schweiz üblich, Höchststeuersätze in der Verfassung festzulegen. Um die mehrfache Besteuerung des gleichen Objekts zu vermeiden, gilt ein Doppelbesteuerungsverbot unter den Kantonen. Auch diese Grundsätze stehen in diametralem Gegensatz zu den Diskussionen um Mindeststeuersätze in der europäischen Union.

Die Ausgestaltung des schweizerischen Steuersystems baut auf die Prinzipien und Grundsätze der verfassungsrechtlichen Ordnung unseres Landes. Ein Angriff auf dieses System kommt deshalb einer Infragestellung des schweizerischen Staatssystems und unserer Souveränität gleich. Dies darf sich die Schweiz nicht bieten lassen.

Viele Steuererleichterungen und Ausnahmen in der EU
Die Schweiz ist Musterschülerin in der Anwendung internationalen Rechts. Bevor die EU die schweizerische Souveränität in Frage stellt, sollte sie sich in ihrem eigenen Hoheitsgebiet umschauen: Halb Europa bietet Unternehmen Sondertarife – oft weitaus niedrigere als die Schweiz. Zypern bietet zahlreiche Steuerbefreiungsvarianten an und gilt als perfekter Standort, um die Gewinne ausser Landes zu bringen. Auch Malta wirbt damit, ein Offshore-Standort zu sein. Die Slowakei hat eine Flatrate von 19%, die baltischen Staaten haben ein Zero-Tax-Angebot für Zuzüger, Grossbritannien hat steuerfreie Routing-Regeln für Holdingfirmen und Offshore-Inseln. Auch der EU-Beitrittskandidat Mazedonien wirbt mit 10-jähriger Gewinnsteuerbefreiung, niedrigster einheitlicher Gewinnsteuer (10%) und 0% Steuer auf reinvestierten Gewinnen.

Tatsache ist: Seit Abschluss des Freihandelsabkommens von 1972 hat sich die finanzielle Situation vieler EU-Mitgliedstaaten drastisch verschlechtert. In Europa fehlt es an Geld an allen Ecken und Enden. In dieser Situation ist der Schweizer Steuerwettbewerb ein besonderes Ärgernis. Einerseits, weil die schweizerische Situation den Unternehmungen eine interessante Alternative zu vielen abgewirtschafteten, grossen EU-Ländern bietet. Und andererseits, weil die bescheidene Besteuerung in der Schweiz einen gewissen Wettbewerbsdruck auf die europäischen Nachbarländer ausübt.

Zudem sind die Länder der europäischen Union in Bezug auf die Ausrichtung von Subventionen wahrlich keine Vorbilder: So leistet etwa Deutschland in den neuen Bundesländern bei Neuinvestitionen für Sägewerke bis zu 50% der Investitionssumme als staatlichen Förderbeitrag. Ist dies der Wettbewerb, den die EU anstrebt oder wird etwa doch mit ungleichen Ellen gemessen?

Wenn die EU auf das schweizerische Steuersystem Einfluss nehmen will, kommt dies einer Missachtung der staatlichen Souveränität gleich. Diesem Angriff auf unseren Föderalismus und unser direktdemokratisches Staatssystem darf auf keinen Fall stattgegeben werden: Über unser Steuersystem gibt es nichts zu verhandeln!

Der Steuerwettbewerb ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor und damit Fundament des schweizerischen Wohlstandes, sondern auch Ausdruck der durch den Föderalismus gegebenen kantonalen Souveränität in Finanzfragen. Wie das schweizerische Verfassungssystem überhaupt, so baut auch das Steuersystem auf föderative Grundsätze und den interkantonalen Wettbewerb. Eine Infragestellung dieser Regelungen kommt deshalb einem Angriff auf das schweizerische Staatssystem an sich und damit unsere Souveränität gleich.

Die SVP weist jede Einmischung der EU in unsere inneren Angelegenheiten in aller Schärfe zurück. Vom Bundesrat erwartet sie in dieser Situation Führung, Entschlossenheit und eine klare Haltung: Zum kantonalen Steuerwettbewerb gibt es nichts zu verhandeln!

Jean-Pierre Graber
Jean-Pierre Graber
Nationalrat La Neuveville (BE)
 
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