Die SVP weist die Vorlage zur grundsätzlichen Überarbeitung zurück und lehnt insbesondere die zementierte Besteuerung der Autofahrer zugunsten der all-gemeinen Staatskasse ab. Wir beantragen explizit, dass die Verwendung des Reinertrags der Abgabe bzw. der Steuer zu 100 Prozent zweckgebunden ist für den Strassenbau und -unterhalt.

Mit zunehmender Verbreitung der Elektromobilität nehmen die für den Bund wichtigen Einnahmen aus den Mineralölsteuern auf fossilen Treibstoffen ab. Die Vorlage will nun diese Steuerausfälle kompensieren. Es werden dazu zwei Varianten bzw. Gesetzesentwürfe unterbreitet. Zusätzlich soll die Bundesverfassung dahingehend angepasst werden, damit die Verwendung der Einnahmen aus der Abgabe bzw. Steuer analog der Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen erfolgt. Im Ergebnis wird ein technisches Problem dafür genutzt, um fiskalische Begehrlichkeiten und administrative Ausbauwünsche durchzusetzen
Das Verursacherprinzip ist ein liberaler Grundwert: Wer die Strasse nutzt, soll für ihren Unterhalt aufkommen. Da Elektrofahrzeuge den Strassenkörper durch ihr oft höheres Gewicht mindestens ebenso stark beanspruchen wie Verbrennerfahrzeuge und denselben Raum benötigen, ist ihre Beteiligung an den Infrastrukturkosten mehr als gerechtfertigt und auch längst überfällig. Der Grund für die beantragte Rückweisung jedoch ist fundamental: Die SVP ist gegen eine Zweckentfremdung der Finanzmittel der Strassenbenutzer und für eine eigenverantwortlich betriebene und selbstfinanzierte Mobilitätsform. Die Kernforderung lautet, dass die Einnahmen vollumfänglich dem NAF und der SFSV zugutekommen müssen, ohne dass Gelder in den allgemeinen Bundeshaushalt zweckentfremdet werden.
Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass um einen Überwachungsstaat zu verhindern, eine allfällige Erhebung auf keinen Fall durch GPS-Tracking erfolgen soll. Ebenfalls lehnen wir eine Art «Kilometermesskontrolle» als Vorstufe zum Roadpricing ab. Entsprechend favorisieren wir im Grundsatz die Umsetzung der Variante «Steuer auf dem Ladestrom». Die Fahrleistungsabgabe würde durch den zwingenden Verbau von Erfassungsgeräten und Grenzdetektionen ein unverhältnismässiges Kontrollsystem schaffen, das tief in die bürgerliche Freiheit eingreift. Die Ladestrom-Variante hingegen folgt der etablierten Systematik der Energiesteuer (analog Mineralölsteuer): Sie ist verbrauchsorientiert, wahrt die Anonymität der Nutzer und verzichtet auf ein gläsernes Fahrprofil. Nachteile für den Güterverkehr sind durch gezielte Begleitmassnahmen zu kompensieren, anstatt die gesamte Flotte unter Generalverdacht zu stellen.