Selbstmord aus Angst vor dem Sterben

Albisgüetli-Rede vom 18. Januar 2019, gehalten an der 31. Albisgüetli-Tagung der SVP des Kantons Zürich im Schützenhaus Albisgüetli in Zürich von Christoph Blocher, a. Nationalrat und a. Bundesrat.

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)

I. Einleitung

Herzlich willkommen zur 31. Albisgüetli-Tagung der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich.
Willkommen am Ort der mutigen Stellungnahme.
Willkommen am Ort, wo die Sache beim Namen genannt wird.

Am Ort, wo es zur Tradition geworden ist, Partei zu nehmen für unser Volk und unser Land!

II. Land unter Druck

Meine verehrten Mitlandsleute, es gibt eine geschichtliche Konstante seit der Gründung der Eidgenossenschaft: Der Druck auf unser Land.

Seit über 700 Jahren ist die schweizerische Freiheit und Sicherheit, aber auch unsere einzigartige Staatsverfassung immer wieder ein Stein des Anstosses für ausländische Mächte. Auch heute soll unser Land wieder einmal mit Zuckerbrot und Peitsche willig gemacht werden. Doch wir können beruhigen! Das ist geschichtliche Normalität.

Aber leider ist der Widerstand gegen solche Bedrohungen und Nötigungen in unserem Lande nicht immer das Normale gewesen. Leider auch heute wieder einmal nicht.

Aber zumindest in den vergangenen dreissig Jahren gehörte die SVP – nicht zuletzt durch ihre Botschaften aus diesem Saal in einem Schützenhaus – zu den vorbildlichsten Widerstandkräften gegen die Angriffe auf die schweizerische Freiheit, Sicherheit, Wohlfahrt, auf die schweizerische Lebensqualität und Selbstbestimmung.

III. Eine Schweiz ohne SVP?

Meine Damen und Herren, wo stünde eigentlich die Schweiz ohne die SVP? Sicher wäre sie Mitglied der EU. Wahrscheinlich müssten wir jetzt deshalb einen «Schwexit» vorbereiten!

Heute aber dürfen wir den Engländern getrost sagen, dass die Schweizer schon 1992 – und das mitten in einer schweren Rezession – entschieden haben, weder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Vorhof zum EU-Beitritt, noch der EU beizutreten. Das war weiser als der EU beizutreten, um nachher wieder auszutreten. Scheiden ist halt meistens schwieriger als nicht zu heiraten!

Doch leider, meine Damen und Herren, war das damalige eindrückliche Ja-Votum von Volk und Ständen zur Unabhängigkeit und zur Selbstbestimmung der Schweiz bei fast 80 Prozent Stimmbeteiligung nicht das Ende der Freiheitsbedrohung aus dem Ausland. Im Gegenteil: Seither gilt, dass jedem, der nicht gewillt ist, fremdes Recht zu übernehmen, mit sanfter Gewalt gedroht wird. Sei dies durch die USA, die OECD, die UNO, die G20, aber in diesen Tagen vor allem durch die EU.

Unser Bundespräsident Ueli Maurer hat zur Recht vom «ständigen Freiheitsneid des Auslandes» und von der «ständigen Freiheitsmüdigkeit im Inland» gesprochen.[1]

Tatsächlich wird unsere Freiheit im Ausland bewundert, aber sie führt auch zu Neid.

Der aktuellste Angriff auf unser Land durch die EU-Kommission erfolgte schon vor acht Jahren – und dauert an. Die EU verlangt von der Schweiz ein «institutionelles Abkommen», neuerdings „InstA“ genannt. Man spricht auch von «Rahmenvertrag». Der damalige EU-Kommissionspräsident José Barroso – der Vorgänger von Jean-Claude Juncker – forderte von der Schweiz in einem Brief von 2013, die «institutionelle Einbringung der Schweiz in den EU-Entscheidungsfindungsprozess und in die EU-Rechtsprechung».

Aber was steckt hinter diesen schönen Worten? Heute wissen wir, was es heissen sollte: Der schweizerische Gesetzgeber (also das Schweizer Volk und das Schweizer Parlament) sollen weitgehend ersetzt werden durch die EU. Und als oberstes Gericht soll der EU-Gerichtshof anerkannt werden. Und dies auch für den Grossteil der künftigen schweizerischen Gesetzgebung, die ja als EU-Recht übernommen werden muss.

Oder wie es der frühere Staatssekretär Rossier ausdrückte: Es geht um die Übernahme «fremden Rechts» und «fremder Richter».[2] (Weil er diese Wahrheit aussprach, wurde er vom Aussendepartement nach Moskau versetzt! So gefährlich ist es, wenn man im Bundeshaus die Wahrheit sagt. Ich bin schon froh, dass man ihn nicht nach Sibirien geschickt hat!)

Meine Damen und Herren, aber wie reagierte der Bundesrat auf diese Forderungen der EU, die Schweiz einzubinden? Wie wir heute wissen, akzeptierte er das Anliegen, d.h. er erliess ein Verhandlungsmandat und erklärte die Bereitschaft unseres Landes, sich einem solchen Unterwerfungsvertrag unterzuordnen.

Wir haben bereits an der Albisgüetli-Tagung 2014 gewarnt und unverzüglich gefordert, dass ein solches Abkommen wie damals der EWR-Vertrag dem obligatorischen Gesetzesreferendum unterstellt werden müsse. Wir haben deutlich ausgesprochen, dass ein solcher Unterwerfungsvertrag nie akzeptiert werden dürfe.

Wir haben gefordert, dass ein Vertrag, der nicht nur unsere Verfassung aushebelt, sondern sogar darübersteht, und der Volk und Stände ausschaltet, mindestens durch Volk und Stände sowie durch das Parlament bewilligt werden müsse. Doch wie ich aus der Bundesverwaltung höre, will man dies nicht. Und es ist vorauszusehen, dass der Bundesrat dem Druck nachgeben wird und auch das Parlament diesem vorgesehenen eklatanten Souveränitätsverlust zustimmen wird, ohne Volk und Stände obligatorisch zu befragen!

