Vernehmlassung

Parlamentarische Initiative: Verbot von Pitbulls in der Schweiz

Die SVP lehnt die Parlamentarische Initiative zum Verbot von Pitbulls in der Schweiz klar ab. Die Vorlage greift massiv in die Kompetenzen der Kantone ein und schiesst mit dem Verbot von einzelnen…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP lehnt die Parlamentarische Initiative zum Verbot von Pitbulls in der Schweiz klar ab. Die Vorlage greift massiv in die Kompetenzen der Kantone ein und schiesst mit dem Verbot von einzelnen Rassetypen weit über das Ziel hinaus. Überdies ist der Vorschlag aus verfassungsrechtlichen, aber auch aus Gründen der Praktikabilität keine sinnvolle und dauerhafte Lösung. Man kommt nicht umhin, den unausgereiften und in sich widersprüchlichen Vorschlag als politisch motivierten Schnellschuss zu bezeichnen.

Die geforderten Massnahmen führen zwar zu massiven Einschränkungen für die Hundehalter, aber zu keinem Gewinn an Sicherheit. Besser und in sich schlüssiger sind Korrekturen auf dem Verordnungsweg und eine Verschärfung der Haftpflicht der Hundehalter. Diesbezüglich geht der Vorschlag einer Teilrevision des OR, welcher parallel zu dieser Parlamentarischen Initiative in der Vernehmlassung ist, in die richtige Richtung.

Auch aus wissenschaftlicher Sicht sind die Vorschläge der WBK-NR klar abzulehnen. Der Vernehmlassungstext selbst zeigt auf, dass es gemäss der Forschung unmöglich ist, die Häufigkeit von Bissverletzungen bestimmten Kategorien von Hunden eindeutig zuzuordnen (Quelle: S. 17 des Entwurfs). Trotzdem wird man in der Botschaft nicht müde, auf einzelne Rassetypen hinzuweisen, welche sich im Allgemeinen als besonders aggressiv erweisen. Ausserdem strotzt das vorgeschlagene Modell von Widersprüchlichkeiten: Die Einteilung in die drei Kategorien wenig gefährliche, möglicherweise gefährliche sowie gefährliche Hunde führt zu einem administrativen Wirrwarr. Die Kriterien, welche die Einteilung der Hunde in die vorgeschlagenen Kategorien definieren sollen, sind noch weniger durchdacht. Der Gesetzesentwurf gibt Körpergrösse, Gewicht und Rassetyp als Vorgabe – dies, obwohl die genannten Merkmale aus wissenschaftlicher Sicht überhaupt nicht taugen, die Gefährlichkeit oder Aggressivität eines Hundes einzuschätzen: Für das Gefährdungspotential eines Hundes ist alleine das Verhalten des Hundehalters und nicht rassenspezifische Merkmale oder unbrauchbare Einteilungskriterien massgebend.

Zusammengefasst ist die Vorlage ein untauglicher Versuch, die Probleme mit aggressiven Hunden zu regeln. Die Vorschläge sind bei näherer Betrachtung wenig durchdacht und mehr Ausdruck eines legislativen Schnellschusses wegen Mediendrucks als fundierte Gesetzgebungsarbeit. So können und dürfen in einem Rechtsstaat keine Gesetze gemacht werden.

 
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