Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer am 27. September 2009

Wir dürfen nicht die Behinderten gegen die Älteren ausspielen. Aber wir dürfen auch nicht die Gefährdung der AHV hinnehmen, weil die IV nicht saniert ist. Das ist die Meinung des Parlaments: Der…

von Nationalrätin Martine Brunschwig Graf, Genf (FDP/GE)

 

Ich habe mich in der Politik engagiert, um das liberale Gedankengut zu verteidigen. Wie Sie wissen, haben wir Liberalen nichts übrig für die Erhöhung von Gebühren und Steuern.

Auch uns missfallen die öffentliche Verschuldung und die schlechte Verwaltung der öffentlichen Gelder.

Ich gehöre zu den Parlamentariern, die Werte wie Freiheit und Verantwortung hoch halten. Wenn ich heute vor Ihnen stehe, um die Sanierung der Invalidenversicherung zu verteidigen, engagiere ich mich für ein zutiefst liberales Anliegen. Wir dürfen unsere Sozialversicherungen nicht in eine falsche Richtung abtreiben lassen und den künftigen Generationen einen Schuldenberg sowie unerträgliche Zinsbelastungen hinterlassen. Mein Engagement ist für mich aber auch deshalb ein schwieriges, weil sich die Sanierung der IV zumindest vorübergehend nur zum Preis einer temporären Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) haben lässt.

Ich wäre lieber gekommen, um hier die 6. IV-Revision zu verteidigen, die zwar geplant ist, dem Parlament aber noch nicht vorliegt. Sie soll weitere Massnahmen enthalten, um die Ausgaben der IV nachhaltig zu senken, selbst wenn die 5. IV-Revision, die wir an der Urne gutgeheissen haben, ihre Wirkung erst zu entfalten beginnt

1. Weshalb also heute Massnahmen bei den Einnahmen ergreifen?

Wir wussten es, als wir der 5. IV-Revision zustimmten. Diese sollte es erlauben, die Tendenz umzukehren, ein Anwachsen des Defizits zu verhindern, die Ausgaben um 300 bis 500 Millionen Franken pro Jahr zu senken. Das ist beachtlich, aber nicht ausreichend. Das Defizit der IV erreicht im Schnitt 1,5 Milliarden pro Jahr. 2009 wird sich die Schuld auf 14.5 Milliarden Franken erhöhen!

All dies kostet jährlich über 350 bis 400 Millionen Franken an Zinsen.

Es stellt sich somit die Frage: Dürfen wir das länger tolerieren? Darf man zuwarten bis zum Inkrafttreten einer weiteren Revision, die das Risiko eines Referendums birgt? Darf man die Verschuldung ab 2010 weiter anwachsen lassen?

Weil ich mit Nein auf diese Fragen antworte, will ich hier die Vorlage zur Sanierung der Invalidenversicherung verteidigen.

2. Seit 2004 bereits zwei Revisionen

Die Invalidenversicherung beschäftigt die politischen Verantwortlichen bereits seit einiger Zeit. Angesichts der Finanzsituation des Sozialwerkes nichts Erstaunliches. Zu bedauern ist, dass die mit der 5. IV-Revision ergriffenen Massnahmen nicht bereits in den 90er Jahren beschlossen wurden. So hätte die Zunahme der Invaliditätsfälle, die wir Ende des letzten und zu Beginn des 21. Jahrhunderts feststellten, verhindert werden können.

Erlauben Sie mir, einige Etappen der letzten Jahre in Erinnerung zu rufen:

1.1.04: Inkrafttreten der 4. IV-Revision (Schaffung regionaler ärztlicher Dienste u.a.m.)

1.7.06: IV-Revision mit Vereinfachung der Verfahren.

1.1.08: Inkrafttreten der 5. IV-Revision nach grundlegender Überarbeitung des Gesetzes, welche am 17. Juni 2007 vom Volk angenommen wurde. Die wichtigsten Massnahmen: rasche Erfassung, Wiedereingliederungs- und Begleitmassnahmen, Arbeit vor Rente.

Diese fünfte Revision, die bisher umfassendste, strebt in Zahlen folgende Ziele an:

  • Reduktion der Zahl der Rentenbezüger
  • Reduktion der Zahl der Neurentner
  • Reduktion der IV-Ausgaben

    Bereits die vor der 5. Revision ergriffenen Massnahmen haben hinsichtlich der besseren Führung der IV und der Missbrauchsbekämpfung ein erstes politisches Signal ausgesandt. Die 5. Revision hat diesen Prozess noch beschleunigt. So stellt man fest, dass 2008 die neuen Gesuche um -6% (17’700) zurückgegangen sind. Betrachtet man die Entwicklung seit 2003, als 28’200 Gesuche registriert wurden, beträgt der Rückgang -37,2 %, das entspricht mehr als einem Drittel.

