Referat

JA zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“

Sie werden denken: Schon wieder eine Volksinitiative zum Bauen und Wohnen, zum Bausparen! Nein, diesmal ist es total anders, die Initiative verdient eine klare Unterstützung, obwohl – oder gerade…

Hans Killer
Hans Killer
Nationalrat Untersiggenthal (AG)

Sie werden denken: Schon wieder eine Volksinitiative zum Bauen und Wohnen, zum Bausparen!
Nein, diesmal ist es total anders, die Initiative verdient eine klare Unterstützung, obwohl – oder gerade weil – der Bundesrat sie ablehnt! Sie zielt auf das Wohneigentum nach dem Berufsleben.

Um was geht es?
Wer Wohneigentum besitzt und es selber bewohnt, muss diese Nutzung zusätzlich als Einkommen versteuern. Dies nennt man den Eigenmietwert. Dieser ist kantonal unterschiedlich hoch, muss aber gemäss Rechtsprechung mindestens 60% der Marktmiete ausmachen. Als Kompensation für diese Zusatzsteuer der Wohneigentümer hat man die Möglichkeit, die Kosten für die Schuldzinsen dieser Liegenschaft, von den Steuern abzuziehen.

Im heutigen System bleiben die Eigenmietwertkosten unverändert, auch wenn der Eigentümer an seinem Wohnobjekt im Laufe der Jahre die Hypotheken ganz oder teilweise abbezahlt hat, also die Schuldzinsen geringer werden oder ganz wegfallen. Es werden folglich jene bestraft, welche sich im Hinblick auf ein möglichst schuldenfreies Wohneigentum für die Zeit nach Erreichen des Pensionsalters (Wegfall Einkommen) bemühen.

Ein Ja zur Initiative „Sicheres Wohnen im Alter" ermöglicht faire Steuern. Ausserdem ermöglicht ein Ja zum sicheren Wohnen im Alter einen Abbau der Schuldenbelastung in der Schweiz. Dies ist auch dringend notwendig. Betragen die Hypothekarschulden der Schweiz doch 600 Milliarden Franken, was weltweit der höchsten pro Kopf Verschuldung entspricht.

Das Abbezahlen der Schulden wird also durch den Eigenmietwert massiv bestraft! Dieser Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, welches bei geringerem Einkommen umso mehr ins Gewicht fällt. Wer ein Leben lang gespart hat und dadurch die Schulden auf seiner Liegenschaft abbezahlt hat, den trifft es am härtesten. Diese Personen haben keine Schuldzinsaufwendungen mehr, die bei den Steuern abzugsberechtigt wären. Diese Systematik, welche zum Schuldenmachen animiert oder eben das Schulden reduzieren zu Gunsten von günstigen Wohnkosten im Alter bestraft, gehört abgeschafft. Diese Initiative will den Eigentümern von selbst bewohnten Liegenschaften beim Erreichen des AHV-Alters die einmalige Wahlfreiheit geben, das System ohne Eigenmietwert und dafür auch ohne Schuldzinsabzug zu wählen, oder das bisherige Verfahren beizubehalten.

Junge Familien mit Kindern, welche Eigenheime bewohnen, sind in der Regel viel weniger in der Lage, Schulden am Gebäude zurückzuzahlen. Sie haben oft teure Aufwendungen für Kinder und Ausbildung zu bewältigen. Sie sind also darauf angewiesen, dass sie die Schuldzinsen abziehen können. Aber auch ältere Eigentümer, welche nicht in der Lage waren, Schulden abzahlen zu können, profitieren von der Regelung gemäss der Initiative, indem sie die Wahl haben, die Schuldzinsen weiterhin abziehen zu können, also beim heutigen System zu bleiben.

Wer Wohneigentum hat, sollte, auch im Interesse des Erhalts der Bausubstanz, regelmässig Unterhalt am Gebäude machen, Renovationen oder zeitgemässe Erneuerungen vornehmen. Diese sind im heutigen System weitgehend von den Steuern absetzbar, und dies animiert auch, die Gebäude in gutem Zustand für die dritte Lebensphase zu erhalten.
Nach der Annahme der Initiative sind bei der Variante ohne Eigenmietwert nur noch limitierte Unterhaltsbeträge absetzbar. Dies hat in Kreisen des Bau- und Unterhaltswesens zu Diskussionen geführt. Solche Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten bilden einen wesentlichen Anteil an der Bauwirtschaftsleistung. Ich darf hier aber auch im Namen der Bauwirtschaft sagen, dass der Umfang der Erneuerungsarbeiten an Gebäuden der über 65-Jährigen in der Regel eine eher geringe Bedeutung hat. Sie sind gemäss Initiative zwar bei Fr. 4000.- pro Jahr limitiert, aber in diesem Umfang immer noch abziehbar. Was aber immer im vollen Umfang abzugsfähig bleibt, sind die Aufwendungen für energetische Investitionen.

Es gibt also sowohl aus Sicht der Gebäudeeigentümer, welche Schulden abbezahlt haben, wie auch aus Sicht jener, die das nicht haben machen können, nur Vorteile. Aus Sicht der Bauwirtschaft überwiegen die Vorteile, welche durch den Wegfall der ungerechten Eigenmietwertbesteuerung erreicht werden, klar gegenüber den Bedenken, die wegen weniger Liegenschaftsunterhalt allenfalls bestehen. Die Kantone haben nach Annahme der Initiative fünf Jahre Zeit, ihre Steuergesetze an die neuen Bundesregelungen anzupassen.

Unsere Fraktion in Bern hat sich mit einem sehr klarem Resultat zu Gunsten der Initiative ausgesprochen und kann die ablehnende Empfehlung des Bundesrates überhaupt nicht verstehen.

Ich bitte Sie, im Namen der Fraktion die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter" zu unterstützen.

 

Hans Killer
Hans Killer
Nationalrat Untersiggenthal (AG)
 
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