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Sozialwerke

Warum es Versicherungsdetektive braucht

Gemäss Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg fehlt in unseren Gesetzen eine Grundlage für die Durchführung von Überwachungen von Versicherten, die verdächtigt werden, missbräuchlich Gelder von Sozialversicherungen zu beziehen.
Dass es Massnahmen braucht, um Versicherungsbetrug zu bekämpfen, wird heute von niemandem mehr bestritten – nicht einmal von den Linken. Um auch weiterhin eine konsequente und wirksame Missbrauchsbekämpfung zu ermöglichen, hat das Parlament daher eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Dagegen haben linke Kreise das Referendum ergriffen. Sie warnen davor, dass alle Versicherten unter Generalverdacht gestellt würden.

Alice Glauser
Alice Glauser
Nationalrätin Champvent (VD)

Doch die empörten Aufschreie der Beschützer der Versicherungsbetrüger sind ungerechtfertigt.
Der vom Parlament ausgearbeitete Gesetzesartikel ist ausgewogen und verhältnismässig. Er hält im Gesetz fest, was die Versicherungen bereits jahrelang und ohne Einwände der Linke praktiziert haben, bevor die Mahnung der fremden Richter aus Strassburg kam.

Wenn der Verdacht besteht, dass eine versicherte Person missbräuchlich Leistungen bezieht, dann kann nur ein Direktionsmitglied der jeweiligen Versicherung, also nicht einfach irgendein Sachbearbeiter, die Überwachung anordnen. Das neue Gesetz sieht vor, dass bei Observationen von Verdächtigen neben Bild- auch Tonaufzeichnungen gemacht werden können.
Zur Standortbestimmung der überwachten Personen können auch technische Instrumente, zum Beispiel GPS-Peilsender, eingesetzt werden. Dafür braucht es dann aber immer eine richterliche Genehmigung. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, dass solche Instrumente kaum je eingesetzt werden bei Überwachungen.
Betroffene sollen an allen Orten beobachtet werden dürfen, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind – beispielsweise auf dem Balkon. Verboten bleibt es aber selbstverständlich, dass die Sozialdetektive in Privaträume eindringen oder dort gar technische Installationen anbringen. Nach Ansicht des Bundesrates ist es auch zukünftig nicht einmal erlaubt, von der Strasse aus eine Person in ihrem Wohnzimmer zu filmen.

Die neuen Regeln gelten für die IV, die AHV sowie die Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Keine Anwendung finden die neuen Regelungen natürlich im privaten Versicherungsgeschäft. Ihr Hausrat- oder Fahrzeugversicherer wird Sie also auch weiterhin nicht überwachen können.

Die Befugnisse der Versicherungen bleiben also sehr beschränkt und überschaubar. Auf keinen Fall erhalten sie mehr Kompetenzen als staatliche Behörden, wie das Referendumskomitee behauptet. Der Bundesrat hat klipp und klar festgehalten: «Faktisch haben die Sozialversicherungsdetektive nicht mehr Kompetenzen für Überwachungen als die Polizei oder Staatsanwaltschaft.»

Weil das neue Gesetz fair und angemessen ist, hat es die SVP-Fraktion in National- und Ständerat einstimmig angenommen. Dies auch aus Respekt gegenüber den Steuerzahlern und der Mittelschicht, die immer ehrlich und fleissig ist.

Ich danke Ihnen.

Alice Glauser
Alice Glauser
Nationalrätin Champvent (VD)
 
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