Themen
Armee
Vernehmlassung

Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation

Die SVP begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagene Änderung. Wir unterstützen die Idee, den Militärdienst flexibler zu gestalten und die Vereinbarkeit von Militärdienst und Zivilleben zu verbessern. Viele der vorgeschlagenen Massnahmen gehen jedoch zu wenig weit oder sind nicht zu Ende gedacht. Positiv hervorzuheben ist die geplante Förderung der zivil-militärischen Zusammenarbeit, während die Anpassung der Sprachregelungen an eine diskriminierungsfreie Sprache völlig unverständlich ist und kategorisch abgelehnt wird. Insgesamt wird zudem bemängelt, dass keine Massnahmen zur Reduktion der Abgänge in den Zivildienst aufgeführt werden.

Die Vorlage betrifft zahlreiche Bereiche der Rechtsgrundlagen der Armee und ist entsprechend umfangreich. An dieser Stelle soll daher nur auf einige Aspekte der Vorlage eingegangen werden.

Die Vereinbarkeit von zivilem und militärischem Leben ist ein wichtiger Pfeiler unseres schweizerischen Milizsystems. Wir begrüssen deshalb grundsätzlich die vorgeschlagenen Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit des Militärdienstes. Wir unterstützen daher die verbesserte Durchlässigkeit, welche die Flexibilität schafft, für bestimmte Funktionen oder Berufsbilder freiwillig einen tieferen Grad anzunehmen und damit beispielsweise von einem tieferen Offiziersgrad in einen höheren Unteroffiziersgrad zu wechseln. Ebenso unterstützen wir, dass die Erwerbsersatzordnung neu auch erzwungene Unterbrechungen des Militärdienstes bis zu 6 Wochen abdecken soll, da es in dieser Zeit nicht möglich ist, eine neue Stelle zu finden. Wir fordern hier aber von der Dienstplanung, dass diese Zwangsunterbrüche auf ein Minimum reduziert werden und nur Ausnahmen darstellen.

Der Entwurf sieht vor, die Rekrutenschule und die Wiederholungskurse stärker auf die Bedürfnisse der Armee auszurichten, was wir grundsätzlich befürworten. Insbesondere begrüssen wir den Vorschlag, die jährlichen WK-Aufgebote flexibler auf die Bedürfnisse der Armee auszurichten und nicht mehr grundsätzlich alle WK-Pflichtigen jedes Jahr zu einem dreiwöchigen WK aufzubieten. Wir regen aber auch weitere funktionsspezifische Flexibilisierungen an. Beispielsweise würden wir es begrüssen, wenn Truppengattungen mit wenig oder keinem Ausbildungsbedarf grundsätzlich jährlich nur verkürzte WKs hätten oder nicht mehr jedes Jahr zum WK aufgeboten würden und ihre Dienstleistungspflicht über einen längeren Zeitraum verteilt würde. Dies wäre insbesondere im Hinblick auf die im Schwarzbuch der Armee vorgesehenen neuen «Leichten Kräfte» sinnvoll, da deren Einführung einen höheren Sollbestand der Armee voraussetzt, was durch eine Streckung der Dienstleistungspflicht für bestimmte Truppengattungen erleichtert werden könnte. Für die normalen Truppenteile, die jedes Jahr Dienst leisten, wären die Anzahl der zu leistenden Diensttage wieder in eine minimale Anzahl zu absolvierender WKs umzuwandeln. Die bisher geltende Einzeltagesabrechnung stellt für die Kader nur eine zusätzliche Belastung bei der Planung der WKs und der Ausbildung dar.

Eine weitere vorgeschlagene Massnahme zur Flexibilisierung der Dienstzeit ist die Einführung einer Obergrenze für die Dauer der Rekrutenschulen, jedoch mit einer Flexibilisierung nach unten. Wir verstehen, dass je nach Truppengattung unterschiedliche Ausbildungsbedürfnisse bestehen und je nach Funktion eine längere oder kürzere Rekrutenschule angeboten werden kann. Eine Obergrenze von 18 Wochen für die RS in der vorgeschlagenen Form erachten wir jedoch als verfehlt. Wir würden es begrüssen, wenn die Obergrenze nach oben verschoben würde, damit anspruchsvolle Spezialfunktionen besser ausgebildet werden können, fordern aber gleichzeitig auch eine Untergrenze, damit eine ausreichende Grundausbildung und allfällige Funktionsausbildungen nicht zu kurz kommen. Unabhängig davon ist bei der Zeitplanung von Rekrutenschulen, insbesondere ihres Beginns, auf die Bedürfnisse der Berufsbildung Rücksicht zu nehmen.

Mit dem Entwurf sollen neu auch immaterielle Sachen, Dienstleistungen, beherrschbare Naturgewalten sowie Strom, Daten und Funkfrequenzen requisitionsfähig werden. Wir erachten diesen Schritt in der heutigen Zeit als notwendig und unterstützen ihn. Wir geben aber zu bedenken, dass trotz der Modernisierungsschübe der letzten Jahre nach wie vor auf manuelle Arbeitsressourcen zurückgegriffen werden muss. Wir würden es daher auch begrüssen, wenn in begrenztem Umfang auch Arbeitskräfte in Form von Dienstleistungen aller Art requisitionsfähig gemacht werden könnten.

