Medienmitteilung

Massiver Eingriff in bürgerliche Freiheiten

Die Schweizerische Volkspartei weist die heute von den Fachgruppen für eine neue Verkehrssicherheitspolitik vorgestellten Massnahmen vehement zurück. Der Versuch, die Bevölkerung massiven…

(SVP) Die Schweizerische Volkspartei weist die heute von den Fachgruppen für eine neue Verkehrssicherheitspolitik vorgestellten Massnahmen vehement zurück. Der Versuch, die Bevölkerung massiven Erziehungsmassnahmen zu unterwerfen, entbehrt jeder verfassungsrechtlichen Grundlage und beschneidet die persönliche Freiheit jedes Einzelnen.

Die SVP lehnt die heute von Experten vorgestellten Massnahmen zur angeblichen Erhöhung der Verkehrssicherheit vollumfänglich ab. Unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit wird einmal mehr versucht, die persönliche Freiheit massiv zu beschneiden. Das ist vollkommen inakzeptabel – nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass per 1.1.2005 bereits eine Verschärfung des Strassenverkehrsrechts in Kraft tritt.

Zwar ist der Schluss nicht von der Hand zu weisen, dass keine Unfälle geschehen, wo kein Verkehr ist. Es kann aber nicht angehen, dass eine Fachgruppe ausserhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses Massnahmen erarbeitet, die letztlich nur darauf zielen, den motorisierten Verkehr von der Mobilität auszuschliessen. Einmal mehr versucht ein Bundesamt, die Bevölkerung zu bestimmten Verhaltensweisen zu erziehen. Die SVP weist mit Nachdruck darauf hin, dass hierfür keinerlei verfassungsrechtliche Grundlage besteht. Damit wird schliesslich auch gegen das verwaltungsrechtliche Gesetzmässigkeitsprinzip verstossen.

Dieser Sachverhalt zeigt sich anhand einiger Massnahmen exemplarisch. Der Einbau – auf Kosten des Fahrzeughalters – von Unfallaufzeichnungsgeräten dient nicht der Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern lediglich der Rekonstruktion des Unfallgeschehens. Die Massnahme stellt einen Etikettenschwindel dar und einen weiteren Schritt hin zum gläsernen Bürger. Schliesslich stellt sie das Prinzip der Unschuldsvermutung auf den Kopf und verletzt damit ein urliberales Postulat.

Bern, 10. August 2004

 
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