Und darum – meine Damen und Herren – gilt es schon heute, uns auf eine Referendumsabstimmung vorzubereiten. Genau wie vor 27 Jahren bei der EWR/EG-Abstimmung geht es um die Rettung der schweizerischen Unabhängigkeit.

Ja, meine Damen und Herren, die heutige fast ausweglose Kalamität um den Rahmenvertrag – heute offiziell (InstA) Institutionelles Abkommen – gäbe es nicht, wenn man 2014 der SVP gefolgt wäre. Erinnern Sie sich noch, wie wir am 17. Januar 2014 – also vor fünf Jahren – dem damals anwesenden Bundespräsidenten Didier Burkhalter, Chef des Eidgenössischen Departementes des Äusseren (EDA), halfen, dem EU-Kommissar Barroso auf seine Forderung, die Schweiz in der EU einzubinden, die rechte Antwort zu geben? Wir zeigten dem Bundesrat liebevoll und hilfreich, wie der zweckmässige Antwortbrief an Herrn José Manuel Barroso, Präsident der EU-Kommission, auszusehen hätte.

Wir wussten die richtige Antwort. Einzig bei der Anrede waren wir unsicher: «Sehr geehrter Herr Barroso», schrieben wir. (Aber wir wussten, dass man hätte schreiben sollen «Ihre Exzellenz».) Aber das will ja einem Schweizer nicht über die Lippen kommen, darum wählten wir: «Sehr geehrter Herr Barroso». Aber weil ja – wie leider üblich – unser Bundespräsident mit dem Präsidenten der EU-Kommission per Du ist, sahen wir ein, dass das auch wieder falsch ist. Also müsste man wohl schreiben: «Lieber José» – oder auf Deutsch – «Lieber Josef» oder auf gut schweizerdeutsch «Tschau Sepp»! In unserem Briefvorschlag hiess es dann unter anderem:

«Unsere Bundeverfassung, die auf einer mehrhundertjährigen Erfahrung und Geschichte beruht und die der Schweiz während 200 Jahren Frieden, Demokratie und Freiheit gewährleistet hat, hält als zentrales Element die Bewahrung der Unabhängigkeit sowie den Schutz der Freiheit und der Rechte des Volkes fest.

Der schweizerische Bundesrat hatte diese zentrale Verfassungsbestimmung bei der  Entscheidungsfindung betreffend institutioneller Fragen mit der EU zu berücksichtigen; ebenso die Tatsache,  dass der Schweizer Souverän – in der Schweiz sind dies die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – nicht bereit ist, auf die schweizerische Unabhängigkeit, die Freiheit und die direkte Demokratie zu verzichten. Der Bundesrat, als die dem Souverän unterstellte Regierung, hat sich selbst dann daran zu halten, wenn er Ihren Anliegen gewisse Sympathien entgegenbringen könnte.

Sie werden daher verstehen, sehr geehrter Herr Präsident, dass die Schweiz als ein unabhängiger Staat, der in keiner Weise Mitglied der EU ist und weder auf direktem noch auf indirektem Weg der EU beitreten will, Ihre Forderungen nach ‘institutioneller Einbindung’ weder in Bezug auf die Rechtssetzung noch in Bezug auf die Rechtsprechung übernehmen kann.»

Zudem empfahlen wir einen weiteren Passus in diesem Brief an Herrn Barroso: 

«Auch die von Unterhändlern der EU und der Schweiz angestrebte Lösung, die Schweiz in Zukunft vor die Wahl einer automatischen Rechtsübernahme zu stellen oder dann mit Sanktionen, die neuerdings Ausgleichsmassnahmen genannt werden, leben zu müssen, sieht der Bundesrat nicht als Lösung. Es wäre eine ‘Souveränitätswahrung zum Schein’. Auch dem kann unser Land nicht zustimmen.»

Wir schlossen den Brief mit:

«Die Schweiz ist aber gerne bereit, auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen Staatenbünden – der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Union andererseits – Kontakt zu pflegen und im gegenseitigen Einvernehmen Lösungen zu suchen, wobei aber sowohl die Souveränität der EU als auch jene der Schweiz zu wahren ist.

In diesem Geist einer offenen und konstruktiven Partnerschaft freue ich mich, sehr geehrter Herr Präsident, mit Ihnen im Rahmen der politischen Begleitung des bewährten Prozesses, trotz unterschiedlicher Geschichte und trotz unterschiedlichem Staatsaufbau, Lösungen zu diskutieren.»[3]

(Ja, meine Damen und Herren, ich fragte einmal den grossen Mundartdichter Albert Bächtold, der längst gestorben ist, was er denn so lese. Dann gab er mir zur Antwort: «Wenn es mir gar nicht gut geht, lese ich zur Freude mich selbst!» Sie sehen, ich bin auch schon bald soweit!)

Aber meine Damen und Herren, leider ging der Brief an Barroso so nicht weg, obwohl er der beste Brief unserer Regierung ans Ausland gewesen wäre.

IV. Was bringt uns das Institutionelle Abkommen?

Meine Damen und Herren, so kam es zu diesem verhängnisvollen Institutionellen Abkommen (InstA). Doch was bringt es der Schweiz sicher und was voraussichtlich?

1) Die EU erlässt Gesetze, welche die Schweiz zu übernehmen hat. Volk und Parlament werden als Gesetzgeber entmachtet. Es ist ein klassischer Unterwerfungsvertrag – ein Kolonialvertrag!

2) Die Schweiz anerkennt den EU-Gerichtshof – also fremde Richter. Der EU-Gerichtshof hat zwei Aufträge:
Erstens: Er ist höchstes Organ der Rechtsprechung in der EU, d.h. er entscheidet, was Recht ist.
Zweitens: Er hat die Aufgabe, den Vorrang von EU-Recht über alles nationale Recht in Europa verbindlich durchzusetzen. Seine Richter können gar nicht anders, als die Interessen der EU zu vertreten.[4]

3) Mit dem InstA wird der bilaterale Weg beendet. Beim bilateralen, d.h. zweiseitigen Vertrag stehen sich zwei gleichberechtigte Parteien gegenüber – auf Augenhöhe. Mit dem InstA verpflichtet sich die Schweiz aber, die von der EU erlassenen Gesetze zu übernehmen. Die EU ordnet an, die Schweiz hat zu gehorchen. Von «bilateral» ist keine Rede mehr.

