NEIN zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Wie so oft braucht es den Staat ganz einfach deshalb nicht, weil es der Markt richtet. Die Marktentwicklung bei Mietwohnungen sieht so aus, dass das Angebot offenbar 
grösser ist als die Nachfrage. Dies drückt sich darin aus, dass der Leerwohnungsbestand so hoch ist wie seit zwanzig Jahren nicht mehr. Würde man alle 75’000 leerstehenden Wohnungen an einem Ort konzentrieren, dann wäre dieser Ort so gross wie die ganze Stadt Bern. Und leer stehen vor allem Mietwohnungen: Wegen der tiefen Zinsen sind Renditeliegenschaften eine vergleichsweise attraktive Anlage für Investoren. Es wird deshalb fleissig gebaut.

Hansjörg Knecht
Hansjörg Knecht
Nationalrat Leibstadt (AG)

Mein Vorredner, Herr Schelbert, hat Sie zu überzeugen versucht, warum es in der Schweiz «mehr bezahlbare Wohnungen» braucht. Ich werde Ihnen darlegen, warum es dafür den Staat nicht braucht und die Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbands abzulehnen ist.

Mit diesem Überangebot hat sich die Preisentwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt entspannt. Es ist dieser Markt, der für «bezahlbare Wohnungen» sorgt. Gemäss Immo-Monitoring der Beratungsfirma Wüest Partner werden Wohnungen heute zu 5,8 Prozent tieferen Mieten angeboten als 2015.

Jetzt könnte man einwenden, dass in Zürich die Leute auch heute noch Schlange stehen für eine überteuerte Mietwohnung. Es ist natürlich korrekt, dass man in den grossen Städten deutlich mehr bezahlt als für ein gleichwertiges Mietobjekt auf dem Land und dass die Nachfrage in den Ballungszentren grösser ist. Es ist aber auch eine Realität, dass die grossen Städte eine eigenständige lokale Wohnungspolitik betreiben. Um beim Beispiel Zürich zu bleiben: Dort stehen 25 Prozent der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern. Die Forderung der Initiative nach 10 Prozent ist hier also längst erfüllt.

In diesem Sinn ist die Initiative ganz einfach unnötig. Sie ist aber auch schädlich.
Ich sage Ihnen warum.

Um den gemeinnützigen Anteil des Neuwohnungsbestands von heute 3 auf mindestens 10 Prozent zu pushen, wird vorgeschlagen, dass Kantonen und Gemeinden ein Vorkaufsrecht auf geeigneten Grundstücken eingeräumt werden soll. Die öffentliche Hand kann so entweder selber massiv investieren – und müsste dies tun, ohne auf den tatsächlichen Bedarf Rücksicht zu nehmen. In manchen Regionen wäre dies herausgeworfenes Geld. Oder die Quote wird erreicht, indem der Bund Baubeschränkungen für Private erlässt. Den Schaden würden die Mieterinnen und Mieter tragen, weil das Mietwohnungsangebot künstlich verknappt und die Preise so nach oben getrieben würden. Damit führt sich die Initiative selbst ad absurdum.

Das Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand ist ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit.
Dasselbe gilt für die Forderung der Initiative, dass staatlich geförderte Sanierungen von Liegenschaften nicht zu einer Mietzinserhöhung führen dürfen. Eingriffe in die Eigentumsfreiheit auf Verfassungsebene sind grundsätzlich falsch.

Schliesslich ist die Initiative nicht nur marktverzerrend und illiberal, sondern auch bürokratisch nicht zu verantworten. Die Einhaltung der Quote in der föderalistischen Schweiz wäre administrativ nur sehr aufwändig zu kontrollieren. Die Erteilung von Baubewilligungen würde noch komplizierter, als sie in manchen Fällen ohnehin ist.

Wer immer noch mit einem Ja liebäugelt, den kann ich beruhigen – wenn auch mit der Faust im Sack: Im Gegensatz zur Initiative haben die Eidgenössischen Räte einen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats angenommen. Sollte die Initiative abgelehnt werden, würden 250 Mio. Franken fliessen. Um diesen Betrag würde nämlich das Förderinstrument des Bundes, der Fonds de Roulement, aufgestockt. Wobei auch das aus meiner Sicht komplett überflüssig ist, denn die Nachfrage nach Darlehen aus dem Fonds ist als Folge der eingangs erwähnten Marktentwicklungen gesunken. Und es kommt noch dicker: Gemäss einer Studie wären 93 bis 97 Prozent aller geförderten Wohnbauobjekte auch ohne Darlehen realisiert worden!

Dies zeigt überdeutlich, dass nicht noch mehr Steuergelder in den gemeinnützigen Wohnungsbau investiert werden dürfen. Mit einem Nein zur Initiative können wir diese unnütze und schädliche Umverteilung verhindern.

Hansjörg Knecht
Hansjörg Knecht
Nationalrat Leibstadt (AG)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden