Vernehmlassung

Revision der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KKV)

Die SVP anerkennt den grundsätzlichen Handlungsbedarf, die Verord-nung über die kollektiven Kapitalanlagen dahingehend anzupassen, dass auch auf Verordnungsstufe die Änderungen des…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP anerkennt den grundsätzlichen Handlungsbedarf, die Verord-nung über die kollektiven Kapitalanlagen dahingehend anzupassen, dass auch auf Verordnungsstufe die Änderungen des Kollektivanlagengesetzes umgesetzt werden können. Allerdings beinhaltet die unterbreitete Vorlage auch einige Punkte, welche aus unserer Sicht eher unnötige Hindernisse denn Verbesserungen darstellen.

Der Ausbau des Konsumentenschutzes in Form von zusätzlichen Dokumentati-onspflichten, selbst für professionelle Käufer von Anlagefonds, erscheint nicht zweckmässig. Anlagefonds sind diversifizierte Kollektivanlagen, die zu einer Risikominderung führen sollten. Professionelle Anleger müssen über die nötigen Fachkenntnisse verfügen, sonst qualifizieren sie nicht als professionelle Anleger. Wegen des grossen Zusatzaufwandes werden Fondsvermittler und Bankberater inskünftig als Folge der restriktiveren Gesetzgebung wohl nur noch Fonds aus dem eigenen Hause verkaufen, für die dann Standard-Begründungen in die Beratungsprotokolle übernommen werden. Die Beratung für Drittfonds wird sehr eingeschränkt werden. Dazu kommt das „kick back“-Urteil des Bundesgerichtes, das diesen Trend noch verstärken wird. Die zusätzlichen Auflagen stehen auch im Widerspruch zur Förderung des Asset Managements. Damit werden die Rahmenbedingungen nicht verbessert, sondern verschlechtert. Es bestehen keine Anreize mehr, Drittfonds zu vertreiben. Wenn über die Beratergespräche detailliert Buch geführt werden muss, so wird dies in nicht wenigen Fällen dazu führen, dass Kunden Unterschriften leisten, obwohl sie vielleicht den Sachverhalt nicht voll-ständig begriffen haben. Die Beraterprotokolle sind keine Garantie dafür, dass die Kunden das Kundengespräch verstanden haben. Kommt es dann zu Rechtsfällen, wird der Fondsverkäufer und nicht der Kunde gestärkt.

Scharf kritisieren wir ferner die aus unserer Sicht unzulässig kurze Vernehmlassungsfrist von weniger als einem Monat, welche darüber hinaus just über die Feiertage verlief. Es erscheint uns höchst fragwürdig, ob eine dermassen verfehlte zeitliche Planung sämtlichen interessierten und betroffenen Akteuren eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Materie erlaubte und die Einreichung von qualitativen Stellungnahmen gewährleistet. Wir ersuchen das zuständige Departement eindringlich darum, in Zukunft die ordentlichen Vernehmlassungsfristen einzuhalten.

 

 
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