4) Wenn sich die Schweiz widersetzt, hat die EU das Recht, Sanktionen auszusprechen; sie nennt dies Ausgleichsmassnahmen. Die Schweizer sind nicht mehr frei, selber zu bestimmen.

5) Die Schweiz hat nicht nur die bisherigen lästigen Guillotineklauseln zu ertragen, die uns keine Änderungen eines Vertrages erlauben, ohne dass alle anderen Verträge dahinfallen, sondern auch noch eine zusätzliche Guillotineklausel für das InstA selber und zusätzlich obendrauf noch neue Guillotineklauseln für alle neuen Verträge mit der EU dazu. Damit soll die Schweiz definitiv mehrfach an die EU gekettet und gefesselt werden.

6) Das ganze InstA gilt für binnenmarktrelevante Verträge. Explizit fallen fünf bestehende Marktzugangsabkommen darunter (Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft). Was die EU an neuen Gesetzen in diesen Bereichen erlässt, muss die Schweiz übernehmen.

7) Weitere Abkommen sollen ebenfalls darunter fallen, so das zentrale Freihandelsabkommen von 1972. Verhandlungen darüber wurden bereits in einer Absichtserklärung vereinbart. Was binnenmarktrelevant ist, entscheidet die EU.

8) Was heisst das für den Alltag konkret?

  • Die Schweiz würde die Lohnschutzmassnahmen nicht mehr selber bestim- men – die EU bestimmt. (Das haben die Gewerkschaften bei den flankieren-       den Massnahmen erst jetzt gemerkt. Wer sich an die EU kettet oder – wie es    im SP-Parteiprogramm steht – der EU beitreten will, der muss die EU-Ge- setze ohne Ausnahme übernehmen. Dann ist Schluss mit der Selbstbestim-   mung!
  • Das Schweizer Lohnniveau ist nicht mehr zu halten. Es wird weiter sinken.
  • Die Masseneinwanderung nimmt zu. Das Schweizervolk hat zwar beschlossen, dass es die Personenfreizügigkeit nicht mehr will, aber die EU will mehr, nicht weniger Personenfreizügigkeit.
  • Die Folgen sind noch mehr Ausländer, Bevölkerungsdichte, Bodenmangel, überfüllte Strassen, verstopfte Züge
  • Die Schweiz muss horrende Beiträge für Sozialkosten, wie sie in der

Unionsbürgerrechtsrichtlinie vorgesehen sind, bezahlen.

  • Die Schweiz muss auf Geheiss der EU allen EU-Bürgern im Land das Stimm- und Wahlrecht Für das Gemeindestimmrecht ist dies bereits   vorgesehen. (Meine Damen und Herren, ich habe die Rumänen ja gerne, aber   ich weiss nicht, ob Sie unbedingt einen rumänischen Gemeindepräsidenten wollen…)
  • Die Ausschaffung krimineller Ausländer in EU-Staaten wird durch das InstA Das heisst: noch mehr Kriminalität in der Schweiz.
  • Die Gleichstellung in allen Belangen für die Schweizer und EU-Ausländer in der Schweiz ist das Ziel der EU – und das wird mit dem InstA unvermeid-    Damit werden die Schweizer auch in rein schweizerischen Belangen im-     mer weniger zu sagen haben.
  • Die Abschaffung der heutigen Form der Kantonalbanken und Gebäude- versicherungen auf Geheiss der EU ist gewiss, denn in der EU gelten diese       als verbotene Formen der Wirtschaftsförderung.
  • Hinzu kommt ein Verbot der heutigen
  • Die Gleichstellung aller Grenzgänger mit den Schweizern, insbesondere für die Sozialleistungen, bringt Mehrkosten von mehreren hundert Millionen
  • Die Normenvereinheitlichung ohne Mitentscheidung der Schweiz und Landwirtschaftliche Import- und Exportregelungen ohne Mitentschei- dung der Schweiz sind weitere Folgen.
  • Weil über den Einbezug des Freihandelsabkommens aus dem Jahre 1972 – das ist der wichtigste Vertrag für den freien Zugang zum EU-Markt – neue Verhandlungen beabsichtigt sind, ist absehbar, dass dieses Abkom-men ebenfalls bald unter den Geltungsbereich des Rahmenabkommens fällt. Dann wird die Büchse der Pandora geöffnet. Zum Beispiel ist dann eine Harmonisierung der Steuern eine sichere Folge.
  • Die EU bestimmt letztlich, was binnenmarktrelevant Wer kann verhin- dern,   dass die 7,7 Prozent Mehrwertsteuer in der Schweiz nicht als Wettbe-      werbsverzerrung gelten, so dass diese wie für Mitglieder des EU-Binnen- markts zwingend mindestens 15 Prozent betragen müssen.
  • Die Schweiz hat durch Unterzeichnung des InstA regelmässige Kohäsions- zahlungen zu leisten. Der Bundesrat hat bereits die zweite Tranche von 1,3         Milliarden für die nächsten zehn Jahre beschlossen.

9) Meine Damen und Herren, man will uns die fremde Gerichtsbarkeit schmackhaft machen und verweist auf ein Schiedsgericht. Dieses Schiedsgericht ist jedoch zwingend an die Vorgaben des EU-Gerichtshofes gebunden. Für alles, was EU-Recht betrifft, und das dürfte bei der Übernahme des EU-Rechts fast alles sein, muss der EU-Gerichtshof angerufen werden. Sein Entscheid ist bindend und damit vom Schiedsgericht zwingend und lückenlos zu übernehmen.[5] Wenn wir auf den Trick mit dem Schiedsgericht hereinfallen, sind wir so naiv wie Rotkäppchen, das auch nicht gemerkt hat, dass der Wolf noch immer ein Wolf ist, auch wenn er Kreide gefressen und die Nachthaube der Grossmutter getragen hat!

