Vernehmlassung

Einführung eines Finanzreferendums

Die SVP begrüsst, dass die staatspolitische Kommission des Nationalrates das SVP-Anliegen zur Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene unterstützt und fordert dessen Verankerung in der…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst, dass die staatspolitische Kommission des Nationalrates das SVP-Anliegen zur Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene unterstützt und fordert dessen Verankerung in der Bundesverfassung. Neben den Verpflichtungskrediten sollen auch Zahlungsrahmen dem Finanzreferendum unterstehen. Die Schwelle soll mit fixen Frankenbeträgen in der Bundesverfassung verankert werden. Die Dringlicherklärung, welche referendumspflichtige Ausgaben dem Referendum entziehen kann, soll neu von der Bundesversammlung gefällt werden. Eine Beschwerdemöglichkeit ans Bundesgericht ist nicht nötig.

Wer zahlt, befiehlt und wer befiehlt, zahlt. Diesem Grundsatz muss in der Finanzpolitik vermehrt Rechnung getragen werden: Die Verantwortung über die Verwendung der Steuergelder muss möglichst weitgehend vom Volk wahrgenommen werden. Je näher die Budgetverantwortung beim Bürger liegt, tiefer sind die Ausgaben und Defizite: Die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene wird zu einem gewissenhafteren Umgang des Parlaments mit den Bundesfinanzen führen. Dieses Instrument hat sich bereits auf Kantonsebene bestens bewährt. Die Einführung des Finanzreferendums füllt eine wichtige Lücke im geltenden System der Volksrechte.

Das Finanzreferendum muss in der Verfassung verankert werden, da mit einer Verfassungsänderung eine Abstimmung von Volk und Ständen über die Einführung des Finanzreferendums ermöglicht wird. Die SVP unterstützt daher die Minderheit II.

In jedem Fall sollen neben den Verpflichtungskrediten auch die Zahlungsrahmen dem Finanzreferendum unterstehen (Minderheit III), da diese für die Steuerung der Ausgaben genauso wichtig sind. Eine Beschränkung auf Verpflichtungskredite lässt sich sachlich nicht rechtfertigen, denn die beiden Instrumente wirken in der Praxis analog.

Die Schwelle für die Durchführung eines Finanzreferendums muss in der Verfassung mit fixen Beträgen verankert werden. Die Limite soll, wie im Vorentwurf der Kommission vorgeschlagen, in einer Höhe von 200 Mio. CHF für einmalige Ausgaben und 20 Mio. CHF für wiederkehrende Ausgaben festgesetzt werden.

Aufgrund der Annahme, dass mit der Einführung des Finanzreferendums der Bundesrat mehr als bisher auf das dringliche Verfahren zurückgreifen wird, muss der Entscheid über die Dringlichkeit breiter abgestützt werden. Daher fordert die SVP, dass die Dringlicherklärung durch die Bundesversammlung beschlossen werden soll.

Für die Beschwerdemöglichkeit ans Bundesgericht gegen Beschlüsse der Bundesversammlung betreffend die Unterstellung eines Finanzbeschlusses unter das Referendum (Forderung der Minderheit VI) besteht keine Notwendigkeit.

Während das Volk heute zu jedem einfachen Bundesgesetz von geringer politischer Tragweite ein Referendum ergreifen kann, bleiben wichtige Finanzbeschlüsse der Mitsprache des Volkes vorenthalten. Diese sollen daher dem Finanzreferendum unterstellt werden. Damit wird eine wichtige Lücke im System der Volksrechte geschlossen.

 
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