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Sozialwerke
Vernehmlassung

Änderung der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) – Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von Versicherten (Observation): Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die SVP Schweiz hat die Wiedereinführung der Observation verdächtiger Versicherter, die vom Stimmvolk jüngst kraftvoll bestätigt wurde, von Beginn weg unterstützt. Die nun vorgelegten Ausführungsbestimmungen können mit zwei Ausnahmen bei den Zulassungsvoraussetzungen angenommen werden. Auf die zweijährige Berufserfahrung und das öffentliche Verzeichnis der Bewilligungsinhaber ist zu verzichten.

Für die SVP Schweiz ist es ein grosses Anliegen, dass der Solidaritätsgedanken in unserem Land nicht durch schamlosen Missbrauch ad absurdum geführt werden kann. Die Versicherungsdetektive erfüllen deshalb auch eine gesellschaftliche Aufgabe, zu deren Erfüllung sie sinnvolle Rahmenbedingungen benötigen. Hier setzen die vorgelegten Ausführungsbestimmungen einige praxisfremde Vorgaben, namentlich die Voraussetzung einer zweijährigen Berufserfahrung. Auch das öffentliche Verzeichnis der Inhaber einer Observationsbewilligung scheint im Widerspruch zur Natur ihrer Tätigkeit zu stehen. Den legitimen Rechten der observierten Versicherten kann auch ohne diese Bewilligungsvorgaben entsprochen werden. Eine wirksame Beweisaufnahme bedeutet auch Rechtssicherheit für jene Versicherten, bei denen die Observation den gegen sie gehegten Verdacht entkräftet. Dass es hier zu keinen Fehlentscheiden kommt, ist ebenso ein Anspruch der Öffentlichkeit an die Sozialversicherungen, wie der am 25. November 2018 an der Urne bekräftigte Ruf nach konsequenter Missbrauchsbekämpfung.

 
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