10) Der EU-Gerichtshof hat der EU die Unterzeichnung der Menschrechtskonvention verboten. Der EU-Gerichtshof lässt kein Gericht über sich gelten – und damit auch nicht den Menschengerichtshof.

11) In der EU wird ein Verbot des Bargeldes angestrebt. Was passiert dann in der Schweiz.

12) Das Abkommen unterhöhlt unseren Föderalismus und die Gemeindeautonomie. Für Kantone und Gemeinden gibt es immer weniger Gestaltungsspielraum, denn ein Staatsaufbau von unten ist der EU fremd. Diese ist von oben konstruiert.

13) Die EU kann die EU-Richtlinien über den europäischen Berufsausweis für die Schweiz verlangen. Damit wird das sehr erfolgreiche schweizerische Bildungssystem unterhöhlt. Das Bildungsniveau der Schweiz sinkt.

14) Der Rahmenvertrag steigert die Zahl der Gesetze und Vorschriften! Eine internationale Regulierungsdichte ist unvermeidlich.

15) Nach Abschluss des InstA wird es unmöglich, Regelungen, die den schweizerischen, nationalen Besonderheiten gerecht werden, zu erlassen. Ebenso können Überregulierungen kaum mehr eigenständig bekämpft werden.

16) Kurzum: Wir kaufen mit dem InstA die Katze im Sack. Denn wir wissen heute nicht, was künftig alles zu übernehmen ist. Wir wissen ja nicht einmal, wohin sich die EU entwickelt. Aber eines ist ganz sicher: Die EU wird ihre Interessen vertreten – nicht die unsrigen!

Meine Damen und Herren, als lebenslanger Exportindustrieller sage ich Ihnen: Das InstA ist für Betriebe, die in der Schweiz produzieren, wettbewerbsschädlich, arbeitsplatzfeindlich, schmälert unseren Standortvorteil, gefährdet den sozialen Frieden, die Arbeitsplätze und das Lohnniveau. Und er bedeutet das Ende der bilateralen Verträge, die durch das EU-Diktat ersetzt werden.

Was sollte jemanden noch reizen, in der Schweiz zu investieren, wenn die teure, aber hochqualitative Schweiz mit den gleichen EU-Rahmenbedingungen nach unten nivelliert wird? Was soll dann heutige Schweizer Unternehmen noch veranlassen, hier zu bleiben, um die gleich schlechten Bedingungen wie in der EU zu haben?

V. Todesstoss für die freie Schweiz

Meine Damen und Herren, es kam, wie es kommen musste: Wer die Weichen schon am Anfang falsch stellt, muss sich nicht wundern, wenn er am falschen Ziel anlangt. Es ist gründlich schief gegangen.

Jetzt sitzen wir vor einem nicht annehmbaren Vertrag. Und der Grossteil der Classe politique hockt wie das Kaninchen vor der Schlange – der EU-Kommission. Mit schlottrigen Knien starren sie auf die EU-Kommission. Die grosse Angst geht um. Man fürchtet die Drohungen der EU: «Und bist Du, liebe Schweiz, nicht willig, so brauch’ ich Gewalt!» Wie seinerzeit bei der EWR/EU-Abstimmung befürchtet der Angsthasenclub, der das verhängnisvolle Mandat genehmigt hat, den Untergang von Wirtschaft und Land. Oh, wie oft haben wir es doch erlebt, dass von all den Heimatmüden der Untergang vorausgesagt wurde, wenn sich die Schweiz nicht kleinmütig anpasse. Ihnen sei der grosse, hartnäckige Churchill in Erinnerung gerufen, der gesagt hat: «Ein Anpasser (Appeaser) ist jemand, der ein Krokodil füttert, in der Hoffnung, es werde ihn als Letzten fressen».[6]

Swissmem-Präsident Hans Hess fürchtet sich auch vor den Drohungen der EU, etwa vor der Nichtverlängerung der Börsenäquivalenz. Er übersieht, dass die Schweiz hier bereits die Gefahr abgewendet hat. Es gehört zum Pflichtenheft der Bundesverwaltung, einen Fall B vorzubereiten. Da hat der Bundesrat dank unserem Bundespräsidenten Ueli Maurer weitsichtig gehandelt und eine Lösung beschlossen. Die Schweiz kommt unbeschadet davon.

Ein paar Tage vor der entscheidenden Bundesratssitzung vom 7. Dezember 2018 drohte die EU der Schweiz: Bei Nichtunterzeichnung am 7. Dezember 2018 werde die Börsenäquivalenz nicht verlängert.[7] Dann unterschrieb der Bundesrat nicht. Und was ist passiert? Nichts. Die EU verlängerte kleinlaut um ein weiteres halbes Jahr.[8]

Die Panikmacher wollen nicht sehen, wie durch dieses «Institutionelle Abkommen» unsere heutigen Institutionen geschwächt, abgeschafft und durch Unterwerfung ersetzt würden.

Meine Damen und Herren, nun liegt ja das Abkommen vor. Seit dem 16. Januar nicht nur auf Französisch, sondern auch auf Deutsch. Ich lese es immer wieder von neuem und entdecke immer wieder Neues. So findet sich hier unter Artikel 19 folgender Passus: «Auch sämtliche Protokolle sind integraler Bestandteil dieses Abkommens.» Demnach deckt also die Unterschrift unter diesem Vertrag nicht nur die Vertragsverpflichtung ab, sondern gültig sind auch sämtliche Protokolle im Anhang. Lesen Sie diese Protokolle! Erschrecken Sie nicht. Sie sind schwammiger als Schwämme. Sie erinnern an den Versuch, Puddinge an die Wand zu nageln!

Der Swissmem-Präsident hat diesen Unsinn als «massgeschneidert» bezeichnet.[9] Was haben die bei Swissmem eigentlich für «Massschneidereien»? Diese Schneider haben wohl keine solide schweizerische Berufslehre absolviert, sondern höchstens ein Soziologiestudium gemäss EU-Standard!

