Referat

JA zur direkten Demokratie. JA zur Selbstbestimmung.

Die Schweiz ist ein wunderbares Land, ein „kleines Paradies“ (Bundesrat Schneider-Ammann). Doch warum leben wir im Paradies? Woher kommt der Wohlstand, woher kommt die Zufriedenheit der Menschen in unserem Land, ihr Vertrauen in unseren Staat? Die Antwort ist: Weil die Bürger selber bestimmen, was bei uns gilt, also wegen der Demokratie, vor allem der direkten Demokratie.

Hans-Ueli Vogt
Hans-Ueli Vogt
Nationalrat Zürich (ZH)

Mit der Selbstbestimmungsinitiative verteidigen wir die direkte Demo­kratie. Wir verteidigen sie gegen diejenigen, die rechtswidrige Obstruktion gegen die Umsetzung rechtmässiger Entscheide unseres Souveräns betreiben.

Noch 2010 bestätigte der Bundesrat, „dass völkerrechtswidrige Verfassungsbestimmungen umzusetzen sind“, und das Gleiche hielt er 2012 in der Botschaft zur Massen­einwanderungs­initiative fest. Diese Ordnung hat eine Abteilung des Bundesgerichts auf den Kopf gestellt, und das Parlament hat sich in der Folge darangehalten. Mit der Selbstbestimmungsinitiative wollen wir diese verfassungswidrige, illegitime kalte Entmachtung der Stimmbürger rückgängig machen.

Die direkte Demokratie ist das Bollwerk zur Verteidigung der Freiheiten der Menschen gegen einen die Bürger immer mehr einschränkenden Staat. Sie bringt uns freiheitliche Regeln für unsere Wirtschaft und tiefe Steuern. Die direkte Demokratie ist Ursache und Garantin unseres Wohlstandes.

Die direkte Demokratie sorgt dafür, dass elitäre, weltfremde Ideen über Zuwanderung, über das Zusammenleben der Religionen und den Um­gang mit Straftätern nicht vorbei an den Menschen beschlossen werden, die später in der Realität die Folgen zu spüren bekommen. Die direkte Demokratie sorgt für ein friedliches Zusammenleben zwischen Mehr­heiten und Minderheiten, für Identifikation der Menschen mit dem Staat und für Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft.

Doch die Mitsprache des Volkes passt den Politikern nicht, sie passt der Verwaltung nicht, und sie passt den Richtern nicht. Das Volk ist für sie ein Störfaktor.

Internationales Recht und die Macht der internationalen Organisationen und Gerichte, sind die Waffen in den Händen des Parlaments, der Verwaltung und der Gerichte, um das störende Volk in die Schranken zu weisen. Eine Einschränkung der Volksrechte ist in der politischen Diskussion nach jahrelangen Be­mühungen gescheitert. Das gleiche Ziel haben Parlament, Verwaltung und Gerichte nun durch die Hintertür, an den Stimmbürgern vorbei, mit dem Vorrang des internationalen Rechts erreicht.

Doch der Vorrang des internationalen Rechts ist aus zahlreichen Gründen eine fundamental verfehlte Ordnung. Vor allem führt er dazu, dass Entscheide einer kleinen Zahl ausländischer Beamter und Richter die Entscheide unseres Parlaments und unserer Bürger aushebeln. Das bedeutet, dass in der Schweiz immer mehr Recht gilt, das von Personen geschaffen wird, die keine demokratische Legitimation haben und niemals für ihr Tun geradestehen müssen. Entscheiden ohne Ver­antwortung, das führt zu freiheitsfeindlicher Regulierung und ist zudem unethisch. Kein Wunder, hat Avenir Suisse festgestellt, dass inter­nationales Recht der Haupttreiber von Regulierung ist.

Dem­gegenüber heisst Demokratie, dass die, die entscheiden, die Folgen ihres Tuns selber ertragen müssen und dass sie – im Fall des Parlaments – bei den nächsten Wahlen von den Bürgern politisch zur Verantwortung gezogen werden. Das führt zu guten, zu weisen Entscheiden.

Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, Bericht des Bundesrates (…) vom 5. März 2010, Bundesblatt 2010, S. 2263 ff., 2310.

Botschaft zur Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“, Bundesblatt 2013, S. 291 ff., 312, 317, 322, 336.

Avenir Suisse, Auswege aus dem Regulierungsdickicht II, Zürich 2016, S. 9 ff., 45 ff.

Hans-Ueli Vogt
Hans-Ueli Vogt
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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