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Energie
Vernehmlassung

Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft

Die SVP lehnt die Vorlage grundsätzlich ab. Es liegt an den Eigentümern der betroffenen Unternehmen die Firmen mit genügend Mitteln auszustatten. Die beabsichtigte Stossrichtung soll offensichtlich ungehemmt dazu dienen, den staatlichen Einfluss auf die betroffenen Unternehmen auszubauen. Dabei geht vergessen, dass nicht die Unternehmen an sich «systemkritisch» sind, sondern die Stromversorgung für die Bevölkerung sichergestellt werden muss. Somit müsste prioritär geregelt werden, wer Zugriff auf die Produktion hat, wenn bspw. der Eigentümer in einem Konkursfall ausfällt. In jedem Fall ist das dringliche Gesetz auf zwei Jahre zu befristen.

Die Vorlage will offensichtlich den staatlichen Einfluss auf die drei Stromunternehmen Alpiq, Axpo und BKW dauerhaft erhöhen, welche mithin bereits mehrheitlich in der Hand öffentlich-rechtlicher Akteure sind. Dies indem in Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Elektrizitätsversorgung der Schweiz bei ausserordentlichen Marktentwicklungen, denen die Elektrizitätswirtschaft nicht selber zu begegnen vermag, mit subsidiären Finanzhilfen des Bundes sichergestellt werden soll. Gleichzeitig mit dem Gesetz soll dem Parlament ein Verpflichtungskredit im Umfang von 10 Milliarden Franken vorgelegt werden. Das dringliche Gesetz ist bis 2026 befristet, allfällige Darlehen müssten bis spätestens Ende 2026 zurückbezahlt sein. Im Anschluss ist das Inkrafttreten einer «ordentlichen, umfassenden Regulierung» vorgesehen.

Die Partei wird sich anlässlich der parl. Beratung vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen.

Die kurze Vernehmlassungsfrist ist unhaltbar und wirft «dringende» Fragen auf. Weshalb wird erst jetzt in «dringlicher» Weise enormer Druck im Zusammenhang mit längst absehbaren «Externalitäten» aufgebaut? Weshalb kündet der Bund bereits heute in berechenbarer Weise an, mit wie viel Geld allfällige Finanzhilfen gewährt würden? Wer hat eigentlich Zugriff auf die Kraftwerke und somit auf die Stromproduktion, wenn ein «systemkritisches» Unternehmen ausfällt?

Dass langfristig der Strombedarf sowie die Strompreise weiter steigen werden, ist alles andere als eine neue Erkenntnis – insbesondere für die an der Börse mit Strom handelnden, «systemkritischen» Unternehmungen. Auch mit den «starken Preisaufschlägen» und der damit verbundenen, hohen Volatilität an den Märkten ist das immer selbe Hauptrisiko einer Strommangellage als Folge schon seit längerem bekannt. Der internationale Trend zur Elektrifizierung bei gleichzeitigem Abbau von bewährten Energie- und Stromquellen wie der Kernkraft erhöht die Nachfrage und somit auch das Risiko für langandauernde Strommangellagen. Somit ist klar, dass der Umstand, dass die Stromversorgung kritisch für ein Land ist, schon vor dem Ukrainekonflikt (und dem beschleunigten «Preisschock») bekannt war. Aus Sicht der SVP sind nicht die Unternehmen mit ihren begehrten Kraftwerken sowie den Eigenkapitalquoten von um die 50 % «systemkritisch», sondern die Sicherstellung der Stromversorgung an sich. Dabei gilt es vorgängig klarzustellen, ob nun die Stromunternehmen für die Versorgungssicherheit verantwortlich sind, oder der Bund, welcher unabhängig der jeweiligen Eigner-Strategien für ebendiese Unternehmen Rettungsschirme schnürt.

Mit diesen 10 Milliarden Franken für «Darlehen» würde man sinnvollerweise die Erstellung eines oder mehrerer neuer Kraftwerke zur Sicherstellung der Winterstromversorgung begünstigen. Das wäre das längst «dringende» Bekenntnis des UVEK zur notwendigen Energieproduktion. Zentral muss der Zubau von Produktionskapazität sein, um die Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten.

 
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