Vernehmlassung

Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung von Artikel 48 Absatz 2bis LwG und Artikel 45a TSG

Eine rasche Umsetzung der in der Anhörung erwähnten Gesetzesbestimmungen wird durch die SVP grundsätzlich begrüsst. Einige zentrale Elemente der durch die Behörden gemachten Umsetzungsvorschläge…

Anhörungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Eine rasche Umsetzung der in der Anhörung erwähnten Gesetzesbestimmungen wird durch die SVP grundsätzlich begrüsst. Einige zentrale Elemente der durch die Behörden gemachten Umsetzungsvorschläge widersprechen jedoch dem Willen des Parlaments und sind für die SVP somit nicht akzeptabel.

Wir fordern deshalb bei nachfolgenden drei Kernpunkten substantielle Nachbesserungen:

Inlandleistung, Zuteilung der Kontingentsanteile Die Zollkontingentsanteile für Fleisch sind zwingend direkt den Schlachtauftraggebern zuzuweisen, so wie dies beide Kammern während der parlamentarischen Debatte zur AP 2014-17 gefordert haben. Sowohl der National-, als auch der Ständerat gaben deutlich zu verstehen, dass die Zollkontingentsanteile auf Grund der Inlandleistung den Schlachtauftraggebern und nicht den schlachtenden Betrieben zuzuweisen sind. Der Bundesrat hat folglich den Willen des Parlaments zu respektieren.

Kompensation der Mindereinnahmen aus der Versteigerung In den Anhörungsunterlagen wird dargelegt, dass der Bundesrat die durch die Einführung der Inlandleistungskomponente wegfallenden Versteigerungserlöse von ca. 37 Mio. Fr. im Agrarbudget durch Kürzungen kompensieren will. Diese Massnahme scheint aus Sicht der SVP vollkommen unbegründet. Die Einnahmen aus der Versteigerung lagen in den letzten Jahren bei über 200 Mio. Franken. Der Bundesrat selber rechnete bei der Einführung der Versteigerung in seiner Botschaft zur AP 2007 nur mit Einnahmen in der Grössenordnung von 150 Mio. Franken pro Jahr. Die Versteigerungserlöse liegen damit mehr als 50 Mio. Franken über den prognostizierten Einnahmen. Daher werden selbst nach Einführung der Inlandleistungskomponente und dem Wegfall der 37 Mio. Franken die Einnahmen voraussichtlich noch über den vom Bundesrat budgetierten Mitteln liegen. Auf Grund der tiefen Rindviehbestände ist zudem davon auszugehen, dass die Importmengen in der nächsten Zeit hoch sein werden und die Erlöse aus der Versteigerung weiter zunehmen werden. Die Verknüpfung zwischen den Versteigerungserlösen und dem Agrarbudget ist aber auch aus politischen Gründen nicht zulässig. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur AP 2007 nämlich ausdrücklich festgehalten: „Auf eine Zweckbindung [der Versteigerungserlöse] wird bewusst verzichtet, weil dies nicht im Einklang mit den finanzpolitischen Leitlinien des Bundesrats steht“ (Zitat Botschaft AP
2007, S. 4812).

Öffentliche Kälbermärkte Die öffentlichen Kälbermärkte dürfen nicht abgeschafft werden, dafür gibt es mehr als nur folkloristische Gründe. Durch die Abschaffung der öffentlichen Kälbermärkte würden die Kälbermäster einen wichtigen Vermarktungskanal für die Bankkälber verlieren. Zudem haben die öffentlichen Kälbermärkte eine wichtige Funktion bei der Preisbildung und ohne öffentliche Märkte würde der Richtpreis der Proviande für Bankkälber seine Bedeutung verlieren. Leidtragende davon wären die Kälbermäster. Der Bund muss deshalb weiterhin die Durchführung der öffentlichen Kälbermärkte unterstützen und auf Grund der auf den öffentlichen Märkten ersteigerten Kälber Zollkontingentsanteile zuweisen.

Die SVP kann der Anhörungsvorlage dann zustimmen, wenn Nachbesserungen bei den oben aufgeführten Kernpunkten gemacht werden. In der vorliegenden Ausführung muss die Vorlage abgelehnt werden.

 
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