Vernehmlassung

19.400 s Pa.Iv. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung – Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die SVP verlangt eine klare Absage an eine erhöhte Einflussnahme des Staates auf die politischen Parteien und deren Finanzierung. Aus diesem Grund lehnt die SVP die aufwändige Kontrollbürokratie zur Schaffung einer Schein-Transparenz über Zuwendungen und Einnahmen von politischen Komitees, Organisationen und Parteien strikte ab.

Keine Bevormundung von Bürgerinnen und Bürgern
Die Schweiz ist zu Recht stolz auf die direkte Demokratie und das Milizsystem. Dank dem Milizsystem, in welchem sich Personen mit verschiedenen Hintergründen und unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen einbringen können, wird der Staat in Schranken gehalten. Jeder Bürger und jedes Unternehmen entscheidet frei, ob und wie viele Mittel sie einer Partei oder einer anderen Organisation spenden wollen. Darüber hinaus sollen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht rechtfertigen bzw. Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn sie Kandidierende oder Abstimmungskomitees finanziell unterstützen. Die SVP setzt sich für den Schutz der Privatsphäre und der Freiheit des mündigen Schweizer Bürgers und der Unternehmen ein. Die Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist viel komplexer als gemeinhin angenommen. Aus diesem Grund bestreitet die SVP die Notwendigkeit, die Zuwendungen an Parteien und andere politische Akteure aufwändig zu regulieren.

Schweizer System strukturell nicht anfällig
Die Parteien sind Milizorganisationen, die unabhängig vom Staat eigenverantwortlich als Bürgerbewegungen das Volk vertreten. Diese privatrechtlichen Vereinigungen unterstehen, wie auch die vielen Nichtregierungsorganisationen in der Schweiz, keiner weiteren gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Spender. Dieses Vorgehen schützt primär die Privatsphäre der Spender. Unser Land   verfügt mit ihren direktdemokratischen Volksrechten über ein einzigartiges politisches System. In keinem anderen Land der Welt finden so viele Volksabstimmungen statt wie hierzulande. Nicht zuletzt deshalb verfügt die Schweiz als etablierte Demokratie über ein umfassend informiertes Stimm- und Wahlvolk, das geübt ist im Umgang mit den politischen Rechten und zudem politische Kampagnen sehr gut einordnen kann. Für die Schweiz gilt daher im besonderen Masse, dass der Erfolg einer Abstimmungs- oder Wahlkampagne nur bedingt von den eingesetzten finanziellen Mitteln abhängt.

Mehr Bürokratie führt lediglich zu Schein-Transparenz
Die Vorlage der SPK-S, die das Grundanliegen der Transparenzinitiative aufnimmt, wird zu einem hohen Aufwand auf Seiten der Parteien, Komitees und Kandidierenden sowie zu staatlicher Bürokratie führen, aber letztlich lediglich zu einer scheinbaren Transparenz führen. Regulierungen in Staaten wie den USA oder der europäischen Nachbarschaft zeigen beispielhaft auf, dass selbst eine viel umfassendere Offenlegung der Finanzströme nicht ansatzweise dazu führt, dass sich die Wählerschaft ein realistisches Bild über die Finanzierung von Kampagnen oder die Einflussnahme von finanzstarken Interessengruppen machen kann. Im Gegenteil, die Transparenzregeln werden umgangen oder ad absurdum geführt, was das Vertrauen in das politische System und die Gesamtheit der politischen Akteure vermindert.

Stimmgeheimnis gilt auch für Zuwendungen
Aus Sicht der SVP umfasst der Schutz der freien Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV) nicht nur den eigentlich Wahl- bzw. Abstimmungsakt oder die Unterzeichnung einer Volksinitiative bzw. eines Referendums. Das Recht, politische Anliegen in Form von Zuwendungen zu unterstützen, ohne dass dies veröffentlich wird, ist ebenfalls ein schützenswerter politisch Akt. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen sich nicht rechtfertigen bzw. Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn Sie Kandidierende oder Abstimmungskomitees finanziell unterstützen. Folglich lehnt die SVP die Offenlegung von Einzelzuwendungen strikte ab und zweifelt an, ob eine solche Bestimmung mit der Verfassung vereinbar wäre.

Zusammenfassend fordert die SVP, der Minderheit (Caroni, Föhn, Müller Philipp) zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.

In Bezug auf die einzelnen Bestimmungen des Erlassentwurfs nimmt die SVP wie folgt Stellung:

Art. 76b     Offenlegungspflicht der politischen Parteien
Mehrheit folgen.
Die SVP begrüsst, dass sich der Gegenvorschlag von der Forderung der Initianten nach einer umfassenden Offenlegung sämtlicher Finanzströme distanziert. Es kann nicht angehen, dass Transparenzvorschriften missbraucht werden, um die finanzielle Aufstellung und Kampagnenstrategien des politischen Gegners auszu-spionieren, was mit der Offenlegung der Ausgabenpositionen und der Vermögenslage ermöglicht würde.

Darüber hinaus begrüsst die SVP, dass eine Mehrheit der SPK-S die Schwellenwerte für die Veröffentlichung von Einzelzuwendungen im Vergleich zur Initiative anheben möchte. Es gilt, die Regulierung möglichst unbürokratisch zu gestalten, sodass nur namhaft Beträge erfasst werden. Diese Argumentation gilt für die folgenden Bestimmungen analog.

Art. 76c     Offenlegungsplicht bei Wahl- und Abstimmungskampagnen
Mehrheit folgen.
Auch hier begrüsst die SVP, dass die Kommissionsmehrheit sich nicht an den Beträgen der Volksinitiative orientiert, sondern die Schwellenwerte anhebt. Wo immer möglich, sind kleinere Kampagnen bzw. Komitees von den bürokratischen Regeln auszunehmen. Die direkte Demokratie der Schweiz bedingt ein umfassendes – mitunter auch spontanes – politisches Engagement unterschiedlichster Interessengruppen, das nicht durch bürokratische Auflagen gehemmt werden sollte.

Art. 76e     Kontrolle
Aus Sicht der SVP ist eine staatliche Kontrollinstanz unverhältnismässig, es ist darauf zu verzichten. Die politischen Akteure sollen lediglich dazu verpflichtet werden, die geforderten Daten in geeigneter Form (z.B. Website) zu veröffentlichen. Beispielsweise erlaubt eine Analyse der eingesetzten Werbeinstrumente bereits heute einen Rückschluss auf die eingesetzten Mittel. Folglich wäre eine Plausibilitätskontrolle der gemachten Angaben möglich und eine staatliche Kontrolle daher unnötig.

Art. 76j      Strafbestimmungen
Minderheit (Caroni, Bischof, Engler, Hegglin, Minder) folgen.
Die SVP ist ebenfalls der Ansicht, dass Fahrlässigkeit nicht bestraft werden sollte. Eine lebendige Demokratie ist angewiesen auf das Engagement von Organisationen, Interessengruppen, Komitees, die ad-hoc zusammengestellt und mehrheitlich nach dem Milizprinzip organisiert werden können. Dies gebietet es, fahrlässige Falsch- oder Nichtdeklarationen nicht unter Strafe zu stellen.

 
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