Referat

Die Missstände in der Invalidenversicherung sind ausgabenseitig anzugehen

Während der vergangenen 20 Jahre wollte man die Probleme der IV wiederholt durch ein Zuschütten der wiederkehrenden Defizite mit stets neuen finanziellen Mitteln lösen. Gleichzeitig versprach man, …

Guy Parmelin
Guy Parmelin
Nationalrat Bursins (VD)

Die Finanzprobleme der IV können nicht durch neue Einnahmen gelöst werden

Während der vergangenen 20 Jahre wollte man die Probleme der IV wiederholt durch ein Zuschütten der wiederkehrenden Defizite mit stets neuen finanziellen Mitteln lösen. Gleichzeitig versprach man, die notwendigen Reformen zwecks Ausgleichs der laufenden Rechnung an die Hand zu nehmen. Auf diese Weise profitierte die IV zwischen 1988 und 2008 von unbefristeten ausserordentlichen Zusatzeinnahmen von 21 Milliarden Franken, finanziert durch zwei Erhöhungen der Lohnbeitragszahlungen und durch zweimalige punktuelle Transferzahlungen aus der Erwerbsersatzordnung. Das Resultat ist bekannt: Ende 2009 wird die IV mit 14,5 Milliarden Franken gegenüber der AHV verschuldet sein und ihr strukturelles Defizit nähert sich einem Betrag von 1,5 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Tatsachen belegen, dass bei den Ausgaben angesetzt werden muss – insbesondere bei den Rentenbezügern, deren Zahl in den Neunzigerjahren hauptsächlich wegen psychischen Leiden, somatoformen bzw. psychosomatischen Störungen und anderen, diffusen und nicht definierten Krankheiten explodiert ist. Der Bundesrat muss ein für allemal damit aufhören, seine Augen vor den offensichtlichen Tatsachen zu verschliessen. Er muss gezielt und energisch agieren!

Die 5. Revision kann nur eine Zwischenetappe auf dem Weg zu einer tiefgreifenden IV-Reform sein
Wozu dient die 5. IV-Revision? Sie ist ein erster Schritt zur strukturellen Korrektur der herrschenden Missstände. In diesem Sinn ist sie zwar ein Schritt in die richtige Richtung, ein unverzichtbares Werkzeug für die Zukunft; ihre Umsetzung aber ist kostenintensiv und die positiven Resultate werden vor allem den zukünftigen Renten zugute kommen, was zwar nicht unwesentlich ist, aber völlig ungenügend, wenn man die Spirale der chronischen Defizite bremsen will. Die 5. IV-Revision darf in keinem Fall die Tatsache vernebeln, dass auch bei den laufenden Renten ein dringender Handlungsbedarf besteht. Sie müssen überprüft und systematisch revidiert werden, wenn sie aufgrund einer IV-Ursache gesprochen wurden, welche einer Gesetzesänderung wegen heute keine mehr ist.

 