VI. Zufriedenheit des Bundesrates

Dessen ungeachtet, erklärte Bundesrat Ignazio Cassis am 19. Dezember 2018, er habe dem Bundesrat empfohlen, das Verhandlungsergebnis gutzuheissen. Das vorliegende InstA sei nicht schlecht. Immerhin habe die Schweiz 80 Prozent ihrer Bedingungen an die EU erreicht.[10]

Meine Damen und Herren, wenn 80 Prozent der Ziele schon so viel Dummes enthalten, wie viel Verwerfliches enthalten dann erst 100 Prozent?

Wie kam es eigentlich zu diesem Fiasko? Am 21. Dezember 2012 verlangte Brüssel von Bern die «institutionelle Anbindung» der Schweiz an die Europäische Union. Der Bundesrat schlug dazu einen Rahmenvertrag vor. Im Vorvertrag («Non-Paper») vom 13. Mai 2013 ging der Bundesrat drei Konzessionen gegenüber Brüssel ein:

  • Alles, was die EU als «binnenmarktrelevant» deklariert, werde die Schweiz automatisch übernehmen.
  • Die Schweiz akzeptiere den EU-Gerichtshof als letzte, unanfechtbare Gerichtsinstanz zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung bilateraler Verträge zwischen Bern und Brüssel.
  • Der Bundesrat sichere der EU ein Sanktionsrecht zu für den Fall, dass Bern einen Entscheid des EU-Gerichthofs nicht übernehmen könne oder wolle.

Meine Damen und Herren, wenn die Preisgabe der eigenen Souveränität, die Entmachtung des schweizerischen Gesetzgebers und das Akzeptieren fremder Richter sowie von Sanktionen gegenüber der Schweiz ein gegenseitiges Verhandlungsziel war, dann sind auch 80 von 100 Prozent zu viel!

Herr Cassis will uns das schlechte Abkommen schmackhaft machen, weil er Massnahmen gegen die Schweiz befürchtet. Oh, diese ewige Angst vor Druck und Drohungen aus dem Ausland!

VII. Selbstmord aus Angst vor dem Sterben

Meine Damen und Herren, verzweifelte Führungsleute wissen nicht mehr, was sie tun sollen. Sie zittern wie Espenlaub vor den von Brüssel fast täglich angedrohten Massnahmen für den Fall der Nichtunterzeichnung des Unterwerfungsvertrages.

Was ist zu tun, wenn man nicht mehr ein noch aus weiss? In ähnlich ausweglosen Situationen lohnt es sich meist, die Erfahrung zu Hilfe zu ziehen. Wie war es früher? In gleichen oder ähnlichen Situationen? Aus der Geschichte kann man lernen.

Genau solches haben die europäischen Mächte nämlich schon zu früheren Zeiten angedroht. Noch viel schlimmer, sogar militärische Sanktionen! Und trotzdem hatte die Schweiz die Kraft, Nein zu sagen.

Ich rufe Herrn Cassis zu (von mir aus so laut, dass er es auch im Tessin noch hört): Sie sind ja Freisinniger, nehmen Sie den ersten Bundespräsidenten unseres Landes, Jonas Furrer, einen Zürcher Freisinnigen, zum Vorbild. Er musste den europäischen Grossmächten Preussen, Österreich, Frankreich und Russland entgegentreten, als diese die Gründung eines freiheitlichen, demokratischen Schweizer Bundesstaates verbieten wollten. Und was tat dieser Freisinnige? Er trat den Grossmächten unerschrocken entgegen, und sprach kurz und bündig:

«Die unabhängige Schweiz wird sich weiterhin selber regieren.»[11] 

Und dann verdeutlichte er: Die Schweiz sei selbstbestimmt und neutral. Die Regelung innerer Angelegenheiten «kann nicht Sache anderer Staaten sein.»[12]

(Ja, das waren noch Freisinnige. Da waren die damalige BGB – die Vorläuferin unserer heutigen SVP – und die Freisinnigen aber auch noch eine Partei!) Daran gab es nicht zu rütteln. Das wirkte. Die europäischen Grossmächte gaben Ruhe.

Und daran gibt es auch heute nichts zu rütteln. Das ist seit 728 Jahren in Granit gemeisselt. Hätte doch der Bundesrat gleich am Anfang diese einfache Botschaft nach Brüssel geschickt! Es wäre gut herausgekommen. (Er hätte nicht einmal seinen Brief selber verfassen müssen. Das Muster haben wir ihm ja am 17. Januar 2014 anlässlich der Albisgüetli-Tagung überreicht.)

Die heutigen EU-Kommissare werfen der Schweiz vor, sie hätten die Bundesräte 21 Mal getroffen, jetzt gelte es zu unterzeichnen. Jonas Furrer hat die Grossmächte wohl nur ein einziges Mal getroffen. Und auch heutzutage hätte ein einziges Mal genügt mit dem Satz: «Die unabhängige Schweiz wird sich weiterhin selber regieren.» Und damit Schluss Basta!

Aber Drohungen gab es schon zuvor. So lesen wir in der «Frankfurter Zeitung» vom Jahr 1814: «Wahrlich, es ist höchste Zeit, dass die Schweiz einen Herrn bekommt.»[13] Mit «Herr» meinte die Zeitung ein gekröntes und gesalbtes Haupt, einen Monarchen, mindestens einen Fürsten, der über die viele Jahrhunderte alte eidgenössische Republik herrschen solle.

Und 2018 – also 200 Jahre später – tönt es in der gleichen Zeitung nicht viel anders. Nur ruft die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» nicht mehr nach einem gesalbten Haupt für die Schweiz, sondern nach Funktionären der Europäischen Union, die der Schweiz endlich dem Meister zeigen sollen: «Selbstbestimmt in die Isolation», titelt das Blatt.[14] Es müsse jetzt aufhören mit diesen «Extrawürsten, die sich die Schweizer genehmigen».[15]

Über 200 Jahre liegen zwischen diesen beiden Ausgaben der Frankfurter Zeitung. Es gibt wirklich nichts Neues unter der Sonne. Längst schon ist es dagewesen: Der Druck von aussen, auf diese kleine Schweiz, dieses Ärgernis, diesen Stein des Astosses auf der Landkarte, dieses «geostrategische Unding»[16] – wie es EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker genannt hat –, dieses gelte es zu beseitigen, zu liquidieren, auszulöschen. (Ja, mit einem InstA wäre dies am einfachsten.)

