Die SVP fordert, auf die Ratifizierung der Änderung des Energiechartavertrags zu verzichten und stattdessen am bestehenden Vertrag festzuhalten. Zum einen verfügt die Schweiz mit dem heutigen Energiechartavertrag bereits über einen stabilen Rahmen, der Investitionen im Energiesektor schützt und internationale Energiebeziehungen fördert. Die nun vermeintliche «Modernisierung» bindet die Schweiz stärker an internationale Klima- und Nachhaltigkeitsagenden und lässt das Grundproblem zusätzlicher Investor-Staat-Schiedsverfahren ungelöst. In Anbetracht dessen überwiegen die zusätzlichen Risiken für Souveränität, Rechtssicherheit und Kosten den Nutzen keineswegs.

Der Energiechartavertrag (ECT) bietet Schweizer Unternehmen im Ausland einen zusätzlichen Investitionsschutz im Energiesektor und damit Rechtssicherheit. Er kann das Investitionsumfeld stabilisieren und Risiken mindern. Für ein Land, welches stark von internationalen Energiebeziehungen abhängt, ist ein verlässlicher Rahmen grundsätzlich wertvoll. Dieser Nutzen ist im bestehenden Vertrag bereits vorhanden. Die Schweiz ist dem Vertrag bereits in den 1990er-Jahren beigetreten und er ist seit 1998 in Kraft. Gegenstand der Vernehmlassung ist die Ratifikation der von der Energiechartakonferenz beschlossenen Änderung zum Vertrag. Die Änderung definiert den Investitionsschutz neu und verknüpft ihn stärker mit Klima- und Nachhaltigkeitszielen. Zudem können die Vertragsstaaten den Investitionsschutz für Öl- und Gasprojekte teilweise ausschliessen. Die Energiechartakonferenz hat am 3. Dezember 2024 die vorliegenden Vertragsänderungen gutgeheissen. Diese Änderung gilt nicht automatisch, sondern tritt für einen Vertragsstaat wie die Schweiz erst in Kraft, wenn er sie genehmigt und das entsprechende Instrument hinterlegt.
Die vorgeschlagene «Modernisierung» überzeugt aus Sicht der SVP nicht. Das zentrale Problem bleibt bestehen: Auch künftig könnten Investoren Staaten ausserhalb der ordentlichen Gerichte verklagen. Damit bleibt das Risiko teurer und politisch heikler Verfahren gegen staatliche Entscheide bestehen. Die vorgesehenen Verfahrensänderungen mögen formale Verbesserungen bringen, ändern aber nichts am Grundsatz dieses zusätzlichen Klagerechts. Gleichzeitig erweitern neue, teilweise offen formulierte Bezüge zu Klima und Nachhaltigkeit die Interpretationsspielräume. Das kann zu mehr Unsicherheit führen und den Druck auf die Schweizer Regulierungs- und Energiepolitik erhöhen. Zudem entstehen neue Abgrenzungsfragen. Unklar bleibt, welche staatlichen Massnahmen als zulässige Regulierung gelten und ab wann Entschädigungsforderungen drohen. Ein konkreter Mehrwert für die Versorgungssicherheit in der Schweiz wird hingegen nicht überzeugend ausgewiesen.
Hinzu kommt die internationale Entwicklung. Der Energiechartavertrag ist politisch stark umstritten. Mehrere zentrale Staaten haben ihren Austritt erklärt oder bereits vollzogen. Damit wird unklar, in welchen wichtigen Märkten der modernisierte Vertrag überhaupt noch eine verlässliche Wirkung entfalten kann. Für die Schweiz steigt das Risiko, sich an ein Regime zu binden, dessen Akzeptanz bei wichtigen Handelspartnern abnimmt. Insgesamt überwiegen aus Sicht der SVP die Nachteile der Revision. Die Schweiz soll ihre energie- und wirtschaftspolitische Handlungsfreiheit wahren und keinen zusätzlichen internationalen Streitmechanismus mit unklaren Folgewirkungen stärken.
Wir beantragen dementsprechend auf die Ratifikation der Vertragsänderung zu verzichten und am bestehenden Energiechartavertrag festzuhalten. Falls der Bundesrat dennoch an einer Ratifikation festhält, braucht es eine restriktive Auslegung zugunsten der schweizerischen Regulierungshoheit und Energieversorgung. Der Anwendungsbereich des Investitionsschutzes ist so zu fassen, dass daraus keine zusätzlichen, indirekten Verpflichtungen aus Klima- und Nachhaltigkeitsverweisen abgeleitet werden können. Schliesslich sind wirksame Hürden gegen missbräuchliche Klagen vorzusehen, damit die Kosten- und Haftungsrisiken für die Schweiz begrenzt bleiben.