Vernehmlassung

Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024

Die SVP lehnt die vorliegende Kulturbotschaft weitgehend ab. 942.8 Mio. Franken und ein Ausgabenwachstum von 2,9 Prozent in der Periode 2021-2024 sind verantwortungslos. Es gibt kaum einen anderen Bundesbereich, in welchem so viel Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt wird. Die Kontrolle der Wirkung dieser Geldspritzen ist nach Ansicht der SVP mangelhaft.

Diese Vernehmlassungsantwort der SVP erfolgt, wegen einem Versehen, verspätet. Hier dennoch die wichtigsten Aussagen aus Sicht der SVP in Kürze:

Der Kulturbotschaft, welche die Leitlinien für die Kultur­politik des Bundes vorgibt, kann man entnehmen, in welche zentralistische und staatsgläubige Richtung sich die Kulturför­derung des Bundes bewegt. Die Bundesausgaben für die Kultur fördern die Begehrlichkeiten und Ansprüche an den Staat, schaffen Abhängigkeiten, wo doch Kulturschaffende unabhängig, durch Eigeninitiative und Leidenschaft getrieben, eine Kultur der Vielfalt leben sollten. Die SVP lehnt die na­tionale Kulturpolitik ab, welche sogar die Inhalte der kanto­nalen und kommunalen Kulturpolitik aufeinander abstimmen will.

Kultur ist der facettenreiche Ausdruck einer vielfältigen Gesellschaft. Der Antrieb für kulturelle Aktivitäten kommt seit je von Menschen. Kultur ist damit vorab Ausdruck privater Initiative.

Staatlich geförderte Kultur läuft immer Gefahr, dass sie dem Zeitgeist und den persönlichen Präferenzen der Kulturbürokraten huldigt, statt länger gültige, über die Tagesaktualität hinausgehende Werte zu schaffen. So soll einer der Akzente der vorliegenden Kulturbotschaft die «Digitalisierung» sein – eine technische Entwicklung wie andere auch, die mit Kultur weder direkt noch indirekt etwas zu tun hat. Wieso die «Digitalisierung» aus dem Kultur-Topf gefördert werden soll, ist schleierhaft.

Ebenfalls abgelehnt wird von der SVP die zunehmende Vermischung von Bildung und Kultur (Stichwort: Musikalische Talentförderung) sowie die damit verbundene Einmischung des Bundes in die Bildungshoheit der Kantone.

Keine Finanzierung hoheitlicher Aufgaben durch TV- und Fernmeldeanbieter
Die Artikel 24a bis 24i im VEFiG sind ersatzlos zu streichen.

Die Kulturbotschaft verlangt, dass Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf‐ oder Abonnementsdienste anbieten, jährlich mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe bezahlen. Dies ist inakzeptabel:

  • Es kann nicht sein, dass zur Finanzierung der Staatskultur willkürlich Unternehmen herangezogen werden. Darüber hinaus entziehen solche Vorschläge den betroffenen TV- und Fernmeldeanbietern wichtige Mittel, um die Netze weiter auszubauen und die Digitalisierung voranzutreiben.
  • Die geforderte Abgabe führt zu ungleich langen Spiessen. Sie benachteiligt schweizerische Anbieterinnen (z.B. Swisscom-TV, UPC usw.) gegenüber ohnehin schon starker, ausländischer Konkurrenz (Netflix, Google, Amazon).

«Bundesmillion» an Stadt Bern soll fallen
Eine Streichung der so genannten «Bundesmillion» an die Stadt Bern unterstützt die SVP. Nur weil sie Bundesstadt ist, braucht die Stadt Bern nicht noch zusätzlich eine Million Steuerfranken. Bern profitiert, wie niemand sonst, von der ansässigen Bundesverwaltung mit ihren tausenden gut bezahlter Jobs und Bundesangestellten – die entweder in Bern leben oder mindestens in der Stadt essen und einkaufen. Die Bundesmillion ist nicht mehr zeitgemäss und eine Bevorteilung gegenüber anderen Schweizer Städten. Das muss korrigiert werden.

 
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