Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Aus Sicht der SVP ist der Vorentwurf in jeder Hinsicht abzulehnen. Zu einer spürbaren Verschärfung der «Lex Koller» würden die vorgeschlagenen Änderungen nicht führen.

Sinn und Zweck des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ist, den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu beschränken, um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern. Dieser «Ausverkauf der Heimat» kann nicht unterbunden werden, indem – wie der Vorentwurf vorschlägt – verschiedene kosmetische Verschärfungen und bürokratische Hürden eingebaut werden, sondern durch Lösung der Hauptproblematik. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen Union (EU) sieht in Art. 25 ausdrücklich vor, dass diese Personengruppe bei Hauptwohnsitz in der Schweiz – hinsichtlich des Erwerbs von Immobilien – die gleichen Rechte wie Schweizer haben und beim Verlassen des Aufnahmestaates nicht verpflichtet sind, die erworbene Immobilie zu veräussern. Diese Problematik ist aus Sicht der SVP als erstes anzugehen.

Obwohl die Hypothekarzinsen sich auf einem historischen Tief befinden, ist die einheimische Bevölkerung immer weniger in der Lage, Grundeigentum zu erwerben. Gerade in Ballungszentren nehmen die Immobilienpreise astronomische Werte an. Hier sind Massnahmen gefragt, welche der hiesigen Bevölkerung unmittelbar einen spürbaren Mehrwert bringen und bezahlbaren Wohnraum schaffen, namentlich die Anpassung bzw. Kündigung des FZA.

 
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