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Verkehr
Vernehmlassung

Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts

Die Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr ist grundsätzlich zu begrüssen. Leider geschieht dies einmal mehr durch direkte Übernahme von EU-Recht. Die SVP will, dass die Eigenverantwortung von Fahrzeuglenkern höher gewichtet wird. Weiter ist der Handlungsspielraum der Schweizer Behörden im Strassenverkehrswesen auf Bundes- und Kantonsebene zu erhalten. Ein EU-Diktat unseres Strassenverkehrs lehnt die SVP ab. Zudem ist dem Datenschutz höhere Priorität einzuräumen.

Die EU zentralisiert durch diese Verordnungen die Kontrolle über den europäischen Automobilmarkt. Die Kontrolle des Marktzugangs ist ein Machtinstrument, wie aus dem Erläuternden Bericht hervorgeht: «Importe von Fahrzeugen, die nicht für den EU-Markt bestimmt sind, werden durch diese neuen Vorschriften stark erschwert (dies betrifft insbesondere für den US-Markt produzierte Fahrzeuge)».[1] Die Schweiz gibt somit Handlungsspielraum in ihrer Wirtschafts- und Aussenpolitik an die EU ab. Dem tritt die SVP entschieden entgegen. Sicherheit im Strassenverkehr kann auch national gewährleistet werden.

Der Zwang zum intelligenten Geschwindigkeitsassistenten lehnt die SVP auf jeden Fall ab, da er zu sehr in die fahrerische Freiheit der Fahrzeuglenker eingreift. Das Fahrgefühl und die Eigenverantwortung werden unverhältnismässig stark eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger, die die Geschwindigkeit übertreten, werden bereits vom geltenden Gesetz bestraft. Eine Schnittstelle für den Einbau einer «Alkoholwegfahrsperre» lehnt die SVP aus denselben Gründen ab. Freiwillig eingebaute Systeme müssen in beiden Fällen abgeschaltet werden können, direkt durch die Fahrzeuglenker oder durch den Garagisten.

Gegen Warnsysteme bei Müdigkeit, Rückfahr-Assistenzsysteme, Schutz gegen Cyberangriffe, Notbremslichter, Reifendruck-Überwachungssysteme, Notfallspurhalte-Assistenzsysteme, Notbremssysteme, verbesserten Aufprallschutz, Totwinkelassistenzsysteme und die Kollisionswarnung hat die SVP grundsätzlich nichts einzuwenden. Gleiches gilt für die ab 2026 vorgesehenen hochentwickelten Konzentrations-Warnsysteme, Notbremssysteme zum Schutz von Fussgängern sowie strengeren Anforderungen für die Fahrzeugfront. Die Möglichkeit zur Abschaltung der Systeme soll ebenfalls geprüft werden.

Die Ausnahmemöglichkeit für Kleinstserien leichter Motorfahrzeuge und für geschwindigkeitsbeschränkte Fahrzeuge wird von der SVP nachdrücklich unterstützt und ist als gutes Beispiel hervorzuheben. Schweizer Hersteller von individuellen Arbeitsfahrzeugen sind darauf angewiesen. Industrie, Landwirtschaft und Gewerbe arbeiten häufig mit Spezialfahrzeugen, die laufend fortentwickelt werden. Die staatliche Regulierung ist in diesem Fahrzeugbereich möglichst tief zu halten. Auch für weitere Bereiche sind Ausnahmemöglichkeiten zu prüfen.

Diverse Gesetzesänderungen sind grundsätzlich sinnvoll, dennoch sieht sie die SVP wegen der Übernahme von EU-Recht kritisch. Darunter fallen: Die Pflicht zur Ausrüstung mit einem Unfalldatenschreiber, Sicherheit von Gesellschaftswagen bei Brand und Überschlag, Reifen für Anhänger, nachschneidbare Reifen, Anhänger mit Antrieb, Anhängelast für Leicht- und Kleinmotorfahrzeuge mit Raupen, Warnetiketten für Winterreifen, die zweite Version des intelligenten Fahrtschreibers, die Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und die fahrzeugtechnischen Vorschriften für Automatisierungssysteme.

Den Gesetzesänderungen, die die Schweiz betreffen, stimmt die SVP zu: Die Beförderung von Motorfahrzeugen durch Arbeitsmotorwagen, die neue Einteilungssystematik für Arbeitsfahrzeuge, Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 40km/h für landwirtschaftliche Erntemaschinen, die Ausnahme von der Zulassungspflicht für Arbeitskarren bis 6 km/h, die Zulassung eines vorderen Überhanges von bis zu fünf Metern für Unterhaltsfahrzeuge, der Umbau von Antriebseinheiten an Oldtimern und die Befugnisse zum Erlass von Ausführungsbestimmungen. Bei der Änderung des Ausserordentlichen Nachprüfberichts bei Fahrzeugabänderungen sieht die SVP die Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund kritisch.

Generell ist bei der zunehmenden Digitalisierung der Automobile der Datenschutz der Fahrzeuglenker und der übrigen Insassen höher zu gewichten. Daten über die Route oder Geschwindigkeit von Fahrzeugen müssen als hochsensibel behandelt und entsprechende Richtlinien im Gesetz erlassen werden.

[1] Erläuternder Bericht, S. 7.

 
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