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Gesundheit

Fixierung der öffentlichen Beiträge

Regierungsrat Ernst Hasler, Strengelbach (AG)

In unserem hochstehenden Gesundheitswesen ist die Entwicklung beeindruckend: In sechs Jahren sind die Kosten pro Spitalpflegetag im Kanton Aargau sehr stark angestiegen. Diese Entwicklung ist deshalb besorgniserregend, weil die Spitalkosten fast die Hälfte der Kosten in unserem Gesundheitswesen ausmachen. Und wenn kein Gegensteuer gegeben wird, können wir uns darauf einstellen, dass diese Kosten weiterhin überproportional steigen werden. Hinzu kommt ein hohes Mengenwachstum. Dies führt zu einem raschen Wachstum des Anteils am Bruttosozialprodukt.

Als Kantonsvertreter haben wir alles Interesse daran, auf Bundesebene etwas zu verändern.

Die Finanzierung im geltenden KVG

Das im Jahr 1996 eingeführte KVG sieht vor, dass den Spitälern, die auf der kantonalen Spitalliste figurieren, automatisch die anrechenbaren Kosten durch die öffentliche Hand gedeckt werden. Die Kantone und Gemeinden – das heisst schlussendlich die Steuerzahler – tragen die Investitionskosten und mindestens 50 Prozent der stationären Behandlungskosten in den öffentlichen und subventionierten Spitäler. Die restlichen Kosten werden durch die Krankenkassen und die Eigenleistungen der Patienten getragen. Diese gesetzlich verordnete Defizitdeckung im nachhinein treibt die Kosten in die Höhe und provoziert ungebremstes Kostenwachstum. Schlecht ausgelastete und teure Häuser werden belohnt. Dagegen hat ein Spital, das qualitativ gut und kostengünstig arbeitet, keine Vorteile, es muss im Gegenteil mit geringeren Subventionen auskommen.

Im Schatten der sozialen Versicherung ist vieles möglich! Weiter kostentreibend wirkt sich aus, dass die Kantone eher an hohen Tarifen interessiert sind, damit die Spitaldefizite nicht zu hoch ausfallen.

Dadurch entsteht ein Rollenkonflikt, denn die Kantone müssen gleichzeitig auch die Tarifverträge genehmigen. In dieser Rolle müssen sie auf eine angemessene Ge-sundheitsversorgung zu möglichst günstigen Kosten achten.

Dieser Konflikt ist im geltenden KVG nicht aufzulösen, da die Kantone einerseits Leistungserbringer sind und gleichzeitig dieselben Leistungen nachfragen.

Beim Bund ist die Situation heute so, dass er für den von ihm verordneten Leistungskatalog keine finanzielle Verantwortung übernehmen muss. In diesem intransparenten Finanzierungsmechanismus gibt es auch für den einzelnen Bezüger von Leistungen zu wenig Anreize, um seine Eigenverantwortung stärker wahrzunehmen – auch nicht wegen der heutigen Regelung der Franchise und dem Selbst-behalt.

Die Krankenkassen als weitere Akteure haben im geltenden KVG kaum Einfluss-möglichkeiten auf die Kosten. Wir haben es vorhin von den Vorrednern gehört. Den Versicherungen fehlt die Möglichkeit, nach den Kriterien des Marktes und der Qualität unter den Anbietern auswählen zu können.

Lösungsvorschläge der SVP

Die SVP-Initiative setzt den Hebel an den richtigen Orten an. Erstens sollen die Kantone ihre bisherige Doppelrolle aufgeben. Sie sollen nur noch finanzielle Beiträge an die Versicherungen oder eine Zahlstelle leisten müssen. Diese entschädigen dann auf der Basis von Leistungsverträgen die Leistungserbringer.

Zweitens müssen auf der Stufe des Bundes Anreize zur Kostenkontrolle geschaffen werden. Der Vorschlag der SVP, den Anteil von Bund, Kantonen und Gemeinden an der Grundversorgung auf höchstens 50 Prozent zu beschränken, schafft den für die wirksame Kostendämpfung nötigen politischen Druck.

Befürchtungen, dass niedrige Einkommen dadurch wieder stärker belastet werden sind unbegründet. Sowohl die Prämienverbilligung wie auch der Risikoausgleich bestehen weiter.

Die Fixierung der öffentlichen Beiträge in der Bundesverfassung festzuschreiben, orientiert sich an der AHV. Bei der AHV verlangt die Bundesverfassung ebenfalls, dass die Leistungen des Bundes und der Kantone zusammen höchstens die Hälfte der Ausgaben betragen dürfen.

Das bringt die SVP-Prämiensenkungsinitiative

Die Umsetzung der SVP-Initiative wird vier Vorteile bringen:

1. Es werden konkrete Leistungen und nicht mehr Strukturen finanziert. Mit den Beiträgen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden nicht mehr wie heute Spitäler und andere Einrichtungen subventioniert, sondern die Mittel werden nach Versicherten, beziehungsweise behandelten Patienten eingesetzt.

2. Durch die Einrichtung einer einzigen Zahlstelle werden nur noch die Versicherungen die Leistungserbringer bezahlen. Die Doppelrolle der Kantone wir aufgehoben. Der Geldfluss wird transparent und damit für den Prämien-, beziehungsweise Steuerzahler nachvollziehbar gemacht.

3. Der Bund wird verstärkt kostenpflichtig für den Leistungskatalog, was dazu führt, dass er vermehrt wirtschaftliche und Wirkungsüberlegungen in die Ausgestaltung des Leistungskatalogs einbeziehen muss.

4. Die Krankenversicherer tragen neu die Kostenverantwortung und können nach Qualitäts- und Kostenkriterien die Anbieter auswählen. Sie werden der öffentlichen Hand rechenschaftspflichtig.

Fazit

Auch im Finanzierungsbereich werden mit der Initiative die richtigen Akzente gesetzt, um die Verantwortung aller Beteiligten für eine gute Gesundheitsversorgung, die bezahlbar bleibt, zu stärken.

 

 
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