Vernehmlassung

Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)

Die SVP lehnt die Bestrebungen des BAG, weitere Bereiche im Namen der Gesundheit seiner Kontrolle und Überwachung zu unterstellen, mit aller Deutlichkeit ab.

Die SVP lehnt die Bestrebungen des BAG, weitere Bereiche im Namen der Gesundheit seiner Kontrolle und Überwachung zu unterstellen, mit aller Deutlichkeit ab. Somit verwerfen wir auch dieses unnötige Gesetz, da weder die Notwendigkeit noch die Zweckmässigkeit für solche Regulierungen geben ist.

Mit diesem Gesetz versucht das BAG ein weiteres Mal, im Namen der Gesundheit verschiedenste Bereiche seiner Kontrolle und Überwachung zu unterstellen. Nach beispielsweise Tabak und Alkohol folgt Laser, UV und Schall, später wahrscheinlich Zucker, Fett oder Fleisch. Unter dem Vorwand, die Menschen schützen zu wollen, wird die staatliche Bürokratie und Reglementierung zu Lasten der Eigenverantwortung und der Freiheit gestärkt. Obwohl der Bundesrat eingangs erwähnt, dass die Selbstverantwortung aller Beteiligter im Vordergrund stehe, sprechen die neuen Verbote, Kontrollen, Regulierungen und die dadurch legitimierte Präventionstätigkeit eine andere Sprache. Sie sprechen die Sprache der Bevormundung. Zudem soll auch mehr Geld für Grundlagenbeschaffung und weitere internationale Zusammenarbeit ermöglicht werden.

Im Bereich der starken Laserpointer gibt es zwar Handlungsbedarf, welcher aber im sicherheitspolitischen oder strafrechtlichen Bereich behandelt werden muss. Starke Laserpointer dürfen in der Schweiz schon heute nicht mehr verkauft werden, stellen aber nach wie vor ein Sicherheitsproblem dar. Der Umstand, dass ein Sicherheitsproblem per se auch die Gesundheit gefährden kann, darf nicht dazu führen, dass dieses Problem nun auch der Gesundheitspolitik zugeordnet wird. Dies öffnet Tür und Tor, dass eigentlich alles der Gesundheitspolitik und damit der Kontrolle und Überwachung des Bundesamts für Gesundheit unterstellt werden könnte. Von Waffen bis zu Verkehrsmitteln, von natürlichen Phänomenen, welche beispielsweise Lärm verursachen, bis zu öffentlichen Anlässen wie Stadtfeste und Sportanlässe, kann dann alles als gesundheitsgefährdend deklariert werden. Dieser Willkür muss Einhalt geboten werden.

Im Bereich der Medizinlaser, der Kosmetik, der Solarien und der Publikumsveranstaltungen sollte das Prinzip der Eigenverantwortung hochgehalten werden. Die Freiheit der Bürger, der Konsumenten und Unternehmen sollte nicht weiter eingeschränkt werden. Noch mehr Informations- und Meldepflichten, Überwachungsbefugnisse, Verbote, Gebühren und Präventionsmassnahmen sind daher abzulehnen.

 
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