Vernehmlassung

Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne

Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte; Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne

Die SVP lehnt die Einführung und den Austausch länderbezogener Berichte ab. Firmen und Steuerbehörden werden durch die Umsetzung und Überwachung immer neuer komplizierter Regeln zunehmend belastet und in ihrem Handeln eingeschränkt. Die Auswertung der zusätzlichen Datenmassen ist mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Trotz dieser Bedenken wirkte die Schweiz beim OECD-Projekt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen BEPS (Projekt Base Erosion and Profit Shifting) mit und verpflichtete sich zur Übernahme eines Mindeststandards. Da dieser nun eingeschlagene Weg durch die SVP allein nicht verhindert werden kann, verlangen wir zumindest, dass sich die Umsetzung auf die verbindlichen Massnahmen beschränkt.

Im Jahr 2013 begann die OECD zusammen mit der G20 das Projekt Base Erosion and Profit Shifting (BEPS). Verschiedene Massnahmen des Projekts waren der Verbesserung der Transparenz bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen gewidmet. Insbesondere sollten den Steuerverwaltungen zusätzliche Informationen und Daten dabei helfen, die Risikobeurteilung im Verrechnungspreisbereich durchführen und damit die Gewinnverkürzung und -verlagerung wirksam bekämpfen zu können.

Im Oktober 2015 wurden die technischen Arbeiten – an denen die Schweiz von Beginn weg aktiv mitgewirkt hat – mit der Veröffentlichung mehrerer Berichte abgeschlossen. Der Bericht zur Massnahme 13 sieht die Einführung von länderbezogenen Berichten, sog. Country-by-Country Reports, multinationaler Konzerne vor. Das Country-by-Country Reporting zwischen Steuerverwaltungen stellt einen Mindeststandard dar, zu dessen Umsetzung sich alle OECD- und G20-Staaten verpflichtet haben.

Obwohl es positiv erwähnenswert ist, dass die Schweiz für einmal lediglich einen Mindeststandard ohne Swiss Finish übernehmen will, lehnen wir die länderbezogenen Berichte ab, da es sich um eine neue bürokratische Massnahme handelt, die bei Firmen und Steuerbehörden zu noch mehr administrativem Aufwand führen wird. Immer neue und komplizierte Regulierungen stellen insbesondere für die Firmen ein belastendes Element dar. Sollten die Country-by-Country Reports dereinst trotz dieser Bedenken eingeführt werden, verlangen wir, dass sich die Schweiz bei der Umsetzung von BEPS auf die verbindlichen Massnahmen beschränkt und nicht darüber hinaus geht. Dabei ist Wert darauf zu legen, dass keine neuen Doppelbesteuerungen geschaffen werden.

Zusätzlich verlangen wir im Falle einer Einführung, dass die Schweiz beim Ausbau des Informationsaustauschs mit Verweis auf verfassungsmässige Prinzipien auf einer verlängerten Umsetzungsfrist beharren wird. Den Unternehmen muss genug Zeit eingeräumt werden, damit sie den neuen Standard umsetzen können.

 
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