Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Änderung der Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrages für die allgemeine Krankheitsverhütung

Die SVP lehnt diese Abgabenerhöhung ab.

Die SVP lehnt diese Abgabenerhöhung ab.

Als 1996 der Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung eingeführt wurde, lag der Landesindex für Konsumentenpreise bei rund 103 Punkten (Indexbasis Mai 1993). Heute liegt er etwa bei 113 Punkten. Mit der Teuerung lässt sich deshalb keine Verdoppelung dieses Beitrags rechtfertigen. Ebenso ist der Versichertenbestand seit 1996 nicht in dem Masse gestiegen, dass eine Erhöhung des Beitrags angebracht wäre, zumal mit dem Ansteigen des Versichertenbestands auch die Summe des Krankheitsverhütungsbeitrags steigt.

Wir schlagen stattdessen vor, dass bei der in den letzten Jahren massiv angestiegenen Anzahl der durchgeführten Präventionsprogramme, wieder vermehrt Zurückhaltung geübt wird.

Ausserdem wäre zumindest die in den Erläuterungen zur Revision gesetzte Frist, dass bis Ende 2024 keine weiteren Erhöhungen mehr stattfinden werden, in der Verordnung zu verankern.

 
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