Vernehmlassung

Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Güterkontrollgesetz

Die SVP lehnt den Revisionsentwurf zur Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP lehnt den Revisionsentwurf zur Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz, GKG) klar ab. Dieser ist nicht nötig, würde Rechtsunsicherheiten schaffen und potenziell weit reichende Auswirkungen auf die gesamte Schweizer Maschinen-, Elektro-, und Metall-Industrie haben, ohne entsprechenden Mehrwert zu bringen. Ausserdem sind die vorgeschlagenen Massnahmen gerade in der aktuellen Wirtschaftslage ein falsches Signal für die Exportindustrie.

Die heutige Praxis in Bezug auf die Handhabung des Exports von besonderen militärischen und Dual-Use-Gütern basiert auf der direkten und engen Zusammenarbeit zwischen der Bewilligungsbehörde und der Wirtschaft und ist damit gut auf die Schweizer Verhältnisse zugeschnitten. Das Instrument der „moral suasion“, also der bilateralen Empfehlung des SECO an den betroffenen Exporteur, hat stets problemlos funktioniert, indem seit dem Bestehen des GKG sämtliche den Interessen der Schweiz zuwiderlaufende Exporte abgewendet werden konnten. Dies zeigt, dass sich die heutige, unbürokratische Handhabung in der Praxis bewährt hat und eine zusätzliche gesetzliche Neuregelung unnötig, ja sogar kontraproduktiv wäre.

Die vorgeschlagene Neuregelung ist so offen formuliert und unbestimmt, dass für einen Exporteur künftig nicht vorhersehbar wäre, in welchen Fällen der Bundesrat einen Export ablehnen würde. Bisher konnte aufgrund einer Vorabklärung beim seco mit einiger Zuverlässigkeit in Erfahrung gebracht werden, ob der Export Aussicht auf Bewilligung hat oder ob eine schwierige Situation dagegen sprechen würde. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde die Rechtsunsicherheit zu Lasten der Exportwirtschaft massiv vergrössert.

Dem Bundesrat steht bereits heute gemäss Art. 184 Abs. 3 der Bundesverfassung eine Ablehnungsmöglichkeit für den Fall offen, dass der Exporteur der Verzichtsempfehlung des SECO nicht folgen würde. Die vorgeschlagene Gesetzesrevision würde das Bewilligungsverfahren sinnlos verkomplizieren und damit auch zeitlich aufwändiger machen, ohne dass die Schweizer Interessenwahrung verbessert würde. Mit dem unbürokratischen Instrument der „moral suasion“ besitzt die Schweiz heute einen Standortvorteil gegenüber jenen Ländern, in welchen Bewilligungsverfahren teilweise monatelang andauern können. Dieser Wettbewerbsvorteil darf nicht unnötig verspielt werden. Beim aktuellen Gesetzesentwurf handelt es sich offensichtlich um einen bürokratischen Selbstläufer aus dem Volkswirtschaftsdepartement.

Fazit:
Die vorgeschlagene Revision ist unnötig, weil die Schweiz eine vorbildliche und funktionierende Exportkontrolle hat. Darüber hinaus gefährdet sie die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportindustrie und führt zu mehr Bürokratie und zum Verlust an Rechtssicherheit. Dadurch werden ausgerechnet in der sich drastisch verschlechternden Konjunktur Arbeitsplätze in allen Kantonen und Regionen der Schweiz aufs Spiel gesetzt! Aus diesen Gründen lehnt die SVP die vorgeschlagene Gesetzesänderung mit Nachdruck ab.

 
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