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Energie
Vernehmlassung

Neufestlegung des Zuschlags gemäss Art. 15b des Energiegesetzes (EnG)

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Die vorgeschlagene Erhöhung ist weder sachlich noch politisch hinreichend begründbar. Bei den im sehr
kurzen Bericht aufgeführten Argumenten für eine…

Änderung der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags gemäss Art. 15b des Energiegesetzes (EnG)

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Die vorgeschlagene Erhöhung ist weder sachlich noch politisch hinreichend begründbar. Bei den im sehr kurzen Bericht aufgeführten Argumenten für eine Erhöhung der KEV-Abgabe handelt es sich um blosse Möglichkeiten und keinesfalls Notwendigkeiten. So ist die gesetzliche Grundlage für die erwähnten Szenarien noch nicht gegeben und kann diesbezüglich sogar noch erheblich abgeändert werden. Die Äufnung von Fonds ohne hinreichende Begründung und auf Vorrat ist dabei nicht nur ein finanzpolitischer Sündenfall sondern ebenso eine krasse Verletzung grundlegender Kriterien für die Verwaltung öffentlicher Gelder.

Es ist zudem mehr als bezeichnend, dass im Bericht weder die notwendige Transparenz über die Mengenentwicklung der erneuerbaren Energien aufgezeigt, noch ein grundlegender Überblick zu den Mitteln des KEV-Fonds hergestellt wird. Auch fehlt eine Abschätzung zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen völlig. Auf dieser dünnen bzw. nicht vorhandenen Datenlage eine Erhöhung der KEV-Abgabe zu fordern, ist schlichtweg skandalös. Ebenso ist es staatspolitisch mehr als bedenklich, dass das Bundesamt für Energie mit der Zusicherung von Fördergeldern Sachzwänge schafft, welchen der Bundesrat im Nachhinein zustimmen muss. In einem demokratischen Staat müsste es gerade umgekehrt sein.

Kommt hinzu, dass die KEV-Abgabe an sich sehr ineffizient ausgestaltet ist und eine Reform dieses Systems sich geradezu aufdrängt und vom Parlament bereits an die Hand genommen wurde. Aufgrund dieser Tatsache wäre anstelle einer Erhöhung ein grundlegender Marschhalt in diesem Bereich nicht nur überfällig, sondern geradezu Pflicht gewesen. Stattdessen wird mit der Brechstange schnell noch versucht, möglichst viele Anlagen zu fördern, was für die kommenden 20 bis 25 Jahre jährliche wiederkehrende Verpflichtungen in hohem finanziellem Ausmass verursacht.

Im Übrigen kritisieren wir einmal mehr die Dauer der Vernehmlassung. Angesichts der grossen Auswirkungen der Vorlage über eine sehr lange Zeit nur gerade drei Wochen für die Antwort zur Verfügung zu stellen, ist inakzeptabel und lässt jegliche Seriosität und Ernsthaftigkeit seitens der zuständigen Behörden vermissen – dies umso mehr als gerade kürzlich eine Anpassung des Vernehmlassungsgesetzes in der Anhörung war, welche solche „Übungen“ in Zukunft verhindern will. Dazu passt auch, dass für die Anhörung weder die grossen Dachverbände der Wirtschaft noch die Parteien eingeladen waren.

Abschliessend ist zu sagen, dass aufgrund der Datenlage der KEV-Stiftung einer Erhöhung der Abgabe klar nicht angezeigt ist. Diese konnte gemäss ihrem Finanzbericht Ende letzten Jahres den Fonds sogar noch aufstocken. Nach Aussage der Stiftung wäre selbst bei Zustimmung zu den oben erwähnten gesetzlichen Grundlagen genügend Mittel für erhöhte Investitionen vorhanden, ohne den Zuschlag zu erhöhen.

 

 
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