Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) (Massnahmen Kostendämpfungspaket 2 – Leistungen der Krankenversicherung)

Die SVP erkennt in der vorliegenden Umsetzung eines Teils des Kostendämpfungspakets 2 keine Einsparungen mehr, sondern vielmehr reelle Risiken für Kostenerhöhungen. Indem Apotheker – auch für den Eigenbedarf – und Hebammen neu selbständig Analysen veranlassen können, wird ein neues Fass für Kostenabrechnungen zulasten der OKP aufgetan. Gerade bei Laboranalysen kommt es regelmässig zu einem Überangebot. Eine weitere Mengenausweitung widerspricht dem Ziel der Kostendämpfung. Auch die Präventionsmassnahmen nehmen laufend zu; eine selbständige Vornahme durch Apotheker ohne ärztliche Anordnung wird ebenfalls erhebliche Mehrkosten verursachen, weshalb diese Leistungen eng zu begrenzen sind. Die SVP kann die Vorlage folglich nicht unterstützen.

Die Eidgenössischen Räte haben am 21. März 2025 die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2), weshalb Anpassungen in drei separaten Verordnungspaketen nötig sind.

Neu sollen Apotheker weitergehende Leistungen zulasten der OKP erbringen können. Diese umfassen pharmazeutische Leistungen zur Optimierung der ärztlich angeordneten Arzneimitteltherapie und der Therapietreue sowie die damit in Zusammenhang stehende Durchführung oder Veranlassung von Analysen und Abgabe von der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mitteln und Gegenständen, die in interprofessioneller Absprache mit den behandelnden Ärzten erfolgen. Zudem können Leistungen der medizinischen Prävention neu auch von einem Apotheker ohne ärztliche Anordnung durchgeführt werden. Neu können Analysen der Grundversorgung unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Eigenbedarf durchführen und nicht mehr nur für die Patienten/Kunden.

Hebammen sollen zudem künftig mehr Leistungen via OKP abrechnen und Analysen für Mutter und Kind veranlassen können.

Die Festlegung des Referenztarifs, also des für ausserkantonale stationäre Wahlbehandlung massgebenden Tarifs, lag bisher grundsätzlich im Ermessen der Kantone. Der teilweise sehr tief angesetzte Referenztarif führte dazu, dass sich die Versicherten im Wohnsitzkanton behandeln liessen, obwohl ein ausserkantonales Spital u.U. günstiger und qualitativ besser wäre.

Nimmt der Kanton ein Spital in die Spitalliste auf, so soll der Tarif dieses innerkantonalen Spitals neu auch in einem ausserkantonalen Spital vergütet werden, sofern die Behandlung vergleichbar ist. Die ausserkantonalen Referenztarife müssen jeweils dem höchsten Tarif einer vergleichbaren Leistung im jeweiligen Kanton entsprechen.

Versicherer müssten für alle vom Wegfall der Kostenbeteiligung in der Revision vorgesehenen Leistungen zusätzlich rund 28 Millionen Franken pro Jahr übernehmen.

Der Anstieg der Bruttokosten führt automatisch auch zu einer Mehrbelastung des Bundes aufgrund seines Anteils an den Prämienverbilligungen.

Aus Sicht der SVP führen die vorliegenden Ausführungsbestimmungen nicht zu einer Kostendämpfung. Bereits heute werden aus diversen Gründen zu viele Laboranalysen veranlasst, sei es, weil die Patienten dies verlangen und die Leistungserbringer sich nicht die Mühe machen möchten, dagegenzuhalten, sei es, weil Analysen ja nie schaden und man damit auf der sicheren Seite ist. Zudem werden Fehlanreize für Apotheker geschaffen, die Präventionsleistungen neu auch ohne ärztliche Verordnung anbieten können. Es liegt auf der Hand, dass Leistungserbringer ihre Einnahmen optimieren werden, das hat sich auch am Erfindungsreichtum der Spitäler nach Einführung der DRGs gezeigt. So werden teilweise z.B. zwei Leistenbrüche in zwei Behandlungen operiert, um zweimal verrechnen zu können, obwohl der Eingriff während eines einzigen Spitalaufenthalts hätte vorgenommen werden können. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele. Die Ausführungsbestimmungen wären geeignet gewesen, einen engen Rahmen für die Anwendung der neuen Kompetenzen zu setzen, um die Kosten zulasten der Prämienzahler in Grenzen zu halten. Dies ist jedoch in keiner Weise geschehen. Insgesamt leicht positiv stehen wir der Neugestaltung der Referenztarife für ausserkantonale Spitalaufenthalte gegenüber, da sie geeignet ist, den Wettbewerb unter den Spitälern und die Wahlfreiheit der Patienten zu fördern. Negativ muss jedoch der Eingriff in die Autonomie der Kantone gewichtet werden, deren bisheriger Ermessensspielraum eingeschränkt wird. Zudem besteht die reelle Gefahr der Kostensteigerung durch die Orientierung am höchsten Listenspitaltarif.

Das Ziel der Kostendämpfung ist mit dieser Vorlage nicht erfüllt, weshalb sie die SVP nicht unterstützt.

 
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