Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen

Die Vorlage will zusammengefasst ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen einführen, eine Reihe von spezifischen Tätigkeiten (insbesondere im Bereich der Rechtsberatung) im Zusammenhang mit der Gründung und Strukturierung von juristischen Personen mittels Sorgfaltspflichten dem Geldwäschereigesetz unterstellen sowie zusätzliche Massnahmen für den Immobilien-, Edelmetall- und Edelsteinhandel einführen.

Der Vorlage liegt die Motivation zugrunde, dass es das Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen der Schweiz ermögliche, «mit den Entwicklungen der einschlägigen Empfehlungen der FATF und des Global Forums Schritt zu halten». Zudem trage eine noch strengere Gesetzgebung zur «Reputation und Attraktivität des Finanzplatzes und des Wirtschaftsstandortes bei». Ausserdem würde das Bundesgesetz «die Wahrscheinlichkeit von wirtschaftlichen Gegenmassnahmen» verringern.

Die Folgen sind gemäss Bericht neue Register, Pflichten und insbesondere Kostenfolgen für die Kantone, Gemeinden und die betroffenen Unternehmen. Wortwörtlich wird die Vorlage «zu einem gewissen Anstieg der Verwaltungslast der Unternehmen führen». Wer seinen neuen Melde- und Auskunftspflichten nicht nachkommt, unterliegt zudem neuen Strafbestimmungen.

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage Stand heute zur Überarbeitung zurückzuweisen. Nicht nur ist der Entwurf offensichtlich mit der Vielzahl von neuen Begehrlichkeiten überladen, sie ist darüber hinaus auch nicht notwendig. Mindestens ist die Anzahl der zugriffsberechtigten Behörden auf das notwendige Minimum zu beschränken sowie die Strafbarkeit, zumindest bei einer fahrlässigen Begehung, zu streichen.

Die Bekämpfung der Geldwäscherei und Finanzkriminalität ist wichtig und richtig. Abgestützt auf den Erläuternden Bericht entsteht jedoch der Eindruck, als würden die juristischen Personen in der Schweiz in einem hohen Masse missbräuchlich eingesetzt. Genau solche reisserischen Behauptungen laufen dem Zweck der Vorlage selbst zuwider, nämlich «den guten Ruf und den nachhaltigen Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes» zu gewährleisten.

 
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