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Verkehr
Vernehmlassung

Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Ziel des Infrastrukturfonds ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur der Schweiz. Dabei ist jedoch zu beachten, dass einzelne Verkehrsträger nicht…

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Ziel des Infrastrukturfonds ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur der Schweiz. Dabei ist jedoch zu beachten, dass einzelne Verkehrsträger nicht einseitig bevorzugt werden und die Mittel bedarfsgerecht eingesetzt werden. Diese Vorgaben werden mit dem Entwurf des Bundesbeschlusses über die Freigabe der Mittel für das Programm Agglomerationsverkehr völlig verfehlt. Mehr noch: Die Kriterien für die Auswahl von Projekten sind so ausgestaltet worden, dass die Kantone quasi genötigt werden, aus-schliesslich öV-Projekte einzureichen, ansonsten diese nicht berücksichtigt werden.

Ein solches Vorgehen ist absolut inakzeptabel und im Endeffekt eine weitere Zweckentfremdung von Strassengeldern für den Schienenver-kehr unter dem Deckmantel des Agglomerationsverkehrs und berück-sichtigt die berechtigten Anliegen der Strasse überhaupt nicht. Die SVP hat bereits mehrfach gefordert, dass bei den Mittelzuteilungen kein Verkehrsträger einseitig und ideologisch bevorzugt wird, dass die Engpassbeseitigung auf der Strasse endlich angegangen werden muss, und dass die seit Jahren praktizierte Zweckentfremdung von Strassengeldern endlich ein Ende hat. Stattdessen soll jeder Verkehrsträger die Mittel bekommen, welche er generiert.

Aus diesem Grund fordert die SVP, dass sämtliche vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesbeschlusses, welche die Schiene wie auch den Langsamverkehr betreffen, vollumfänglich für die Erweiterung von Strasseninfrastrukturen zu verwenden sind. Damit würde zumindest im Ansatz eine ausgewogene Verteilung der Zuteilungen für die beiden Hauptverkehrsträger erreicht. Im Weiteren lehnen wir auch das im Bericht ideologisch formulierte Kernanliegen des Programms Agglomerationsverkehrs dezidiert ab. Die Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr ist nichts anderes als eine Verlagerung des Binnenverkehrs, wofür weder eine Verfassungsgrundlage besteht, noch im Infrastrukturfonds eine entsprechende Legitimation vorhanden ist. Mit einer solchen Formulierung wird auch in Zukunft die Strassenkasse als Milchkuh für artfremde Finanzierungen herhalten müssen – ein solches Vorgehen wird von uns kategorisch abgelehnt.

 

 
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