Und heute, 2019, sind wir wieder genau da, wo Gottfried Keller in seinem Zürcher Bettags-Mandat von 1871 sagen musste: «Lächelnde, wenn auch unberufene Stimmen lassen sich hören: Was willst Du kleines Volk noch zwischen diesen grossen Volkskörpern und Völkerschicksalen mit Deiner Freiheit und Selbstbestimmung?»[17] Einmal mehr musste die kleine Schweiz auf ihrer Freiheit und Selbstbestimmung beharren! Schon damals. Es gibt nichts Neues unter der Sonne.

In der Schule mussten wir die Vorgänge um den Wiener Kongress von 1814/15 lernen, wo sich die Schweiz geschickt die völkerrechtliche Anerkennung der Neutralität erkämpft hat. Doch der österreichische Staatskanzler Metternich hat 1826 unser Land geschulmeistert, indem er sprach: Schon das blosse Gewährenlassen der Schweizer gegenüber freiheitlichen Kräften «würde eine feindliche Haltung gegen Europa bedeuten».[18]

Da will der derzeitige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz nicht zurückstehen, indem er noch vor der Bundesratssitzung vom 7. Dezember 2018 zum InstA erklärte: «Ich habe immer für Verständnis für die Schweiz geworben, aber irgendwann kommt der Moment der Entscheidung. Der ist jetzt.»[19]

Einverstanden Herr Bundeskanzler: Nur: Ein klares Nein ist auch eine Entscheidung.

Die Lehre aus der Vergangenheit ist eindeutig: Immer, wenn die Schweiz standhaft blieb, kam es gut. Immer, wenn sie nachgab und einknickte, kam es schlecht heraus.

Meine Damen und Herren, ich kann die heutigen kleingeistigen Wirtschaftsführer, die Wirtschaftstheoretiker der Economiesuisse und Politiker nicht verstehen, wenn sie angesichts des Drucks von aussen die schweizerische Souveränität aufgeben wollen. Merken sie denn nicht, was dies bewirkt? Sie wissen doch: Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Die Schweizer müssen in Rekrutenschulen, um sich im Militärdienst ausbilden zu lassen und wissen, dass sie im Ernstfall bei der Verteidigung der Souveränität, der Unabhängigkeit und der Rechte des Volkes ihr Leben lassen müssen. Und unsere Manager verlangen, dass man all dies preisgeben soll wegen ein paar allfälligen Marktzugangsvorteilen – nein, niemals!

Ich frage Sie: Ist Selbstmord aus Angst vor dem Sterben wirklich eine gute Lösung?

VIII. Wo stehen die anderen Parteien?

Das Jahr 2019 wird zum Jahr der Wahrheit in der Europapolitik. Und wenn unsere Politiker zu ihrem Wort stehen – was leider nicht mehr häufig vorkommt – könnte sogar eine Ablehnung des institutionellen Abkommens schon im Parlament glücken. Was war denn das Wort dieser Parteien?

CVP-Präsident Gerhard Pfister hat im Februar 2018 erklärt: «Ich sehe den Nutzen des Rahmenabkommens nicht. […] Es gibt kaum jemanden in diesem Land, der sagt: ‹Wir brauchen dieses Rahmenabkommen.›»[20]

FDP-Präsidentin Petra Gössi hat im Januar 2018 verkündet: „Die Unionsbürgerschaft muss definitiv vom Tisch.“[21] Das ist mit dem vorliegenden Abkommen definitiv nicht der Fall.

Und ihr Vorgänger Philipp Müller hat schon 2014 den Rahmenvertrag weit von sich gewiesen und empört ausgerufen: «So, wie die EU das im Mandat skizziert, wird es nie kommen. Wir wären damit das unsouveränste Land in Europa. Wir müssten völlig nach der Pfeife der EU tanzen und hätten nichts zu sagen. Da könnten wir ja gleich beitreten. Das will die FDP sicher nicht.»[22] Und jetzt geht das vorliegende InstA noch darüber hinaus.

Gut gebrüllt Löwe. Nur brüllen allein hilft nicht. Man sollte das Maul nur aufreissen, wenn man auch Zähne hat. Richtig stimmen ist nun gefragt. Jetzt ist fertig lustig mit der «Blink-Taktik», fertig mit rechts blinken, wenn es alle sehen, um dann im Halbdunkeln links abzubiegen.

Weiter äusserte sich die FDP im Februar 2018 überzeugt, dass mit dem Rahmenvertrag «die Gullotineklausel abgeschafft werden kann».[23] Und jetzt werden solche Klauseln vervielfacht!

Wir werden sehen, was 2019 von all diesen starken, mutigen und lauten Worten bleibt. Mir schwant nichts Gutes. Interessant wird auch sein, wie sich die SP, die sogar der EU beitreten will, beim InstA verhält.

Nun, wir stehen ja in einem Konsultationsverfahren – wie es heisst. Meine Damen und Herren, Sie spüren bereits, da wird nicht konsultiert, sondern zurechtgebogen, da werden die so genannten Meinungsmacher auf Zustimmung gedrillt.

Lesen Sie die Stellungnahme der Economiesuisse dieser Tage.[24] Ich kenne die Beschönigungen des Aussendepartements. Die Stellungnahe der Economiesuisse könnte wörtlich von der Bundesverwaltung stammen. Vielleicht hat haben die Beamten sie gleich auch selber geschrieben. Wirtschaftsfunktionäre als Sprechpuppen der staatlichen Verwaltung? Wo bleibt da der Grundsatz: «Mehr Freiheit, weniger Staat»? Müssen wir uns wundern, dass es so herauskommt, wenn die Economiesuisse ihre Direktorin aus der Bundesverwaltung holt? Und die «Neue Zürcher Zeitung» kommt mir diese Tage auch vor wie das Hoforgan der Bundesverwaltung. Wie eine Art eidgenössisches Bundesamtsblatt! Müssen wir uns wundern, wenn NZZ-Redaktorinnen problemlos zu Verwaltungsmitarbeiterinnen von Bundesrätinnen mutieren?

