Parteizeitung SVP-Klartext August 2014

Umsetzung der Volksinitiative

Der Auftrag von Volk und Ständen ist klar: Seit dem 9. Februar 2014 steht in Art. 121a der Bundesverfassung, dass die Schweiz die Zuwanderung mit Höchstzahlen und Kontingenten steuert.

Der Auftrag von Volk und Ständen ist klar: Seit dem 9. Februar 2014 steht in Art. 121a der Bundesverfassung, dass die Schweiz die Zuwanderung mit Höchstzahlen und Kontingenten steuert. Abkommen, die diesem Verfassungsartikel widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln. Bundesrat und Parlament haben dies nun umzusetzen.  

Indem die EU den Neuverhandlungen zum Freizügigkeitsabkommen die rote Karte zeigt, soll die Umsetzung aber verhindert werden. Als die SVP dies bereits vor drei Monaten aufdeckte, wurde sie verhöhnt. Nun hat es sich genau so bestätigt.

Die SVP hat eine wirkungsvolle Umsetzung präsentiert
Die SVP hingegen hat schon vor Monaten einen pragmatischen Umsetzungsvorschlag vorgelegt. Mit Kontingenten, Inländervorrang und verschiedenen Begleitmassnahmen kann die Zuwanderung schnell und unbürokratisch gesenkt werden. Im Bereich des Familiennachzugs und der Sozialleistungen haben wir verschiedene Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die für die Wirkung im Ziel – die Steuerung und vor allem Begrenzung der Zuwanderung – entscheidend sind.  Doch der Bundesrat hat den fundierten, unbürokratischen und zielgerichteten Vorschlag der SVP nicht aufgenommen. Statt dem Auftrag des Volkes nachzukommen, wurde der Erhalt der Personenfreizügigkeit als oberstes Ziel definiert.

Die heutige Personenfreizügigkeit ist zu Ende
Die vereinigten Abstimmungsverlierer wollen nicht wahrhaben, dass die heutige Personenfreizügigkeit von Volk und Ständen beendet worden ist. Sollte die EU – trotz klarer Revisionsmöglichkeit im bestehenden Abkommen – nicht gewillt sein, Verhandlungen zu führen, so hat die Schweiz zwei Möglichkeiten:

  1. Sie kann vertragsbrüchig werden, wie dies wohl die meisten EU-Staaten an dieser Stelle tun würden. Italien zeigt dies ja zurzeit exemplarisch im Zusammenhang mit dem Dublin-Abkommen.
  2. Oder sie kann das Freizügigkeitsabkommen kündigen.

Da die Schweiz keine Vertragsbrecherin ist und sowohl die Rechtssicherheit, als auch die Vertragstreue für ein kleines Land wie die Schweiz von grosser Wichtigkeit sind, kommt eigentlich nur die zweite Möglichkeit in Frage.

Sollte der Bundesrat dann das Abkommen nicht von sich aus kündigen, so wird die SVP ihn mittels Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit zwingen.

Das Volksverdikt ist umzusetzen
Bald wird sich zeigen, ob die vollmundigen Versprechungen der MitteParteien, man wolle die neue Verfassungsbestimmung gemäss Volkwillen umsetzen, auch eingelöst werden. Wir werden diese beim Wort nehmen. Ein „Geht-Nicht“ gibt’s nicht. Die Schweiz ist ein souveräner, direktdemokratischer Staat. Wenn Volk und Stände in der Verfassung festschreiben, dass unser Land die Zuwanderung wieder selbstständig steuern soll, dann haben sich Bundesrat und Parlament daran zu halten. Die Regierungen im Ausland haben dies zu respektieren. Wenn dies einem Abkommen widerspricht, das nicht geändert werden kann, so ist dieses zu kündigen. Das ist der Auftrag von Volk und Ständen.

Artikel teilen
Beiträge
Parteizeitung
27.08.2014
Parteizeitung
27.08.2014
Parteizeitung
27.08.2014
Parteizeitung
27.08.2014
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden