Referat

Fiskalwirtschaft durch die Hintertüre

Die Ausgaben der öffentlichen Hand, das heisst von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen, wachsen seit Jahren stärker als das Volkseinkommen. Eine Trendumkehr ist – wie die neusten…

Christoph Blocher
Christoph Blocher
Bundesrat Herrliberg (ZH)

Enorme Ausgabensteigerung und Schuldenwirtschaft der öffentlichen Hand

Die Ausgaben der öffentlichen Hand, das heisst von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen, wachsen seit Jahren stärker als das Volkseinkommen. Eine Trendumkehr ist – wie die neusten Finanzperspektiven zeigen – nicht in Sicht. 1990 betrugen die Ausgaben noch 86.6 Milliarden Franken und nahmen bis ins Jahr 2000 um über 40% auf 123.6 Milliarden Franken zu, während das Bruttoinlandprodukt in dieser Zeit nur um 23% gewachsen ist. Der Schuldenberg der öffentlichen Hand nahm in der Folge ein bedrohliches Ausmass an: Die Schulden nahmen um über 110% zu, von rund 98 Milliarden (Jahr 1990) auf 207 Milliarden (Jahr 2000). Schaut man sich die neusten Schätzungen für das Jahr 2002 an, so muss von einem Schuldenberg von rund 215 Milliarden ausgegangen werden.

Trotz Schuldenzunahme höhere Fiskalquote

Die stetig steigenden Aus- und Aufgaben der öffentlichen Hand wurden trotz der massiven Schuldenwirtschaft vor allem durch die Erhöhung der Fiskalquote gedeckt. Die Belastung durch Steuern, Abgaben und Gebühren inkl. Sozialversicherungsbeiträge ist in den letzten zehn Jahren in der Schweiz stärker angestiegen (+5.3% auf 35.9% des BIP) als in jedem anderen vergleichbaren OECD-Land. Diese Erhöhung der Staats- und Fiskalquote hat die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweiz enorm geschwächt.

Immer mehr Zwangsabgaben für die Finanzierung der öffentlichen Hand

Da die Steuersätze meist in referendumspflichtigen Erlassen festgelegt sind, können die Steuern ohne Zustimmung des Volkes nicht erhöht werden. (Für den Bund in der Bundesverfassung, in den Gemeinden in den Gemeindeordnungen und in den Kantonen oft in Gesetzen, etc.) Die Bürger aber sind steuermüde geworden. Darum stossen die Politiker bei Steuererhöhungen auf Widerstand. Weil aber bei den rasch steigenden Ausgaben die Politiker ihre Einnahmen einfordern, weichen sie auf andere Einnahmequellen aus, insbesondere auf Abgaben und Gebühren.

Weil die Steuererhöhungen beim Volk auf Widerstand stossen, haben sich die öffentlichen Haushalte durch immer höhere Abgaben und Gebühren einen Teil ihrer Mehraus- und Mehraufgaben finanziert. Dies trifft den Mittelstand und die Wirtschaft in besonderem Masse. Die stark steigende Fiskalquote ist auch die Ursache, dass die schweizerische Wirtschaft in den vergangenen Jahren nicht mehr gewachsen ist. Dieses Finanzgebaren bringt höhere Arbeitslosigkeit. Die totale Zwangsabgabenquote in der Schweiz hat heute eine Höhe von rund 60% des Bruttoinlandproduktes erreicht. Von jedem umgesetzten Franken fliessen 60 Rappen in die öffentlichen Kassen.

Solche Abgaben und Gebühren wurden der Bevölkerung oft mit dem Versprechen schmackhaft gemacht, dass mit der Erhebung von verursachergerechten Gebühren die Abgaben (wie z.B. Kehrichtsackgebühren) die Steuerbelastung gesenkt werde.

Wissenschaftliche FEW-Studie beweist unhaltbare Situation

Die SVP wollte für diesen Dschungel von Abgaben und Gebühren klare Zahlen und Fakten. Sie hat deshalb das Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik (FEW) der Universität St. Gallen beauftragt, diesen Sachverhalt zu untersuchen. Die Fragestellung für das Institut war wie folgt: Wie setzen sich die Einnahmen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen und wie haben sich diese im Vergleich zu den Gesamt- und den Steuereinnahmen in der Vergangenheit entwickelt? Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Unzahl von Gebühren und Abgaben ist neu erhoben bzw. angehoben worden. Gleichzeitig wurden die Steuern jedoch nicht gesenkt. Die gesamte Fiskalbelastung und damit die Staatsquote hat in den neunziger Jahren übermässig zugenommen.

Als Beispiel: Der Kanton Zürich finanziert sich heute nur noch mit ca. 40% durch Steuereinnahmen. 60% sind andere Einnahmen: Gebühren und Abgaben. Allerdings ohne, dass die Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren gesenkt worden wären.

