Erhaltung der Konkordanz Dank Proporzwahl

Bei Bundesratswahlen hat die SVP stets das Prinzip der Konkordanz verteidigt, wie sie dies auch kürzlich am 16. September 2009 anlässlich…

Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)

Bei Bundesratswahlen hat die SVP stets das Prinzip der Konkordanz verteidigt, wie sie dies auch kürzlich am 16. September 2009 anlässlich der Wahl des Nachfolgers von Bundesrat Couchepin erneut demonstriert hat.

Die Konkordanz garantiert gleichzeitig institutionelle Stabilität wie auch eine ausgeglichene Verteilung der Verantwortung.

Proporzwahl heisst Konkordanz
Konkordanz bedeutet, das Proporzsystem angewendet auf eine Wahl durch die Bundesversammlung. Im heutigen Wahlverfahren wird jeder Partei zunächst die Anzahl Bundesratssitze zugeteilt, welche ihr auf Basis der nach dem Proporzsystem erfolgten Nationalratswahlen zusteht. Anschliessend stellen die Parteien ihre best geeigneten Kandidaten gemäss deren Anerkennung in den beiden Kammern der Bundesversammlung auf, wobei immer gewährleistet wird, dass zwei Vertreter der lateinischsprachigen Schweiz im Bundesrat Einsitz haben.

Im Falle einer Volkswahl ändert sich lediglich der Kreis der Wähler. Es sind dann nicht mehr die 246 Mitglieder der vereinigten Bundesversammlung, sondern die Gesamtheit des stimm- und wahlberechtigten Schweizer Volkes. Ansonsten werden die Prinzipien des Wahlverfahrens gewahrt.

Ich beantrage Ihnen ein Proporzmodell bei dem die gesamte Schweiz einen einzigen Wahlkreis darstellt. Die Parteien legen dem Bundesrat ihre Listen mit Kandidaten vor und deponieren diese gleichzeitig beim Nationalrat. Listenverbindungen sind nicht erlaubt. Würde die Liste der SVP gemäss heutigem Wähleranteil beispielsweise 28.9 Prozent der Stimmen erhalten, stünden ihr zwei Sitze im Bundesrat zu (7 * 28.9 / 100 = 2.02). Die Grünen hätten unter heutigen Verhältnissen keinen Anspruch auf einen Sitz. Die übrigen Sitze würden proportional auf die anderen Parteien verteilt. Diese Sitzverteilung bliebe für vier Jahre unverändert.

Die Wahrung der Minderheitenvertretung
Im aktuellen System anerkennen und garantieren die Parteien den Anspruch der lateinischen Schweiz auf zwei Sitze im Bundesrat. Üblicherweise besetzen die grossen Parteien mit zwei Sitzen einen davon mit einem Vertreter aus der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz. Dies lässt sich auch im Rahmen einer Volkswahl sicherstellen. Im vorliegenden Modell bildet die lateinische Minderheit einen „Unter-Wahlkreis“, welcher sich aus der Wählerschaft der französischsprachigen und italienischsprachigen Kantone und Bezirke zusammensetzt. Falls die ordentliche Wahl keine zwei lateinischen Vertreter hervorbringt, sucht man auf der wählerstärksten Liste nach jenem Kandidaten, welcher dem lateinischen „Minderheitswahlkreis“ angehört und unter den nicht Gewählten das beste Resultat erzielt hat. Er erhält nun den Sitz des wähleranteilsmässig an zweiter Stelle liegenden Kandidaten. Dieses Verfahren würde dann mit der zweitstärksten Liste bzw. Partei wiederholt. In einer Volkswahl verlangt die garantierte Vertretung einer sprachlichen Minderheit, dass Kandidaten aus deren Kreis auch mit weniger Stimmen einen Sitz erhalten können als die Kandidaten aus dem Mehrheitskreis. Ein solcher Minderheitenschutz entspricht dem Geiste des Proporzsystems, wäre hingegen im Majorzsystem problematisch, da sich dort der Sitzanspruch einzig aus der Gesamtheit aller Stimmen ableitet. Eine künstliche Herabsetzung des absoluten Mehres, wie es Ihnen im Modell der Majorzbefürworter vorgeschlagen wird, löst diese Problematik nicht. Die gewählten Minderheitsvertreter müssen gänzlich legitimierte und nicht nur halbe Bundesräte sein.

Die Rücktrittsproblematik
Im derzeitigen System folgt auf jeden Rücktritt eine Ersatzwahl mit den hinlänglich bekannten Psychodramen und Ränkespielen. Rücktrittsbeschlüsse von Bundesräten werden zu „Waffen“ in den Händen der Parteiführungsstäbe, welche auf Grund politischer Überlegungen und Möglichkeiten planen und entscheiden. Es wäre illusorisch zu glauben, man könne Rücktritte verhindern und das Majorzsystem sei in der Lage, diese Ersatzproblematik zu lösen, ganz im Gegenteil. Eine Ersatzwahl für einen einzelnen Sitz durch das Volk wird das in der Gesamtwahl hergestellte Gleichgewicht mit grösster Wahrscheinlichkeit zum Kippen bringen. Und auch die Minderheitenfrage wäre hierbei unlösbar. Das durch den Wählerwillen für vier Jahre festgelegte Kräfteverhältnis muss respektiert werden. Das wiederum ist ausschliesslich im Proporzsystem gewährleistet, bei welchem keine neue Wahl nötig ist, sondern der auf der Liste nächstliegende Kandidat den Sitz übernimmt.

Das Majorzsystem behindert Reformen
Das Majorzsystem ist ein Werkzeug für jene, die sich an ihren Sitz klammern und sich ein möglichst langes Hinauszögern neuer Wahlen mit neuen Kräften wünschen. Es ist ein Mittel der Machterhaltung für jene, die ihre Macht möglichst lange, auch weit über ihren politischen Untergang hinaus ausüben möchten, so wie es sie Liberalen heute tun.

Wir sind nicht die Liberalen des 19. Jahrhunderts. Die SVP ist eine moderne, die Erneuerung nicht fürchtende Volkspartei des 21. Jahrhunderts mit der Berufung die etablierte, gelähmte Classe politique, welche eifersüchtige ihre Vorrechte verteidigt und die direkte Demokratie zunehmend untergräbt, zu erschüttern.

Das Wahlverfahren, welches dem Geiste der SVP entspricht, ist das Proporzverfahren. Es lebt die Konkordanz.

Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)
 
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