Vernehmlassung

Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe)

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches soll die Ausgestaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe punktuell angepasst, aber nicht grundlegend geändert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anpassung der Dauer des unbedingt zu vollziehenden Strafteils und die Regelung von Vollzugsfragen bei gleichzeitig angeordneter Verwahrung.

Die SVP unterstützt die beabsichtigte Stossrichtung. Die Vorlage jedoch ist insofern zu überarbeiten, als dass der Zeitpunkt zur erstmaligen Überprüfung der bedingten Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe auf mindestens 20 Jahre anzuheben ist – dies entspricht offensichtlich dem Willen des Nationalrates anlässlich der Debatte zur zugrundeliegenden Mo. 20.4465, Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Weiter stimmt die SVP dem Vorschlag zu, die Regelung zur ausserordentlichen bedingten Entlassung generell aufzuheben. Ebenfalls Zustimmung erklärt die SVP gegenüber dem Vorschlag, dass die lebenslange Freiheitsstrafe zunächst nach den Bestimmungen über den Vollzug von Freiheitsstrafen vollzogen werden soll und nach 26 Jahren der weitere Freiheitsentzug nach den Bestimmungen über den Vollzug der Verwahrung erfolgen soll.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.

 
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