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Energie
Vernehmlassung

Stromversorgungsverordnung (StromVV)

Mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 wurde die Einführung von intelligenten Messsystemen beschlossen (Art. 17a des Stromversorgungsgesetzes sowie Art. 8a und 31e der Stromversorgungsverordnung). Die technischen Mindestanforderungen an diese Systeme sehen vor, dass neben den Verteilnetzbetreibern, die mit der Vornahme des Messwesens betraut sind, auch die Endverbraucher und Erzeuger Zugang zu ihren Messdaten haben. Die gesetzlichen Mindestanforderungen sehen derzeit vor, dass jedes intelligente Messsystem eine Schnittstelle aufweist, die es dem Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber ermöglicht, seine Messwerte, einschliesslich der 15-minütigen Lastgangwerte, im Moment ihrer Erfassung abzurufen.

Die Vernehmlassungsvorlage sieht nun vor, dass dieser Datenabruf zusätzlich auch über das vom Verteilnetzbetreiber betriebene zentrale Datenbearbeitungssystem möglich sein muss. Weiter ist vorgesehen, dass dem Messkunden die Messdaten verständlich dargestellt werden müssen.

Die SVP lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form ab. Die heutigen Mindestanforderungen sind das Ergebnis eines längeren Prozesses zwischen Bund, Netzbetreibern und Industrie. Zudem ist die Anpassung unnötig, bereits heute ist der Zugang in Echtzeit für Endbenutzer vorgesehen. Weiter führt die Vorlage zu massiven Zusatzkosten – welche wohl 1:1 den Bürgerinnen und Bürgern verrechnet werden –, bringt keinerlei Mehrwert und beeinträchtigt schlussendlich die Rechtssicherheit in unhaltbarer Art und Weise.

Bereits heute sind die technischen Anforderungen der Schnittstellen dokumentiert. Diese müssen denn auch nach dem geltenden Recht ermöglichen, Messwerte sowie die Lastengänge im Moment ihrer Erfassung abzurufen. Der Markt bietet mit Blick auf die geltenden Vorschriften bereits heute technische Lösungen an. Mit der beabsichtigten Verordnungsanpassung sollen nun zulasten der Netzbetreiber neue Verantwortlichkeiten auferlegt werden, was angesichts der heutigen Gegebenheiten unverhältnismässig – weil nicht notwendig – ist und darüber hinaus ein weiterer Eingriff in die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit aller Betroffenen bedeutet.

Darüber hinaus erfolgt die Revision zur Unzeit. Zahlreiche Netzbetreiber sind mitten in der Umsetzung des Smart-Meter-Rollouts – oder haben diesen gerade eben abgeschlossen. Neue Anforderungen zu formulieren ist insbesondere im Lichte dessen, dass bereits erhebliche Investitionen getätigt wurden, nicht statthaft – und tangiert die Rechts- sowie Planungssicherheit in unhaltbarer Art und Weise.

Schlussendlich muss erkannt werden, dass die Vernehmlassungsvorlage keinen wirklichen Mehrwert bietet.

 
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