Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG)

Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten

In Bezug auf die Ladenöffnungszeiten bestehen nach aktueller Gesetzgebung sowohl nach Regionen als auch nach Verkaufskanälen wettbewerbsverzerrende Unterschiede. Zudem hat der gesellschaftliche Wandel zu veränderten Einkaufsgewohnheiten geführt. Die zunehmend mobilen Kunden kaufen dort ein, wo sie die Möglichkeit dazu haben und tun dies vermehrt am Abend und an Samstagen. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf trägt diesen beiden Entwicklungen Rechnung. Die Garantie freier Rahmenbedingungen für die Wirtschaft – und dazu zählen auch bedürfnisgerechte Ladenöffnungszeiten – ist eines der Kernanliegen der SVP. Das neue Bundesgesetz wird von der SVP daher grundsätzlich begrüsst.

Zurzeit werden die Ladenöffnungszeiten in Ermangelung eines Bundesgesetzes durch kantonales Recht geregelt. Dies führt einerseits zu unterschiedlich ausgestalteten Öffnungszeiten, welche Wettbewerbsverzerrungen im Inland begünstigen. Andererseits erlauben die Kantone den Läden in Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen mittels Ausnahmeregelungen zum Teil bereits heute, länger geöffnet zu haben.

Die vorgeschlagene Harmonisierung der Ladenöffnungszeiten über das neue Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) wird diese unerwünschten Marktverzerrungen beseitigen und gleiche Bedingungen für den gesamten Schweizer Detailhandel herstellen. Im Sinne eines Mindeststandards wird das LadÖG den Detailhandelsbetrieben erlauben, von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr geöffnet zu haben. Dadurch wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des Einkaufstourismus geleistet; denn heute animieren die zum Teil wesentlich längeren Ladenöffnungszeiten im grenznahen Ausland nach Feierabend und an Samstagen zum Einkauf über die Grenze.

Die vorgeschlagene Lösung bewegt sich innerhalb der Tagesarbeitszeit gemäss dem Arbeitsgesetz (ArG). Sie verlangt insbesondere weder zusätzliche Nacht- noch Sonntagsarbeit. Die Vorlage ist damit nicht als Türöffner zu einer 24-Stunden-Gesellschaft zu verstehen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die gesetzlich festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitszeiten von der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten unberührt bleiben. Effektiv verändern wird sich indes die Arbeitszeitorganisation. Der Arbeitnehmerschutz bleibt damit zu jeder Zeit gewährlistet.

Die SVP begrüsst im Besonderen, dass die vorgeschlagene Lösung lediglich einen Minimalstandard festlegt. So ist es den Kantonen, die bereits heute liberalere Ladenöffnungszeiten kennen, auch in Zukunft unbenommen, diese beizubehalten. Die Ladenöffnungszeiten beinhalten umgekehrt aber keinen Zwang, die Läden auch in diesem Umfang wirklich offen zu halten. Die Vorlage trägt somit den unterschiedlichen geographischen, ökonomischen und kulturellen Gegebenheiten der Schweiz genügend Rechnung. Die SVP ist damit einverstanden, dass im LadÖG die kantonalen Feiertage ausgeklammert werden.

Die gesamtschweizerische Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten sollte aber auch unter dem Blickwinkel des gesamtschweizerischen Gesamtwohls gewürdigt werden. Mit circa 15‘000 Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist der Detailhandel der zweitgrösste Arbeitgeber des privaten Sektors und der grösste Ausbildner unseres Landes. Durch den Einkaufstourismus entgehen dem Fiskus jährlich über 200 Millionen an Mehrwertsteuereinnahmen. Die Vorlage leistet damit auch einen Beitrag zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und zur Stärkung des Wirtschafsstandorts Schweiz.

 
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