Referat

Die neue Situation nach der Ablehnung der Einbürgerungsinitiative

Am 1. Juni konnte das Schweizer Volk über die Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen" abstimmen. Mit dieser forderte die SVP, dass der Einbürgerungsentscheid ein demokratischer Akt bleibt u

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)

Am 1. Juni konnte das Schweizer Volk über die Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ abstimmen. Mit dieser forderte die SVP, dass der Einbürgerungsentscheid ein demokratischer Akt bleibt und damit nicht gerichtlich angefochten werden kann. Leider lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Volksinitiative ab. Der Einbürgerungsentscheid verkommt nun faktisch zu einem Verwaltungsakt und deshalb müssen auch die notwendigen Kriterien für eine Einbürgerung angepasst werden.

Bereits heute sind die negativen Begleiterscheinungen der Masseneinbürgerungen schlecht integrierter Ausländer, beispielsweise Sozialmissbrauch oder Kriminalität bei Eingebürgerten, klar ersichtlich. Immer wieder werden Leute eingebürgert, welche vorab die Vorteile der Schweizer Staatsbürgerschaft wollen, sich jedoch überhaupt nicht mit der Schweiz identifizieren. Noch schlimmer sind jene, die die Einbürgerung für ihre kriminellen Machenschaften missbrauchen und sich durch den Staat schützen lassen wollen. Diese „Bürgerrechts-Schmarotzer“ sind des Schweizer Passes unwürdig. Das Schweizer Bürgerrecht ist mit weltweit einzigartigen Mitbestimmungsrechten verbunden. Aus diesem Grund sollten nur jene Leute Schweizer werden dürfen, welche auch Verantwortung übernehmen wollen. Leider ist die Entwicklung in den letzten Jahren gegenteilig verlaufen. Laschere Voraussetzungen haben die Verfahren aufgeweicht.

Aus diesem Grund muss die SVP nach der verlorenen Abstimmung weiterhin gegen die Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts ankämpfen. Doch auch die anderen Parteien und der Bundsrat sind jetzt gefordert, ihre im Abstimmungskampf zur Einbürgerungsinitiative gemachten Versprechen zur Bekämpfung weiterer Masseneinbürgerungen wahr zu machen. Nun müssen diesen Worten auch Taten folgen. Die SVP hat verschiedene Vorstösse zum Thema Einbürgerungen im Parlament hängig bei welchen sie nun natürlich auf die Unterstützung der anderen Parteien zählt.

Die SVP respektiert den Volksentscheid vom 1. Juni. Aus diesem Grund haben wir auch kein Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag (Pa.Iv. Pfisterer) ergriffen, obwohl diese Änderung des Bürgerrechtsgesetzes entgegen ihren Versprechungen keine wirklich demokratischen Einbürgerungsverfahren mehr zulässt. Wir sind jedoch nicht bereit, weitere Masseneinbürgerungen einfach so hinzunehmen. Aus diesem Grund müssen die Richtlinien für die Erteilung des Bürgerrechts angepasst werden. Wird den Gemeinden und den Bürgern die abschliessende Kompetenz für Einbürgerungsentscheide genommen, gibt es ein Rekursrecht, so braucht es generell strengere Einbürgerungskriterien.

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)
 
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