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Vernehmlassung

Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die SVP unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen zur Bekämpfung des Alimentierungsproblems beim Zivilschutz. Im Sinne der Wehrgerechtigkeit ist die Ausweitung der Schutzdienstpflicht für Männer über 25, welche keine Rekrutenschule absolviert haben, längst überfällig. Auch die Möglichkeit des Einsatzes von Zivildienstleistenden für Zivilschutzaufgaben wird voll und ganz begrüsst. Die vorgeschlagenen Massnahmen können jedoch nur als Vorbereitung für weitere Reform-schritte betrachtet werden. Die SVP fordert, dass der Bestand an Zivil-dienstleistenden nach oben gedeckelt werden muss und dass Zivilschutz und Zivildienst baldmöglichst in einen gemeinsamen Katastrophenschutz zusammenzufassen sind.

Laut Militärgesetz ist jeder männliche Schweizer dienstpflichtig in Armee und Zivildienst. Die Dienstpflicht wird dabei normalerweise bis zum 25. Lebensjahr in Armee, Zivildienst oder Zivilschutz abgeleistet. Wenn nun aus unterschiedlichen Gründen ein Schweizer bis zum 25. Lebensjahr seinen Dienst nicht geleistet hat, ist es aus Fairness-Gründen für diejenigen, welche Dienst geleistet haben, nur gerecht, wenn diese der Schutzdienstpflicht unterstellt werden. Mit dieser Massnahme werden auch die Anreize minimiert, sich erst nach Absolvierung des 25. Lebensjahrs einzubürgern, weil man dann nicht mehr dienstpflichtig ist. Mit der neuen Massnahme wären auch neu eingebürgerte Staatsbürger schutzdienstpflichtig, was wir voll und ganz unterstützen.

Der Zivilschutz erbringt unter anderem dringend notwendige Leistungen in der Prävention von Katastrophen und direkt im Katastrophenfall, während das Einsatzspektrum des Zivildienstes bestimmte definierte Einsatzbetriebe und Tätigkeiten umfasst. Der normale Bedarf an Personal ist beim Zivilschutz nur grob messbar, im Auslösungsfall ist er nur noch sehr schwer berechenbar. Die Planung für den Zivildienst hingegen ist in der Normallage leicht zu ermitteln. Ausserdem verfügt der Zivildienst bis heute über keine Zahlenvorgaben und Höchstgrenzen in seinen Beständen. Gleichzeitig steigt die Zahl an Zivildienstleistenden, während die Zahl der Einsatzbetriebe im Zivildienst rückläufig ist. Es ist daher angebracht und notwendig bei Bedarf Zivildienstleistende für dringende Aufgaben im Zivilschutz heranzuziehen. Dazu kommt, dass die Zivildienstleistenden im Gegensatz zu den Zivilschützern militärdiensttauglich sind, was in der Regel mit einer höheren körperlichen Fitness einhergeht, welche wiederum bei körperlichen Arbeiten im Katastrophenfall dem Zivilschutz zugutekommen wird.

Diese vorgeschlagenen Änderungen können jedoch erst ein Anfang einer grösseren Reform darstellen. Der Zivildienst ist eine Unterstützung des Sozialsystems der Schweiz. Zur Verhinderung von staatlicher Konkurrenzierung von privaten Anbietern sind daher die Bestände im Zivildienst nach oben zu deckeln. Auch sind der Zivildienst und Zivilschutz baldmöglichst zu einem umfassenden Katastrophenschutz zusammenzuführen.

Weiter fordern wir in diesem Zusammenhang die rasche und genaue Umsetzung der Motion 22.3055 «Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken», welche darauf abzielt die Attraktivität des Zivildienstes gegenüber der Armee zu senken.

 
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