Meine langjährige politische Erfahrung sagt mir: Wir müssen leider damit rechnen, diesen Kampf für die Unabhängigkeit und Volksrechte schliesslich in einer Volksabstimmung ohne die anderen Regierungsparteien zu führen. Also genau wie 1992 ja auch.

Trotzdem frage ich bange: Haben wir noch die Kraft, im Herzen von Europa ein freiheitlicher, direktdemokratischer Staat zu bleiben, der eigenständig und unabhängig über sein Schicksal entscheidet, ohne wie ein Stück Zucker in der Teetasse im «Grossen Ganzen» aufzugehen?

Was Rang und Namen hat, hat vor der EU bereits kapituliert. Man hat sich in den Elitekreisen längst für das InstA entschieden. Sie stehen nur vor der Knacknuss: Wie sag‘ ich’s meinem Kinde? Wie verkaufe ich es dem störrischen Volk? Wie kann ich es beschönigen und zurechtschwindeln?

IX. Auftrag der SVP im Wahlkampf

Wir wissen in der SVP: Unser Auftrag ist nicht in erster Linie, Wahlkämpfe zu führen, sondern für das Wohlergehen unserer Bürger einzutreten. Doch wir wissen auch: Nur wenn wir gute und genügend Vertreter im Parlament, in der Regierung und den Gerichten haben, können wir unsere politischen Ziele durchsetzen. Wahlen sind Mittel zum Zweck. 2019 ist ein Wahljahr.

Für die Regierungsratswahlen ist es entscheidend, dass wir wieder eine bürgerliche Regierung im Kanton Zürich sichern können.

Von uns tritt der bewährte bisherige Finanzdirektor Ernst Stocker gemeinsam mit Natalie Rickli an. Zudem haben wir ein gutes bürgerliches Fünferticket mit Carmen Walker Späh, Thomas Vogel und Silvia Steiner. Das sind für diesmal alles glaubwürdig bürgerlich politisierende Kandidaten. Diese fünf müssen Sie unbedingt wählen, damit der Kanton nicht wie die Stadt Zürich ins rotgrüne Lager abdriftet!

Unser Auftrag ist die Freiheit und Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.

Genau darin läge auch der Auftrag unseres Rechtsstaates.

Wir wollen im Innern und gegen aussen sicher sein; nur so können wir unsere Freiheit bestmöglich nutzen.

Wir erwarten vom Staat, dass er unsere Freiheitsrechte schirmt und uns vor Verbrechen und Verbrechern schützt. Wir wollen frei und sicher leben.

Wir wehren uns für die freiheitlichen Mitbestimmungsrechte der direkten Demokratie in Bund, Kantonen und Gemeinden.

Die SVP versteht unter Freiheit ein Leben in einer selbstbestimmten, nicht in einer fremdbestimmten Schweiz.

Wir wollen freie Bürgerinnen und Bürger sein in einem freien Land, mit tiefen Steuern, Abgaben und Gebühren. Wir wollen einen besseren Schutz des Eigentums.  

Wir wollen eine möglichst freie Wirtschaft, die Wohlstand, Arbeitsplätze und Lehrstellen schafft. 

Die SVP kämpft dagegen, dass der Staat unsere Sicherheit immer weniger schützt, die Grenzen nicht mehr kontrolliert und ausländische Schwerverbrecher nicht ausschafft.

Die Massenzuwanderung, eine verfehlte Asylpolitik und ein weit ausgelegter Familiennachzug haben dazu geführt, dass haufenweise Menschen in unser Land strömen, deren Identität wir oft nicht einmal kennen. Die Arbeitsplatzsicherheit ist vor allem durch die Personenfreizügigkeit für Ausländer aus dem EU-Raum bedroht. Die SVP kämpft für die eigenständige Steuerung der Zuwanderung, für einen echten Inländervorrang und für die Wiedereinführung der bewährten Ausländerkontingente.

Darum gilt es, der Begrenzungsinitiative der SVP zum Durchbruch zu verhelfen: Die Arbeitskräfte, die man in der Schweiz nicht findet, können kommen, aber eine freie Eiwanderung ist abzulehnen.

Unsere soziale Sicherheit ist gefährdet, denn kein Sozialstaat funktioniert ohne Grenzen. Die Erwerbslosigkeit ist trotz guter Wirtschaftslage auf einem Rekordhoch. Die SVP will die AHV, die Renten, die Invaliden- und Arbeitslosenversicherung sowie die Gesundheitsversorgung sichern.

Sie setzt sich ein für eine produzierende Landwirtschaft mit einem höheren Selbstversorgungsgrad, die uns ein Stück Ernährungssicherheit bietet.

Unsere Armee ist heute nicht mehr in der Lage, ihren Auftrag zu erfüllen. Die SVP will eine glaubwürdige Landesverteidigung und einen entsprechenden Bevölkerungsschutz. (Darum ist es gut, wenn für einmal eine CVP-Vertreterin das Verteidigungsdepartement führt. Dann müssen die andern Parteien nicht immer reflexartig gegen eine Militärvorlage sein, nur weil sie von der SVP kommt.)

Meine Damen und Herren, schauen Sie dafür, dass Vertreter, die den Alltag und das Berufsleben der Bürger täglich erleben, gewählt werden. Ein einseitiges Parlament von Berufspolitikern erlässt immer mehr unnötige Gesetze und bürokratische Auflagen.

