Die SVP stimmt der Vorlage im Grundsatz zu. Es ist begrüssenswert, dass die Konkursbehörden zukünftig verpflichtet werden, festgestellte Konkursdelikte bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen sowie die eingetragenen Tätigkeitsverbote aufgrund von Konkurs- und Betrugsdelikten künftig dem Eidgenössischen Amt für das Handelsregister zu melden.
Aufgrund der Änderungen im Obligationenrecht, im Strafregistergesetz und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer muss die Handelsregisterverordnung punktuell überarbeitet werden. Insbesondere werden Bestimmungen zum Verfahren hinsichtlich Nichtigkeit von Aktien- oder Stammanteilsübertragungen eingeführt – unter anderem mittels einer Aufzählung von Fällen, die einen Verdacht des Handelsregisteramts begründen können. Weiter werden die Bestimmungen zur Eintragung des Verzichts auf die eingeschränkte Revision überarbeitet, um dem vom Parlament verabschiedeten Verbot des rückwirkenden Verzichts auf die eingeschränkte Revision Rechnung zu tragen. Weiter soll eine Meldung der im Strafregister eingetragenen Tätigkeitsverbote an das Eidgenössisches Amt für das Handelsregister erfolgen.
Die SVP unterstützte bereits im Parlament die Bestrebungen, welche auf eine wirksame Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses abzielen. Bei der Überarbeitung der Vorlage ist jedoch der folgende Punkt zu beachten: Im Zusammenhang mit den Eintragungen der Tätigkeitsverbote ist zu regeln, wie das Eidgenössische Amt für das Handelsregister das zuständige kantonale Handelsregisteramt informiert.