Referat

Ein wichtiges JA zur 5. IV-Revision

Die SVP will den Missbrauch der IV minimieren. Dass einige die Leistungen der IV im grossen Stil missbraucht haben, steht ausser Zweifel. Die Invalidenversicherung hat sich in den letzten 15 Jahren im

André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)

Die SVP will den Missbrauch der IV minimieren. Dass einige die Leistungen der IV im grossen Stil missbraucht haben, steht ausser Zweifel. Die Invalidenversicherung hat sich in den letzten 15 Jahren immer mehr von ihrem gesetzlichen Auftrag entfernt. Der zentrale Grundsatz der Eingliederung vor Rente wurde immer mehr missachtet. Die lasche Praxis in den IV-Stellen sowie die gesellschaftliche Tabuisierung des Missbrauchs haben dazu geführt, dass die IV zum Sammelsurium für Leistungsunwillige wurde. Niemand störte sich daran. Mit der 5. IV-Revision, über die wir am 17. Juni 2007 abstimmen, kann dieser Missbrauch bekämpft werden. Wer gegen die 5. IV-Revision stimmt, ist gegen die Bekämpfung von Missbräuchen. Deshalb ist das JA zur 5. IV-Revision sehr wichtig für die Zukunft dieser Versicherung.

Eine ganze Betreuungsindustrie lebt heute davon, möglichst vielen Leuten eine IV-Rente zu erteilen. Dies zeigt sich insbesondere in Kantonen mit einer starken politischen Linken. Gerade dort (z.B. Basel-Stadt oder Genf) gibt es wesentlich mehr IV-Bezüger als in anderen Kantonen. Offenbar macht linke Politik krank. Oder wie soll man diesen abnormen Anstieg der IV-Renten sonst erklären? Systematisch wurde die Sozialhilfe dadurch entlastet, dass gerade die grossen Städte Sozialfälle in die IV abgeschoben haben. In der Stadt Basel beispielsweise beziehen 9.18 Prozent der Erwerbsfähigen eine IV-Rente. Rund ein Viertel der Basler Bevölkerung hat kein eigenes Einkommen. 17’000 leben von der Invalidenrente, knapp 13’000 beziehen Sozialhilfe, 4’000 leben vom Arbeitslosengeld und 11’000 Personen brauchen Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV.

Das Resultat dieser Entwicklung kennen wir: Wachsende Schuldenberge und eine schwindende Akzeptanz der IV in der Bevölkerung. Hinzu kommt, dass die Renten für diejenigen Betroffenen, die eine IV-Unterstützung wirklich nötig hätten, immer unsicherer werden. Es tut uns von der SVP weh, wenn offensichtlich behinderten Menschen auf dem Weg zur IV-Rente immer mehr administrative und organisatorische Hürden aufgestellt werden, nur weil die Invalidenversicherung von Tausenden Sozial-Abzockern geplündert und ruiniert wird. So geht das nicht weiter. Am 17. Juni kann und muss das Volk an der Urne Gegensteuer geben.

Mit dem Begriff der Scheininvalidität hat die SVP schon vor Jahren auf die dramatischen Entwicklungen bei der IV aufmerksam gemacht. Dies führte zu einem Umdenken. Heute sind wir zwar noch weit von einer Lösung des IV-Problems entfernt, doch wird wenigstens anerkannt, dass bei der IV ein massiver Missbrauch stattfindet. Es wird ebenfalls anerkannt, dass Ausländer einen grossen Teil dieses Missbrauchsproblems ausmachen.

Mit der 5. IV-Revision sowie der 2006 in Kraft getretenen Revision zur Verfahrensstraffung, können erste wichtige Schritte gemacht werden. Erstmals sind die Neurentenzahlen rückläufig. Doch wir dürfen nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Die überfälligen Revisionen müssen durchgezogen werden. Wir haben immer noch Altlasten in Form von zehn Milliarden Franken IV-Schulden. Jeden Tag kommen fünf Millionen Franken neue Schulden hinzu. Es braucht die 5. IV-Revision also dringend, um folgende Ziele zu erreichen:

Strengere Kriterien für die Gewährung einer Rente
Um die IV wieder ins Gleichgewicht zu bringen, muss der Rentenbestand stabilisiert und gesenkt werden. Dies geschieht mittels Investition in die berufliche Eingliederung. Wer wirklich nicht mehr arbeiten kann, erhält weiterhin eine Rente. Wer aber mit der richtigen Unterstützung und den gesundheitlichen Möglichkeiten entsprechend noch arbeiten kann, soll nur eine Teilrente oder gar keine Rente mehr erhalten. Mit der 5. IV-Revision wird der Anspruch auf eine Rente strenger beurteilt. Bevor eine Rente zugesprochen werden kann, müssen die Versicherten alle zumutbaren Eingliederungsbemühungen auf sich nehmen. Erst wenn die möglichen Massnahmen zur Eingliederung erfolglos ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft. Damit wird dem ungerechtfertigten Bezug von Renten entgegen gewirkt. Die 5. IV-Revision setzt auch auf Anreize für die Arbeitgebenden, damit sie Angestellte mit reduzierter Leistungsfähigkeit beschäftigen.

Die Schulden der IV reissen auch die AHV mit in die Tiefe
Zu den in der 5. IV-Revision vorgesehenen Sparmassnahmen gehören die Aufhebung des Karrierezuschlages, die Überführung der medizinischen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Leistungssystem der Krankenversicherung sowie die Aufhebung der laufenden Zusatzrenten. Für die Sanierung des IV-Finanzhaushaltes sind diese -sozialverträglichen – Massnahmen erforderlich. Die 5. IV-Revision wird sich nicht nur auf die Finanzen der Invalidenversicherung entlastend auswirken. Im 3-Säulen-System hängen Entscheide über Leistungen der einen Versicherung mit jenen der anderen Versicherungen zusammen. So „hängt“ etwa die 2. Säule (Pensionskasse) an die IV an und übernimmt ihren Rentenentscheid. Wenn also künftig Rentenleistungen der IV nicht mehr benötigt und nicht mehr gewährt werden, wird dadurch auch die 2. Säule entlastet. Dies wird sich zudem positiv auf die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für die berufliche Vorsorge auswirken. Zudem ist die AHV strukturell mit der IV verbunden. So deckt etwa der AHV-Fonds die laufend steigenden Schulden der IV.

Angesichts der Probleme und Zusammenhänge ist klar, dass die Sanierung der IV oberste politische Priorität hat. Das JA des Stimmvolks zur 5. IV-Revision ist ein wichtiger Schritt dazu.

André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)
 
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