Sehen Sie, meine Damen und Herren, schon Rudolf Minger – der erste Bundesrat der SVP – hat gesagt: «Mir ist ein Parlament, das nichts macht, viel lieber als eines, das Dummheiten macht.»[25]

X. Schluss

In einem für unsere Unabhängigkeit und Freiheit entscheidenden Schlüsseljahr sollen uns jene Worte begleiten, die General Henri Guisan in einer noch viel schwierigeren Zeit des Jahres 1940 zum Schweizer Volk gesprochen hat. Er gab damit die Gegenparole gegen eine wankelmütige, angesichts des so genannten «Neuen Europas» schwankend gewordene Classe politique:

«An der Schwelle eines entscheidenden Jahres verpflichte ich Euch auf die Parole: Denkt und handelt als Schweizer! Als Schweizer denken heisst: Unser schönes Land lieben, uns selber treu und unserer überlieferten Freiheit, unserem vielfältigen, aber geeinten Volke, treu bleiben […].»[26]

Seien auch Sie sich und Ihrer Umgebung Ansporn, unsere Schweizer Werte zu verteidigen. Unser Land braucht Sie!

Es lebe die Schweiz!
Vive la Suisse!
Viva la Svizzera!
Viva la Svizra!


[1] BundespräsidentUeli Maurer: Warum braucht die Schweiz mehr Freiheit? Referat an der Kadertagung der SVP Bad Horn, 1.1.2011.

http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/reden/liste/detailspeech.37152.nsb.htm

[2] Chefdiplomat akzeptiert fremde Richter. In: «NZZ am Sonntag», 19.05.2013, S. 1, 9.

[3] Briefvorlage  vom Bundesrat Didier Burkhalter an EU-Kommissionspräsident José Manuel Borroso, siehe Christoph Blocher: Kein EU-Beitritt auf Samtpfoten, 26. Ablsigüetlirede vom 17.1. 2014, S. 21–23.

https://www.svp-zuerich.ch/files/2014/01/Definitiv-Albisgüetlirede-schriftliches-Exemplar-2014.pdf

[4] „Wir können unsere Kompetenzen nicht erweitern“. Der Präsident des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Koen Lenaerts, spricht über Polen, die Flüchtlingskrise und die Schweiz. In: „Neue Zürcher Zeitung“, 9.2.2016, S. 4.

[5] Thomas Cottier: Für eine Anbindung an bestehende Efta-Strukturen. In: „Neue Zürcher Zeitung“, 12.7.2013, S. 21. – „Bund setzt auf Pseudo-Lösung“, die Schweiz sei auf dem Weg, ihre Souveränität aufzugeben, dies sagt der Europa-Experte Dieter Freiburghaus. In: „20minuten“, 28.6.2013, S. 7.

[6] Winston Churchill, Erster Lord der Admiralität, Rede bei Radio BBC, 20.1.1940: “An appeaser is one who feeds a crocodile, hoping it will eat him last.”
https://www.brainyquote.com/quotes/winston_churchill_100130?img=2

[7] Dominik Feusi: Die EU stellt dem Bundesrat ein Ultimatum, die Schweiz muss sich bis zum 7. Dezember zum Rahmenabkommen äusser. In: „Newsnet / Basler Zeitung“, 29.11.2018.

[8] EU will Schweiz Gnadenfrist gewähren, Brüssel dürfte die Börsenäquivalenz bis Mitte 2019 verlängern. In: „Neue Zürcher Zeitung“, 12.12.2018, S. 13.

[9] „Der Rahmenvertrag ist massgeschneidert“. Für Swissmem-Präsident Hans Hess ist der Preis für die Aufgabe des bilateralen Weges sehr viel höher als für ein Abkommen mit der EU, in: „Neue Zürcher Zeitung“, 27.12.2018, S. 11.

[10] «Levrat redet mich schlecht», Ignazio Cassis kritisiert die Attacken des SP-Präsidenten – und verteidigt die Departementsverteilung sowie den Rahmenvertrag. In: «Neue Zürcher Zeitung», 19.12.2018, S. 13.

[11] Rolf Holenstein: Stunde Null. Die Neuerfindung der Schweiz 1848. Die Privatprotokolle- und Geheimberichte der Erfinder. Basel: Echtzeit Verlag GmbH, 2018 S. 252.

[12] Ebenda.

[13] „Frankfurter Zeitung“, August 1814, zitiert nach Rolf Holenstein: Stunde Null, die Neuerfindung der Schweiz im jahr 1848, Basel: Echtzeit Verlag GmbH, 2018, S. 17.

[14] Johannes Ritter: Selbstbestimmt in die Isolation. In: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, 23.11.2018, S. 7.

[15] Johannes Ritter: Schweizer Angst. In: „Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.12.2018, S. 15.

[16] Peer Teuwsen: „Ein EU-Beitritt würde die Schweiz stabilisieren“. In: „Die Zeit“, 16.12.2010, https://www.zeit.de/2010/51/CH-Interview-Juncker

[17] Hans Max Kriesi: Gottfried Keller als Politiker, Frauenfeld / Leipzig: Huber & Co., 1918, S. 312–313.

[18] Werner Näf: Die Schweiz in Metternichs Europa, eine Instruktion Metternichs an den österreichischen Gesandten in der Schweiz aus dem Jahre 1826. In: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 2 (1940), S. 6.

[19] Heidi Gmür: Der Bundesrat steckt in der Zwickmühle. In: «Neue Zürcher Zeitung», 28.11.2018, S. 15.

[20] „Arena“ von Fernsehen SRF, 23.2.2018.

[21] „Sonst ist das Rahmenabkommen chancenlos“. In: „Blick“, 13.01.2018, S. 4.

[22] „Wir müssten nach ihrer Pfeife tanzen“. In: „Sonntagszeitung“, 06.07.2014, S. 2.

[23] FDP sagt „Ja, aber“ zum Rahmenvertrag, die Bundeshausfraktion legt ihre Europaposition fest. In: „Neue Zürcher Zeitung“, 5.2.2018, S. 9.

[24] „Ein Gewinn an Rechtssicherheit“, Economiesuisse stellt sich hinter das Rahmenabkommen mit der EU. In: „Neue Zürcher Zeitung“, 14.1.2019, S. 1.

[25] Konrad Stamm: Minger, Bauer, Bundesrat, die aussergewöhnliche Karriere des Rudolf Minger aus Mülchi im Limpachtal, Zürich: NZZ Libro, 2017, S. 81.

[26] Rede von General Henri Guisan, 01.08.1940, https://www.arte.tv/de/articles/koennten-wir-widerstand-leisten-Henri-Guisan

 

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
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