Wichtigste Ergebnisse der FEW- Studie:

Einnahmeverlagerung bei den öffentlichen Haushalten
In den 90er Jahren haben Erträge aus Gebühren (Entgelte und Beiträge) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Anteil der nicht-steuerlichen Einnahmen (Bund, Kantone und Gemeinden) hat sich von 21.5% (1990) um 1/5 auf 25.6% (1999) erhöht. Es ist ausserdem so, dass der Anteil der „Entgelte“ an den gesamten Zwangsabgaben von der Ebene des Bundes (3%) über die Kantone (15%) zu den Gemeinden (27%) hin zunimmt. Dies hängt damit zusammen, dass immer mehr Aufgaben auf die Gemeinden abgewälzt werden, ohne dass den Gemeinden auch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Keine regionalen Unterschiede
Generell können keine regionalen Unterschiede in der Entwicklung von Steuern und Entgelten als Einnahmequellen festgestellt werden. Allerdings besteht eine Tendenz zu einer stärkeren Gewichtung der Entgelte als Einnahmequelle in Städten. Enorm ist die Entwicklung beispielsweise in Basel-Stadt.

Die gesamtwirtschaftliche Fiskalquote in der Schweiz nahm von 1990 bis 1999 um einen Sechstel von 26% auf 30% zu.
Von den Politikern und Behördemitgliedern hat das Volk in den letzten Jahren zu hören bekommen, dass durch die Erhebung von Gebühren nach dem Verursacherprinzip (z.B. Kehrichtsackgebühren) die Steuerbelastung gesenkt werden könne. Die Studie zeigt jedoch klar auf, dass zwar neu Gebühren erhoben bzw. angehoben wurden, gleichzeitig aber die Steuern nicht gesenkt wurden. Das heisst: Die gesamte Fiskalbelastung hat massiv zugenommen.

Die totalen Zwangsabgaben in der Schweiz haben heute eine Höhe von rund 60% des Bruttoinlandproduktes erreicht.
Zählt man zur Fiskalquote von 30% die Sozialversicherungseinnahmenquote hinzu, erhält man eine Zwangsabgabenquote von rund 60% des BIP. Die Sozialversicherungseinnahmequote (inkl. Berufliche Vorsorge, Kranken- und Unfallversicherung) hat sich von 1990 bis 1999 um 23% von 24.9% auf 30.7% erhöht.

Die Forderungen der SVP

In der Politik gibt man sich keine Rechenschaft über die zahlreichen Abgaben und Gebühren, die insbesondere den Mittelstand und die Wirtschaft stark belasten. Die SVP hat deshalb ihren kantonalen Fraktionspräsidenten die entsprechende Studie und Forderungen weitergeleitet und diese aufgefordert, entsprechende Vorstösse in ihren Kantonen zu prüfen und einzureichen. Nicht der Staat braucht mehr Geld, sondern die privaten Haushalte und Unternehmungen, damit der angestrebte wirtschaftliche Aufschwung eine Chance hat.

Die Höhe von Gebühren muss in referendumsfähigen Erlassen klar und abschliessend geregelt bzw. beziffert werden. Generalklauseln und Kompetenzdelegationen auf Verordnungsstufe sind abzulehnen.
Dies muss für alle Gemeinwesen Bund, Kantone und Gemeinden gelten. Die SVP wird daher den kantonalen und allen Ortsparteien empfehlen, in ihren Kantonen und Gemeinden dafür zu sorgen, dass dies realisiert wird. Als Beispiel unterstützt die SVP auch die vom Schweizerischen Gewerbeverband geforderte Überarbeitung der ungerechten Kartellgebührenverordnung. Neu ist auf Gesetzesstufe festzuhalten: Wird ein Verfahren bei zu Unrecht Verdächtigten eingestellt, dürfen keine Gebühren erhoben werden.

Sämtliche Erhöhungen von Kausalabgaben sind dem Referendum zu unterstellen.
Bei vielen Amtshandlungen, die eigentlich durch die Steuern bereits abgegolten sind, bittet der Staat zur Kasse. In vielen Fällen ist die Höhe der Gebühr bloss in einer Verordnung geregelt, d.h. die Höhe ist mehr oder weniger dem Ermessen der Verwaltung überlassen. Der Souverän hat dieser Willkür durch die Unterstellung unter ein Referendum ein Ende zu setzen.

Wo Steuern und Gebühren parallel erhoben werden, sind die Steuern entsprechend zu senken („entweder/oder“).
Es darf nicht so weitergehen, dass der Bürger für die gleiche Leistung zweimal, d.h. als Steuerzahler und als Verursacher, zur Kasse gebeten wird. Es muss wieder gelten, dass entweder das Verursacherprinzip gilt oder dass eine staatliche Leistung aus den allgemeinen Steuermitteln finanziert wird. Die Staatsquote darf nicht mehr weiter durch die Erhöhung oder Einführung von zusätzlichen Gebühren steigen.

