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Energie
Vernehmlassung

Änderung der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags gemäss Art. 15b des Energiegesetzes (EnG)

Die SVP lehnt die Erhöhung des KEV-Zuschlags um 0,2 Rappen auf neu 1,5 Rappen pro kWh und damit zusätzliche Kosten von jährlich 115 Mio. Franken entschieden ab und beantragt darauf zu verzichten.

Die SVP lehnt die Erhöhung des KEV-Zuschlags um 0,2 Rappen auf neu 1,5 Rappen pro kWh und damit zusätzliche Kosten von jährlich 115 Mio. Franken entschieden ab und beantragt darauf zu verzichten.

Der Werkplatz Schweiz und insbesondere die energieintensive Industrie stehen aufgrund der anhaltenden Frankenstärke weiterhin unter enormem Druck. Es muss deshalb alles getan werden, dass die Produktionskosten nicht noch weiter steigen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland nicht verschlechtert wird.

Die vorliegende Erhöhung des Zuschlags zeigt zudem exemplarisch das Problem der KEV-Subventionsmaschinerie. Wie im erläuternden Bericht (S. 4) dargelegt, wird „das System mit Absicht überbucht, um möglichst viele Projekte in die Förderung aufzunehmen“. Diese Vorgehensweise schafft somit unnötige Sachzwänge und ökonomische Fehlanreize, welche weiteren Erhöhungen und Ausweitungen Tür und Tor öffnen. Insbesondere wird den Interessenten suggeriert, dass eine Investition in solche Anlagen auf jeden Fall sinnvoll ist. Die Zeche der Erhöhung zahlt dann die Bevölkerung und die produzierende Wirtschaft.

 

 
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