3. Ein halber Rappen auf einem Kilogramm Halbweissbrot

Die Sanierung der MWST, die möglicherweise im kommenden September vors Volk kommt, sieht vor:

a) Zeitlich begrenzte Massnahmen, das heisst vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2016.
b) Erhöhung der MWST um 0.4 beziehungsweise 0.2 und 0.1 Punkte bei den reduzierten Sätzen, das sind 8% auf dem Normalsatz, 3.8% für die Hotellerie und 2.6 % bei den Gütern des Grundbedarfs.

Heute bringt die MWST rund 20 Milliarden Franken ein. Die zusätzlich erwarteten Einnahmen entsprechen somit 6% dieses Betrages. Was die Auswirkungen auf die Preise betrifft, beträgt der Aufschlag bei einem Konsumgut des Grundbedarfs wie einem Kilogramm Halbweissbrot einen halben Rappen.

Ich möchte nicht die Tatsache herunterspielen, dass die Erhöhung der MWST einer liberalen Geisteshaltung widerspricht. Doch ich möchte auch zu bedenken geben, was für den Bund – und somit für die Steuerzahlenden – eine zusätzliche Verschuldung von 1.5 Milliarden pro Jahr bedeutet: bei einer Verzinsung von 275 % bedeutet es für den Staat eine zusätzliche Zinslast von 40 Millionen Franken im ersten Jahr, 80 Millionen im zweiten Jahr und 280 Millionen im siebten Jahr.

4. 6. Revision bereits geplant

Würde es ausreichen zu sparen statt die MWST zu erhöhen? Man könnte alle Renten um 10 % kürzen und so 1 Milliarde pro Jahr für die IV einsparen. Das wäre die einfachste, aber bestimmt die ungerechteste Lösung. Mit der 5. IV-Revision haben wir dafür optiert, die Missbräuche zu bekämpfen und die berufliche Wiedereingliederung zu fördern. Eine lineare Kürzung der Renten wäre mit dieser Politik nicht vereinbar. Wer wirklich invalid ist, soll eine Rente erhalten, von der er leben kann. Wer keinen Anspruch darauf hat, soll gar keine Rente erhalten.

Doch das Parlament hat Rücksicht genommen auf die Sorgen der Wirtschaft. Gleichzeitig mit dem zur Abstimmung vorgelegten Bundesbeschluss hat es eine Änderung des Bundesgesetzes über die IV angenommen. Diese verpflichtet den Bundesrat, dem Parlament vor 2010 eine Vorlage über die 6. IV-Revision zu unterbreiten. Diese Revision soll Vorschläge für eine Reduktion der IV-Ausgaben enthalten, um die IV zu sanieren.

Vorerst lässt sich feststellen, dass die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene 5. IV-Revision wachsende Einsparungen bis zu 500 Millionen Franken generieren werden. Sparen ist also möglich, selbst wenn es Zeit braucht, bis die Wirkung eintritt.

Das Parlament hat andererseits beschlossen, – endlich – die Rechnungen von AHV und IV zu trennen. Die Defizite der IV sollen auf die Passivbilanz des AHV-Ausgleichsfonds übertragen werden. Der AHV-Ausgleichsfonds wird 5 Milliarden Franken in den Ausgleichsfonds der IV transferieren. Die IV wird ihre Schuld gegenüber der AHV schrittweise abtragen. Der Bund übernimmt die Zinsbelastung, die aus dem Übertrag der IV-Verluste entsteht.

5. Wählen zwischen Verschuldung und Sanierung

Die politische Wahl, die Sie zu treffen haben, mag nicht einfach sein, aber sie ist klar, wie die Grafik zeigt. Heute gibt es noch keine 6. Revision. Das heisst, dass im 2010, im 2011 und einigen weiteren Jahren die IV ihr Schuldenloch um 1 Milliarde Franken pro Jahr vergrössern wird, wenn die MWST nicht während einer limitierten Zeit angehoben wird. Umgekehrt wird die Erhöhung der MWST der IV erlauben, ab 2012 positive Ergebnisse zu erreichen, die ihr erlauben sollen, nach und nach ihre Schuld bei der AHV abzutragen.

Wir dürfen nicht die Behinderten gegen die Älteren ausspielen. Aber wir dürfen auch nicht die Gefährdung der AHV hinnehmen, weil die IV nicht saniert ist. Das ist die Meinung des Parlaments: Der Nationalrat hat sich mit 126 Ja gegen 58 Nein, der Ständerat mit 39 Ja gegen 2 Nein für die Sanierung der IV und die Erhöhung der MWST ausgesprochen.

Ich empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun. Wenn wir heute unsere Verantwortung wahrnehmen, lassen wir unsern Nachfolgern die Freiheit, ihre eigene Wahl zu treffen.

 
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