Die SVP stimmt der Vorlage im Grundsatz zu und erwartet, dass die Fahrzeuge konsequent wie leichte Motorwagen behandelt werden – nicht nur dort, wo es der Bundesverwaltung passt, sondern dort, wo es dem Gewerbe nützt.

Elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge sind bei gleichem Nutzwert wegen des Zusatzgewichts der Batterie schwerer als Lieferwagen bis 3,5 Tonnen. Durch Anpassungen der für Elektro-Nutzfahrzeuge geltenden Vorschriften bis 4,25 Tonnen sollen punktuell Nachteile ausgeglichen werden, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.
Die Vorlage nimmt ein zentrales Anliegen der SVP auf, welches Nationalrat Benjamin Giezendanner (SVP) mit der Motion 25.3158 ins Parlament getragen hat. Es ist sowohl volkswirtschaftlich wie auch umweltpolitisch geboten, die Nachteile von Elektro-Nutzfahrzeugen, die lediglich aufgrund des Batteriegewichts die 3,5-Tonnen-Grenze überschreiten, zu beseitigen. Die heutige Rechtslage bedeutet für die Handwerker und Kuriere eine unnötige bürokratische und praktische Last.
Die SVP begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Erleichterungen in der Arbeits- und Ruhezeitverordnung sowie im Strassenverkehrsrecht. Der Wegfall der Fahrtschreiberpflicht im Binnenverkehr sowie die Anpassung der Geschwindigkeits- und Überholregeln werden als sinnvolle Massnahmen zur Entlastung der KMU und Harmonisierung des Verkehrsflusses bewertet. Auch die technischen Anpassungen sind begrüssenswert.
Aus Sicht der SVP müssen die Fahrzeuge konsequent wie leichte Motorwagen behandelt werden. Dies betrifft beispielsweise die Prüfintervalle. Entsprechend muss die Vorlage in dieser liberalen und sachlich gebotenen Optik überarbeitet werden; die Stossrichtung stimmt.