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Fragwürdige Sozialhilfe

Unangenehme Themen brauchen Zeit, bis die Politik eine offene Diskussion zulässt: Nach Asyl, Kriminalität und Zuwanderung nun die Sozialhilfe und ihre SKOS-Richtlinien. Wer dieses heikle Thema…

Thomas Müller
Thomas Müller
Nationalrat Rorschach (SG)

Unangenehme Themen brauchen Zeit, bis die Politik eine offene Diskussion zulässt: Nach Asyl, Kriminalität und Zuwanderung nun die Sozialhilfe und ihre SKOS-Richtlinien. Wer dieses heikle Thema aufgreift, wird rasch in die rechte Ecke gedrängt. Die öffentliche Debatte wird aber kommen.

Niemand will die Sozialhilfe abschaffen. Aber Fehlentwicklungen machen sie ungerecht – ungerecht gegenüber jenen, die mit eigener Anstrengung und Steuern den Lebensunterhalt anderer finanzieren müssen.

Zu hohe Ansätze
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind in Einzelfällen eine Zumutung für jene, die mit täglicher Arbeit und bescheidenem Lohn für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Daher müssen Unterstützungsmassnahmen wieder prioritär darauf ausgerichtet werden, Arbeitslose möglichst rasch einer Erwerbsarbeit zuzuführen. Um die richtigen Anreize zu setzen, darf daher bei einer Vollkostenrechnung die zugesprochene Summe im Hilfsfall nicht höher sein, als ein minimaler Lohn bei Vollzeitarbeit.

Kürzungen wirkungslos
Dies ist dann besonders stossend, wenn Sozialhilfebezüger vom Ausland in die Selbstverständlichkeit des Wohlfahrtsstaates Schweiz zuwandern und für sich das Recht beanspruchen auszuwählen, ob sie ihr monatliches Geld mit Arbeit oder vom Sozialamt beschaffen wollen. Die in den SKOS-Richtlinien vorgesehenen Kürzungen von maximal 10 Prozent sind selbst bei offensichtlichem Missbrauch wirkungslos. Die SKOS-Richtlinien müssen daher nach unten korrigiert werden können.

Gerecht im Einzelfall
Wer die SKOS-Richtlinien braucht, um auch renitenten Bezügern volle Leistungen zu verschaffen, ist nicht fair gegenüber Menschen in echter Notlage. Den Sozialämtern muss möglich sein, dem Einzelfall gerecht zu werden. Daher fordert die SVP auch immer wieder die Gemeindeautonomie im Fürsorgewesen und stellt sich gegen die Professionalisierung der Sozialhilfeämter. Ein Austritt aus der SKOS muss in allen Gemeinden geprüft werden und die verbindliche Anwendung derer Richtlinien muss aus den kantonalen Gesetzen und Verordnungen gestrichen werden.

Geschäftsfeld für Insider
Die Kantone wären eigentlich frei, die SKOS-Richtlinien anzuwenden. Die Gerichte stützen sich aber darauf ab, obwohl der SKOS die demokratische Legitimation fehlt. Stossenderweise geben innerhalb der SKOS nur Insider aus der Sozialhilfe den Ton an. Und die leben gut von diesem Geschäft und haben kein Interesse an Veränderungen. In ihrer Sprache ist selbst der renitente Sozialhilfebezüger ein „Klient", also ein Kunde, den sie auf Kosten der Allgemeinheit zufrieden stellen wollen. Aktuelle Exzesse dieser Verhätschelung geben zu denken und bringen hoffentlich eine Wende in der politischen Debatte um überhöhte Sozialhilfe.

Thomas Müller
Thomas Müller
Nationalrat Rorschach (SG)
 
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