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Gesundheit
Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)

Die SVP weist die IV-Reform in dieser Form zurück, erkennt aber, dass dringender Reformbedarf besteht. Der Bundesrat schlägt einen Ausbau der Leistungen, insbesondere im Bereich der Jungen vor, obwohl gerade in dieser Altersgruppe infolge falscher Anreize ein Anstieg der IV-Neuanmeldungen zu beobachten ist.

Die SVP weist die IV-Reform in dieser Form zurück, erkennt aber, dass dringender Reformbedarf besteht. Der Bundesrat schlägt einen Ausbau der Leistungen, insbesondere im Bereich der Jungen vor, obwohl gerade in dieser Altersgruppe infolge falscher Anreize ein Anstieg der IV-Neuanmeldungen zu beobachten ist. Die finanzielle Situation der IV wird als stabil dargestellt und es wird wiederholt auf den Rückgang der Neurenten hingewiesen. Die Kosten sind zwischen 2010 und 2014 aber dennoch um 30 Mio. Franken gestiegen. Auch wenn die IV derzeit noch einen Überschuss von 700 Mio. Franken aufweist, muss beachtet werden, dass ab 2018 1.1 Mia. Franken aus der Mwst. nicht mehr zur Verfügung stehen. Ausserdem hat die IV noch 12 Mia. Franken Schulden bei der AHV. Wie die IV unter diesen Bedingungen bis 2030 saniert werden soll, ist unklar. Deshalb darf im Rahmen der Reform nicht ein Leistungsausbau angestrebt werden, sondern müssen stattdessen strukturelle Massnahmen im Vordergrund stehen.

Die finanziellen Anreize für Arbeitgeber zur Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Erhöhung der Altersgrenze für medizinische Eingliederungsmassnahmen und die Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen sind aus diesem Grunde abzulehnen. Gleichfalls zurückzuweisen ist der Ausbau der Beratung und Begleitung von Versicherten. Die bestehenden Angebote reichen aus. Ein Leistungsausbau würde den Anreiz weiter reduzieren, aus einer geschützten IV-Umgebung ins eigenverantwortliche Umfeld zurückzukehren. Aus diesem Grund ist vermehrt eine fordernde, wenn auch respektvolle Haltung gegenüber den Patienten einzunehmen. Dazu gehört, dass den Patienten von Anfang an das Ziel einer möglichst schnellen Integration in den Arbeitsmarkt kommuniziert wird.

Die Ausweitung der Früherfassung auf Versicherte, die erst von Arbeitsunfähigkeit bedroht sind, wurde bereits in der IV-Revision 6b abgelehnt und ist weiterhin abzulehnen. Die Schaffung der Rechtsgrundlage für die Bildung regionaler Kompetenzstellen für Arbeitsvermittlung ist ebenfalls abzulehnen. Es handelt sich dabei um einen Ausbau der Bürokratie, der den Zugang zu IV-Leistungen erleichtern soll, womit die Schwelle, in den Genuss dieser Leistungen kommen zu wollen, weiter herabgesetzt wird.

Dagegen sind sämtliche Reformvorschläge, die zu Minderkosten führen, zu be-grüssen. Insbesondere ist das die Anpassung der Höhe des Taggelds an gesunde Personen in Ausbildung. Bei Studierenden in der Tertiärbildung sollte sich die Höhe des Taggeldes aber nicht am Medianeinkommen einer gleichaltrigen, gesunden Person in Ausbildung ausrichten, sondern am 25. Perzentil.

Der Bekanntgabe geeigneter Daten kann zugestimmt werden, weil es effizienz-fördernd ist. Dagegen ist der Förderung der ärztlichen Weiterbildung nur unter dem Vorbehalt zuzustimmen, dass der IV keine Mehrkosten entstehen.

Die Einführung eines stufenlosen Rentensystems mit einer ganzen Rente ab einem Invaliditätsgrad von 80% kann in Betracht bezogen werden, weil sie zu Erwerbsanreizen führt und kostenneutral oder möglicherweise sogar mit Einsparungen verbunden ist. Dabei sollte das stufenlose Rentensystem auf alle Rentner angewandt werden, nicht nur auf Neurentner, weil sonst zwei Systeme parallel geführt werden müssten, was zu einem administrativen Mehraufwand führen würde.

Insbesondere bei den psychisch Erkrankten müssten dringend weitergehende Massnahmen geprüft werden.  So wäre es vorzuziehen, wenn im Falle einer psychischen Erkrankung, die einen wellenförmigen Verlauf aufweist, statt Renten eher Überbrückungshilfen gesprochen werden. In solchen Fällen wäre eine periodische Überprüfung und Neubeurteilung des Anspruchs in Betracht zu ziehen.

 

 
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