Die 6. IV-Revision sofort an die Hand nehmen!
Seit der vom Volk angenommenen 5. Revision haben wir darauf bestanden, sofort eine 6. IV-Revision einzuleiten, welche das immer noch bestehende strukturelle Defizit ausgabenseitig beseitigen soll (vgl. das Grundlagenpapier der SVP vom 18. Juni 2007). Leider ist jedoch Bundesrat Couchepin auf sämtliche Bremsen getreten und hat wiederholt behauptet, dass alle möglichen Massnahmen zur Sanierung der IV bereits ergriffen worden seien, dass es nur wenige Fälle von Missbrauch gäbe, dass die Rentenbezüge im Ausland unbedeutend seien, und dass daher nur noch die Möglichkeit einer drastischen Kürzung der laufenden Renten verbliebe, was aus sozialen Gründen nicht zumutbar wäre. Und was stellen wir heute fest? Die Mitarbeiter von Bundesrat Couchepin kündigen anfangs Jahr an, man werde Pilotprojekte in Thailand und im Kosovo lancieren, um missbräuchliche IV-Rentenbezüge zu bekämpfen. Das bestätigt nicht nur, dass Missbräuche existieren, sondern zusätzlich, dass diese ein deutlich gravierenderes Ausmass angenommen haben als bisher zugegeben. Eine andere wichtige Feststellung der Verwaltung: der Widerruf von Renten für somatoforme Störungen oder aus anderen diffusen (z.T. psychischen) IV-Ursachen. Die SVP fordert schon seit langem eine strenge Überprüfung der bestehenden Renten für Leiden solcher Art; es bedurfte eines Bundesgerichtsentscheides, der eine Rentenkürzung in einem Fall im Kanton Zürich kassierte, sowie der dringlichen Forderung neuer gesetzlicher Grundlagen mittels einer Motion der SVP, damit der Bundesrat endlich handelt. Dies bestätigt klar, dass allein konstanter Druck und die Ablehnung neuer Finanzmittel den Bundesrat und das Parlament dazu bringen, endlich diejenigen strukturellen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, die es in der IV braucht. Wenn man die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation, welche den Grund für die je nach Sprachregion unseres Landes unterschiedlichen Fallzahlen von Schleudertraumata erklärt haben wollte, zur Kenntnis nimmt, versteht man den unvermeidlichen Niedergang der IV. Er meinte, „dass die Problematik des Schleudertraumas in erster Linie kulturelle Wurzeln hat und erst in zweiter Linie ein medizinisches oder juristisches Problem darstellt.“ Diese lakonische Äusserung diente ihm zur Rechtfertigung, keine gesetzlichen Massnahmen ergreifen zu müssen. Das erwähnte Schleudertrauma-Problem verursacht übrigens allein Kosten von ungefähr 500 Millionen pro Jahr! Seit der Annahme der 5. IV-Revision haben wir bereits zwei zusätzliche Jahre verloren; dies einzig der Sturheit des Departementschefs wegen, der sich jeder echten Sanierungsmassnahme verweigert und über das Einschiessen neuer Finanzmittel nicht verhindern konnte, dass die Sozialversicherung weiterhin Defizite produziert.

Eine Ablehnung am 27. September ist die einzige Lösung zur Sanierung der IV
Es ist dringend nötig, dass das Volk und die Kantone die befristete MWST-Erhöhung am kommenden 27. September deutlich ablehnen; das würde verhindern, dass 5 Milliarden AHV-Renten à fonds perdu an die IV transferiert werden müssten und die AHV damit unnötigerweise geschwächt würde, zumal sie selbst auch schwierige strukturelle Probleme zu lösen hat. Es wäre dann also möglich, entsprechend dem Konzept der Motion Bortoluzzi 09.3257 drei selbständige Fonds zu schaffen. Das Startkapital des neuen IV-Fonds würde durch ein Darlehen des Bundes gewährt, was die Risiken für die AHV stark reduzierte. Der grosse Druck zugunsten einer schnellen Umsetzung der notwendigen Massnahmen zur strukturellen IV-Sanierung könnte aufrechterhalten werden. Einmal mehr ist Prof. Erwin Murer von der Universität Freiburg Recht zu geben, der bereits 2003 sagte, es gäbe keine objektive Rechtfertigung dafür, dass für die IV jährliche Mehrausgaben zwischen 2 und 4 Milliarden anfallen. Es liegt nun an Volk und Ständen, dem Bundesrat und der Mitte-Links-Mehrheit des Parlamentes durch ein klares NEIN am kommenden 27. September den einzig praktikablen Weg aufzuzeigen: Dass eine Sanierung nur über eine Reduktion der Ausgaben zu erreichen ist und nicht durch eine Steuererhöhung um 1,2 Milliarden Franken, welche die Bürger dieses Landes bezahlen müssen – noch dazu mitten in einer wirtschaftlichen Rezession begleitet von einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit.

Guy Parmelin
Guy Parmelin
Nationalrat Bursins (VD)
 
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