Der Bundesrat kann in Zukunft verfügen, dass Angehörige von Friedensmissionen zum Selbstschutz bewaffnet werden dürfen, was wir grundsätzlich begrüssen. Wir stellen jedoch die Obergrenze von 18 bewaffneten Personen pro Friedensmission in Frage. Die Anzahl der Bewaffneten sollte sich nach den aktuellen Bedürfnissen und der Situationsanalyse richten und nicht nach statistischen Zahlen und Richtwerten.

Der Entwurf sieht auch vor, dass Angehörige der Armee, die einen Beförderungsdienst nicht bestehen, in den Grad degradiert werden, den sie vor dem Beförderungsdienst innehatten. Das unterstützen wir. Wir begrüssen auch, dass Angehörige der Armee, die aus der Armee ausscheiden, die Kosten für erhaltene militärische Ausbildungen, die auch zivil anerkannt werden, zurückerstatten müssen. Dies ist umso wichtiger, als immer mehr militärische Ausbildungen auch zivil anrechenbar sind. Wir begrüssen auch, dass die bisher bestehende Lücke bei den Personensicherheitsprüfungen geschlossen wird, die es bisher ermöglichte, den Militärdienst zu umgehen, wenn man der Personensicherheitsprüfung nicht zugestimmt hat.

Die vorgesehene Anpassung der Delegationskompetenz erachten wir als sinnvoll. Bisher regelt das Parlament die Soll- und Effektivbestände und die Gliederung bis zur Stufe der grossen Verbändes. Die Kompetenz für die Gliederung bis Stufe Bataillon liegt beim Bundesrat, die Detailausgestaltung beim VBS. Neu sollen die Kompetenzen des Bundesrates an das VBS übertragen werden, so dass die Armee die Gliederung und die Detailausgestaltung bis Stufe Bataillon selber vornehmen kann. Dazu gehört auch, dass das VBS neu die Details der Unteroffiziers- und Offiziersausbildung direkt festlegen kann und diese Kompetenz nicht mehr beim Bundesrat liegt. Wir begrüssen diesen Schritt als längst überfälligen Abbau des politischen Mikromanagements in der Armee. Die Rolle der Politik in der Militärpolitik ist es, die Rahmenbedingungen zu definieren, die Detailplanung sollte direkt bei der Armee liegen, weil die Armee mit diesen Detailfragen in der Regel besser umgehen kann und auch besser weiss, welche Massnahmen im militärischen Bereich gerade aufgrund der technologischen und geopolitischen Umstände angebracht sind und welche nicht.

Positiv hervorzuheben ist, dass die militärische Forschung und Entwicklung im Inland gestärkt und die zivile Forschung besser auf den Rüstungsmarkt und die militärischen Bedürfnisse abgestimmt werden soll. Derzeit ist die Zusammenarbeit wenig attraktiv, wodurch viel Potenzial verloren geht. Mit der zivil-militärischen Zusammenarbeit (CIMIC) können Synergien für die Armee und den Rüstungsstandort Schweiz genutzt werden, was im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz liegt. Dazu gehört auch, dass der Entwurf eine klarere Regelung der Offsetgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen vorsieht, was der heimischen Industrie mehr Planungssicherheit gibt.

Wir stehen den vorgesehenen Digitalisierungsmassnahmen kritisch gegenüber. Wir begrüssen zwar, dass das VBS die Digitalisierung zur Prozessoptimierung nutzen will, stellen aber einzelne im Entwurf enthaltene Massnahmen in Frage. So sollen mittelfristig alle bisher analogen Dienstprozesse der Militärverwaltung nur noch digital möglich sein. Dies stellt eine sicherheitspolitische Schwachstelle dar. Mit einem einzigen gezielten Cyber- oder physischen Angriff auf eine wichtige Schnittstelle könnte die gesamte Verwaltung lahmgelegt werden. Dieses Risiko ist umso grösser, je angespannter die militärstrategische Lage der Schweiz ist. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Militärverwaltung in Schlüsselbereichen wie Mobilmachung und Logistik ausfallsicher zu machen bzw. in diesen Schlüsselbereichen einen analogen Kompetenzerhalt aufrechtzuerhalten.

Kategorisch lehnen wir die Massnahme ab, den sogenannt veränderten Informationsbedürfnissen der Gesellschaft Rechnung zu tragen, indem der Auftritt der Schweizer Armee in einer zielgruppengerechten Sprache erfolgen soll. Zu diesem Zweck sieht die Vorlage unter anderem vor, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen geschlechtergerecht umformuliert bzw. um diskriminierungsfreie Formulierungen ergänzt werden sollen. Die bestehenden Begriffe haben sich etabliert und bedürfen keiner Anpassung, zumal die meisten Grundlagen bereits heute dem Leitfaden der Bundeskanzlei vom 28. September 2009 zur geschlechtergerechten Formulierung entsprechen. Jede weitere Anpassung in diesem Bereich erachten wir als kostspielige Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Verwaltung ohne Mehrwert.

Wir bemängeln an dieser Vorlage insbesondere, dass sie nicht auf die zahlreichen Abgänge in den Zivildienst eingeht. Diese Vorlage wäre ein optimaler Rahmen gewesen, um geeignete Massnahmen gegen die viel zu hohen Abgänge aus der Armee zu ergreifen.

 
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