Gebühren dürfen nur zur Deckung des effektiven Aufwands erhoben werden. Der Vertragswert und das wirtschaftliche Interesse des Gesuchstellers zur Gebührenerhebung dürfen nicht berücksichtigt werden.
Der Staat hat sich an Gebühren und Abgaben nicht zu bereichern. Deshalb müssen staatliche Leistungen vermehrt auch in einer Wettbewerbssituation erfolgen (z.B. Kehrichtverbrennungsanlagen). Die Monopolsituation treibt die Kosten und damit auch schon allein kostendeckende Gebühren in die Höhe. Durch Wettbewerb sollen auch die Kosten der Dienste und damit die Gebühren gesenkt werden.

Wo verbrauchsabhängige Gebühren erhoben werden, sind Grundgebühren abzuschaffen.
Als Grundlage für die Festlegung von Gebühren und Abgaben hat das Verursacherprinzip zweifellos seine Berechtigung. Allerdings muss es konsequent angewendet werden, d.h. die Höhe der Abgaben sollte sich ausschliesslich nach dem Verbrauch oder nach der vom Pflichtigen zu verantwortenden Belastung bemessen. Dazu sind allfällige Grundgebühren abzuschaffen.

Für Amtshandlungen, die jeden Bürger verpflichten, dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Viele Amtshandlungen werden nur deshalb in Anspruch genommen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. So wird beispielsweise von uns verlangt, dass wir uns ausweisen können. Weshalb müssen wir in diesem Fall für unsere Ausweise bezahlen? Gestützt auf die Luftreinhalteverordnung müssen Heizungen regelmässig saniert werden. Weshalb muss der Bauherr ein Gesuch stellen um Erlaubnis für die Sanierung, was natürlich mit einer Gebühr verbunden ist? Amtshandlungen sollen nur dann gebührenpflichtig sein, wenn sie durch ein Ereignis ausgelöst worden sind, das ausschliesslich vom Willen des Pflichtigen abhängig ist oder wegen ausserordentlicher Beanspruchung eintritt (beispielsweise wenn sich jemand alle paar Monate einen neuen Pass ausstellen lassen will).

Unseriöse Beschönigung der Abgaben- und Steuerbelastung von Seiten des Bundesrates

Lassen Sie mich nun noch zum Abschluss ein paar Worte zum kürzlich veröffentlichten Bericht des Bundesrates „Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970 bis 2000″ etwas sagen. Die Medienmitteilung über diesen Bericht beginnt mit folgendem Satz: „Die Untersuchung eines Durchschnittshaushaltes hat gezeigt, dass die Belastung mit obligatorischen Abgaben … rückläufig ist.“ Dies wurde dann auch in vielen Zeitungen zitiert. Bei unserer Partei und auch bei vielen Bürgern dieses Landes hat diese Aussage grosses Befremden ausgelöst. Einmal mehr fühlt man sich vom Bundesrat hinters Licht geführt. Einmal mehr wird statistisches Zahlenmaterial eingesetzt, um die Wirklichkeit zu beschönigen, weil man sagen will, dass wir als Schweiz gar nicht schlecht dastehen. Wenn man den gesamten Bericht liest, erkennt man, dass weder die indirekten Steuern wie Mehrwertsteuer, LSVA etc., die Abgaben für die berufliche Vorsorge noch die Krankenkassenprämien in die Statistik einbezogen wurden. Ebenfalls ist die relevante Bezugsgrösse ein Bruttolohn von 1977, der mit dem Landesindex der Konsumentenpreise indexiert wird. Für die Wirtschaft und damit für die Schweiz relevante Grösse ist jedoch insbesondere das Wachstum der Wirtschaft.

Die von der FEW-Studie berechneten Zahlen und Fakten der öffentlichen Haushalte sprechen eine klare Sprache und sind vom Bundesrat und der Verwaltung nicht länger zu beschönigen. Wenn bei der heutigen Finanzlage der öffentlichen Haushalte, bei der enormen jährlichen Ausgabensteigerung des Bundesrates sowie angesichts der verheerenden Folgen auf die wirtschaftliche Situation und die Arbeitslosigkeit im Land die Situation nicht geändert wird, dann wird die Schweiz verarmen. Es braucht eine dringende Kurskorrektur. Eine erfolgreiche Massnahme ist, dass die Bestimmung der Höhe und allfällige Erhöhungen der Abgaben und Gebühren ausschliesslich in Erlassen verankert werden, welche der Zustimmung des Volkes und damit der Zustimmung der Bezahler der Abgaben und Gebühren bedürfen.

Christoph Blocher
Christoph Blocher
Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
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