Vernehmlassung

Pa. Iv. Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Die heutige Gesetzgebung, wonach der Verursacher grundsätzlich die Kosten für die Sanierung belasteter Standorte tragen muss, reicht diesbezüglich vollkommen aus…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Die heutige Gesetzgebung, wonach der Verursacher grundsätzlich die Kosten für die Sanierung belasteter Standorte tragen muss, reicht diesbezüglich vollkommen aus.

In der Praxis kommen solche Fälle, wenn überhaupt, nur selten vor. Kein Wunder, nennen sowohl das dafür in Auftrag gegebene Gutachten wie auch der Vernehmlassungsbericht keinen konkreten Fall, indem sich ein Verursacher in der Vergangenheit dieser Verantwortung entzogen hat. Der Bericht lässt im Weiteren viele Fragen offen. So werden weder die Auswirkungen auf die Wirtschaft noch zu den Regulierungskosten Überlegungen angestellt.

Die SVP erachtet deshalb die Anpassung als klar unverhältnismässig und nicht sinnvoll. Anstelle einer neuen überbordenden Gesetzgebung mit zusätzlichem administrativem und finanziellem Mehraufwand, welche in keinem Verhältnis zum angeblichen Sicherheitsgewinn für das Gemeinwesen steht, sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen konsequent anzuwenden.

Wir erwarten zudem, dass im Falle einer Anpassung die Vorlage so ausgestaltet wird, dass nur diejenigen Standorte, welche eine starke Belastung aufweisen, unter die Norm fallen. Eine Ausdehnung auf alle Standorte im Sinne eines „worst-case“-Prinzips ist entschieden abzulehnen.

 

 
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