Editorial

SBB übt Zensur

Nachdem SVP-Inserate von Verlagen abgelehnt wurden, ohne dass deren Inhalt gegen irgendwelche rechtlichen Grundsätze verstossen hätten und verschiedene Kinos einen harmlosen SVP-Werbespot nicht…

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)

Nachdem SVP-Inserate von Verlagen abgelehnt wurden, ohne dass deren Inhalt gegen irgendwelche rechtlichen Grundsätze verstossen hätten und verschiedene Kinos einen harmlosen SVP-Werbespot nicht ausstrahlen, greifen nun auch die SBB und die SRG in den Wahlkampf ein. Die SBB verweigert der SVP den vertraglich vereinbarten Aushang von Plakaten am Hauptbahnhof Zürich. Die SRG weigert sich, im Rahmen der Wahlsendungen einen selbst eingeforderten Beitrag der SVP zu senden. Weil er in Form einer Wahlwerbung produziert sei, könnte der Spot gegen das Verbot für politische Werbung im Radio- und Fernsehgesetz verstossen. Staatsbetriebe und Medien beeinflussen damit den Wahlkampf immer dreister und greifen in die freie, politische Meinungsbildung ein.

Im Verlauf dieses Wahlkampfes haben mehrere Verlage SVP-Inserate mit willkürlichen Begründungen abgelehnt und damit verhindert, dass auf gekauftem Raum ein Gegengewicht zur einseitigen und selektiven Berichterstattung im redaktionellen Teil gesetzt werden konnte. Die SVP sieht sich damit nach den systematischen Behinderungen der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit durch linke Extremisten nun auch Zensurtendenzen von Medien gegenüber. Hinzu kommt, dass einige Medien Sachbeschädigungen an SVP-Plakaten explizit decken und deren Urheber aktiv unterstützen. In Richtung Zensur geht auch die Weigerung verschiedener Kinos, einen harmlosen SVP-Werbespot auszustrahlen.

Der Staat greift ein

Eine neue Qualität der Beeinflussung des Wahlkampfes liefern dieser Tage die SBB und die SRG. Letztere hat bei den Parteien Filmmaterial für einen Parteienspot, der im Rahmen der Wahlsendungen ausgestrahlt werden soll, eingefordert. Die SVP hat ihren für die Wahlen produzierten Kinospot abgeliefert. Das Schweizer Fernsehen winkt ab. Der Spot sei als Wahlwerbung produziert und verstosse damit gegen das Radio- und Fernsehgesetz. Das Material und die daraus produzierten Selbstdarstellungen der anderen Parteien tun dies offenbar nicht.

Ein weiteres Beispiel liefert die SBB. Nachdem die SVP zu Beginn des Wahlkampfes ihre Plakate am Kopf der Perrons im Hauptbahnhof Zürich aushängen durfte – das Geld war der SBB offenbar willkommen -, schränkt die gleiche SBB den Aushang nun plötzlich ein. Abgeschlossene Vereinbarungen werden nicht eingehalten. Noch am vergangenen Wochenende hingen CVP-Plakate auf fast der ganzen Perron-Front. Auch hier wurde von der staatlichen SBB offenbar in den letzten Tagen noch rasch eine „Lex SVP“ gezimmert, mit der die Regeln im Verlauf des Spiels geändert werden.

All diese Eingriffe in die politische Meinungsbildung betreffen einseitig die SVP. Zensur, Behördenwillkür und Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit werden damit immer schwerwiegender und bedrohlicher.

Bern, 19. September 2011

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)
 
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